Glossar
Pflege, Vorsorge und Sozialrecht verständlich erklärt.
Über 30 zentrale Begriffe von Aktivierender Pflege bis Zentralem Vorsorgeregister – kompakt, mit Weiterleitungen zu den passenden Fachseiten.
Nur offizielle Quellen – redaktionell geprüft
DE · AT · CH strikt getrennt aufbereitet
Für Angehörige verständlich formuliert
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Einträge
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- 24-Stunden-BetreuungAT
- Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause (AT). Legal geregelt nach HBeG/GewO; Förderung durch Sozialministeriumservice ab Pflegestufe 3. → 24-Stunden-Betreuung
- ÖZVVAT
- Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis. Register für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Erwachsenenvertretungen – geführt von Notariatskammer & Rechtsanwaltskammer.
- ÜbergangspflegeCH
- Akut- und Übergangspflege nach KVG (CH). Bis 14 Tage nach Spitalaufenthalt – ambulant oder stationär, kein Eigenanteil auf die Pflege. → Übergangspflege
A
- AHVCH
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (CH). Erste Säule der Schweizer Altersvorsorge; auch Trägerin der Hilflosenentschädigung im Alter.
- AHV/IVCH
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Schweiz). Grundlage für Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen und Renten in der Schweiz.
- Aktivierende Pflege
- Pflegeansatz, der Selbstständigkeit fördert. Statt Tätigkeiten abzunehmen, werden Pflegebedürftige angeleitet, verbliebene Fähigkeiten zu nutzen und zu erhalten.
- AngehörigenbonusAT
- € 1.500 / Jahr für pflegende Angehörige (AT). Bundesförderung ab Pflegegeldstufe 4 des Angehörigen – Einkommensgrenze € 30.000 brutto. → Angehörigenbonus
- Antrag auf PflegegradDE
- Formloser Antrag bei der Pflegekasse (DE). Startet das Verfahren zur Feststellung eines Pflegegrades nach SGB XI – ab Eingang laufen Fristen und rückwirkende Ansprüche. → Pflegegrad beantragen
- AssistenzbeitragCH
- IV-Leistung zur Anstellung von Assistenz (CH). Ermöglicht selbstbestimmtes Leben zu Hause statt Heimaufenthalt – zusätzlich zur HE der IV. → Assistenzbeitrag
B
- BetreuungsgutschriftenCH
- Fiktives Einkommen der AHV (CH). Nach Art. 29septies AHVG – Rentenschutz für Angehörige, die Verwandte mit HE mittel/schwer betreuen. → Betreuungsgutschriften
- BetreuungsverfügungDE
- Vorschlag an das Betreuungsgericht. Legt fest, wer im Betreuungsfall zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll und welche Wünsche zu beachten sind. → Betreuungsrecht
- BPGGAT
- Bundespflegegeldgesetz (Österreich). Rechtliche Grundlage für das österreichische Pflegegeld in 7 Stufen.
D
- Demenz
- Fortschreitender Verlust kognitiver Fähigkeiten. Häufigste Form: Alzheimer-Demenz. Wirkt sich stark auf NBA-Module 2 und 3 aus (DE). → Demenz & Pflege
E
- ELCH
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (CH). Bedarfsleistung, wenn Rente und Einkommen den anerkannten Lebensbedarf nicht decken – steuerfrei, kantonal ausgezahlt. → Ergänzungsleistungen
- EntlastungsbetragDE
- 131 €/Monat zweckgebunden (DE). Nach § 45b SGB XI für Betreuungs- und Entlastungsangebote, übertragbar in das Folgehalbjahr. → Entlastungsbetrag
- Ergänzungsleistungen (EL)CH
- Bedarfsleistungen zur AHV/IV (CH). Sichern das Existenzminimum, wenn Rente und Einkommen nicht ausreichen.
- ErwachsenenvertretungAT
- Vertretung nach 2. ErwSchG (AT). Vier Formen: Vorsorgevollmacht, gewählt, gesetzlich, gerichtlich. Löste 2018 die Sachwalterschaft ab. → Erwachsenenvertretung
F
- FamilienpflegezeitDE
- Teilzeit-Freistellung bis 24 Monate (DE). Nach FPfZG für berufstätige pflegende Angehörige – mit zinslosem Darlehen. → Familienpflegezeit
H
- HauskrankenpflegeAT
- Medizinische Pflege zu Hause durch DGKP (AT). Ärztlich verordnete Behandlungspflege nach GuKG – bis zu 28 Tage / Jahr über die Krankenkasse. → Hauskrankenpflege
- HeimhilfeAT
- Sozialbetreuungsberuf für Alltag & Haushalt (AT). Hauswirtschaftliche Unterstützung und einfache Betreuung nach dem Sozialbetreuungsberufegesetz. → Heimhilfe
- Hilflosenentschädigung (CH)CH
- Leistung der AHV/IV bei dauernder Hilflosigkeit. Grade leicht, mittel, schwer – Höhe abhängig von Träger (AHV/IV) und Aufenthalt (zu Hause/Heim). → Hilflosenentschädigung
- Hilflosenentschädigung (HE)CH
- Leistung der AHV/IV (CH). Für Personen mit dauernder Hilflosigkeit – Stufen leicht, mittel, schwer.
- Hospiz & Palliativ (AT)AT
- Mobile Palliativteams & stationäre Hospize. Kostenlos für Betroffene – ergänzt durch Familienhospizkarenz nach § 14a/b AVRAG. → Hospiz & Palliativ
I
- IntensivpflegezuschlagCH
- IV-Zusatzleistung für Kinder (CH). Für minderjährige HE-Bezüger mit besonders hohem Betreuungsaufwand (> 4 / 6 / 8 Std. / Tag). → Intensivpflegezuschlag
- IVCH
- Invalidenversicherung (CH). Zahlt Renten, Assistenzbeitrag, Intensivpflegezuschlag und Hilflosenentschädigung an Versicherte unter AHV-Alter.
K
- KESBCH
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (CH). Ordnet Beistandschaften an, validiert Vorsorgeaufträge, beaufsichtigt gesetzliche Vertretungen. → Erwachsenenschutzrecht
- KombinationsleistungDE
- Mix aus Pflegegeld und Sachleistung. Wer Pflegesachleistungen nur teilweise nutzt, erhält anteilig Pflegegeld. → Kombinationsleistung
- KurzzeitpflegeDE
- Vollstationäre Pflege auf Zeit. Bis zu 8 Wochen/Jahr, max. 1 854 € (2026), z. B. nach Klinikaufenthalt. → Kurzzeitpflege
- KVGCH
- Krankenversicherungsgesetz (CH). Grundlage der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Pflegefinanzierung nach Art. 25a KVG. → Pflegefinanzierung KVG
M
- MD (Medizinischer Dienst)DE
- Begutachtungsdienst der Kranken- und Pflegekassen (DE). Prüft im Auftrag der Pflegekasse den Pflegegrad nach dem NBA. → MD-Begutachtung
N
- NBADE
- Neues Begutachtungsassessment (DE). 6 Module mit gewichteter Punktbewertung zur Feststellung des Pflegegrades. → NBA
P
- Palliativpflege
- Symptomorientierte Pflege bei unheilbarer Krankheit. Zielt auf Lebensqualität, Schmerz- und Symptomkontrolle – ambulant (AAPV/SAPV) und stationär. → Palliativpflege & Hospiz
- Patientenverfügung
- Verbindliche Behandlungswünsche im Voraus. Nach § 1827 BGB (DE) – wirksam bei Entscheidungsunfähigkeit. → Patientenverfügung
- Patientenverfügung (AT)AT
- Verbindliche oder beachtliche Form. Nach PatVG – verbindliche Form gilt 8 Jahre und erfordert ärztliche Aufklärung + Rechtsberatung. → Patientenverfügung
- Patientenverfügung (CH)CH
- Medizinische Wünsche vorab regeln. Nach Art. 370 ZGB – schriftlich, datiert, unterschrieben; unbefristet gültig. → Patientenverfügung Schweiz
- Pensionsversicherungsanstalt (PV)AT
- Zuständig für Pflegegeld bei ASVG-Pension. Größter österreichischer Pensions- und Pflegegeldträger – nimmt Anträge entgegen und beauftragt Gutachter.
- PflegebedarfAT
- Zeitwert in Stunden pro Monat (AT). Grundlage der Einstufung nach EinstV: > 65 Std. (Stufe 1) bis > 180 Std. + außergew. Aufwand (Stufe 5–7). → Begutachtung
- Pflegegeld
- Geldleistung für häusliche Pflege durch Angehörige. In DE 347–990 €/Monat (2026, Pflegegrad 2–5), in AT 7 Stufen, in CH über Hilflosenentschädigung. → Pflegegeld (DE)
- Pflegegeld (AT)AT
- Zweckgebundene Geldleistung nach BPGG. Einkommens- und vermögensunabhängige Geldleistung des Bundes zur Abgeltung pflegebedingter Mehrkosten – Stufen 1–7. → Pflegegeld Österreich
- PflegegradDE
- Einstufung des Pflegebedarfs (DE). 5 Grade – von geringer Beeinträchtigung (PG 1) bis schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (PG 5). → Pflegegrade
- PflegehilfsmittelDE
- Verbrauchshilfsmittel bis 42 €/Monat (DE). Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion u. ä. – Pauschale der Pflegekasse. → Pflegehilfsmittel
- PflegekarenzAT
- 1–3 Monate Freistellung (AT). Einvernehmliche berufliche Auszeit nach § 14c AVRAG mit Pflegekarenzgeld. → Pflegekarenz
- PflegekarenzgeldAT
- Einkommensersatz während Karenz (AT). Höhe entspricht dem fiktiven Arbeitslosengeld – ausgezahlt vom Sozialministeriumservice. → Pflegekarenzgeld
- PflegesachleistungDE
- Pflege durch ambulanten Dienst. Direktabrechnung mit der Pflegekasse – bis 2 299 €/Monat (2026, PG 5). → Pflegesachleistungen
- Pflegestufe (AT)AT
- 7 Stufen des österreichischen Pflegegeldes. Einstufung nach BPGG anhand Pflegeaufwand in Stunden pro Monat.
- PflegeteilzeitAT
- Reduzierte Arbeitszeit (AT). Nach § 14d AVRAG – Reduktion auf mind. 10 Wochenstunden für 1–3 Monate mit anteiligem Pflegekarenzgeld. → Pflegeteilzeit
- PflegezeitDE
- Bis 6 Monate Freistellung (DE). Nach PflegeZG für berufstätige Angehörige mit Kündigungsschutz. → Pflegezeit
R
- RentenbeiträgeDE
- Pflegekasse zahlt für Angehörige ein. Nach § 44 SGB XI erwerben pflegende Angehörige eigene Rentenansprüche. → Rentenbeiträge
- RestfinanzierungCH
- Kantons-/Gemeindeanteil an Pflegekosten (CH). Deckt die Differenz zwischen OKP-Beitrag, Eigenanteil und effektiven Pflegekosten – nach kantonalem Recht. → Pflegefinanzierung KVG
S
- SAPVDE
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (DE). Nach § 37b SGB V – kostenfrei für Betroffene, verordnet durch Arzt.
- SGB XIDE
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch (DE). Regelt die soziale Pflegeversicherung – Grundlage aller Leistungen und Pflegegrade in Deutschland.
- SozialministeriumserviceAT
- Bundesamt für Soziales (AT). Auszahlende Stelle für Pflegekarenzgeld, Angehörigenbonus und Förderung 24-Stunden-Betreuung.
- SpitexCH
- Ambulanter Pflegedienst (CH). Kantonal organisierte Hilfe und Pflege zu Hause – teils über die Krankenkasse abgerechnet.
- SpitexCH
- Spitalexterne Hilfe und Pflege (CH). Ambulante Pflege durch öffentliche oder private, kantonal anerkannte Organisationen. → Spitex
- SVSAT
- Sozialversicherung der Selbstständigen (AT). Zuständig für Pflegegeld und Sozialversicherung von Selbstständigen und Bauern.
T
- TagespflegeDE
- Teilstationäre Betreuung tagsüber. Bis 2 299 €/Monat (2026, PG 5). Ideal bei Demenz. → Tages- und Nachtpflege
V
- VerhinderungspflegeDE
- Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson (DE). Bis 1 685 €/Jahr – für Urlaub, Krankheit oder Erholung der Angehörigen. → Verhinderungspflege
- VorsorgeauftragCH
- Vertretung bei Urteilsunfähigkeit (CH). Nach Art. 360 ZGB – handschriftlich oder öffentlich beurkundet, wird bei Urteilsunfähigkeit durch die KESB validiert. → Vorsorgeauftrag
- Vorsorgevollmacht
- Bevollmächtigung für den Vorsorgefall. Vermeidet gerichtliche Betreuung – regelt Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen und Behördenangelegenheiten. → Vorsorgevollmacht
- Vorsorgevollmacht (AT)AT
- Vertretung nach 2. ErwSchG. Wird bei Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet und im ÖZVV eingetragen. → Vorsorgevollmacht Österreich
W
- WiderspruchDE
- Einspruch gegen Pflegegrad-Bescheid. Innerhalb 1 Monats nach Zustellung schriftlich bei der Pflegekasse einzulegen (DE). → Widerspruch
- WohnraumanpassungDE
- Zuschuss bis 4 180 € je Maßnahme (DE). Für barrierefreien Umbau der Wohnung – nach § 40 Abs. 4 SGB XI. → Wohnraumanpassung
Z
- Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)DE
- Register der Bundesnotarkammer (DE). Speichert Existenz und Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung. Einmalig 20,50 €.
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