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Glossar

Pflege, Vorsorge und Sozialrecht verständlich erklärt.

Über 30 zentrale Begriffe von Aktivierender Pflege bis Zentralem Vorsorgeregister – kompakt, mit Weiterleitungen zu den passenden Fachseiten.

Nur offizielle Quellen – redaktionell geprüft
DE · AT · CH strikt getrennt aufbereitet
Für Angehörige verständlich formuliert

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Einträge

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24-Stunden-BetreuungAT
Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause (AT). Legal geregelt nach HBeG/GewO; Förderung durch Sozialministeriumservice ab Pflegestufe 3.
24-Stunden-Betreuung
ÖZVVAT
Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis. Register für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Erwachsenenvertretungen – geführt von Notariatskammer & Rechtsanwaltskammer.
ÜbergangspflegeCH
Akut- und Übergangspflege nach KVG (CH). Bis 14 Tage nach Spitalaufenthalt – ambulant oder stationär, kein Eigenanteil auf die Pflege.
Übergangspflege

A

AHVCH
Alters- und Hinterlassenenversicherung (CH). Erste Säule der Schweizer Altersvorsorge; auch Trägerin der Hilflosenentschädigung im Alter.
AHV/IVCH
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Schweiz). Grundlage für Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen und Renten in der Schweiz.
Aktivierende Pflege
Pflegeansatz, der Selbstständigkeit fördert. Statt Tätigkeiten abzunehmen, werden Pflegebedürftige angeleitet, verbliebene Fähigkeiten zu nutzen und zu erhalten.
AngehörigenbonusAT
€ 1.500 / Jahr für pflegende Angehörige (AT). Bundesförderung ab Pflegegeldstufe 4 des Angehörigen – Einkommensgrenze € 30.000 brutto.
Angehörigenbonus
Antrag auf PflegegradDE
Formloser Antrag bei der Pflegekasse (DE). Startet das Verfahren zur Feststellung eines Pflegegrades nach SGB XI – ab Eingang laufen Fristen und rückwirkende Ansprüche.
Pflegegrad beantragen
AssistenzbeitragCH
IV-Leistung zur Anstellung von Assistenz (CH). Ermöglicht selbstbestimmtes Leben zu Hause statt Heimaufenthalt – zusätzlich zur HE der IV.
Assistenzbeitrag

B

BetreuungsgutschriftenCH
Fiktives Einkommen der AHV (CH). Nach Art. 29septies AHVG – Rentenschutz für Angehörige, die Verwandte mit HE mittel/schwer betreuen.
Betreuungsgutschriften
BetreuungsverfügungDE
Vorschlag an das Betreuungsgericht. Legt fest, wer im Betreuungsfall zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll und welche Wünsche zu beachten sind.
Betreuungsrecht
BPGGAT
Bundespflegegeldgesetz (Österreich). Rechtliche Grundlage für das österreichische Pflegegeld in 7 Stufen.

D

Demenz
Fortschreitender Verlust kognitiver Fähigkeiten. Häufigste Form: Alzheimer-Demenz. Wirkt sich stark auf NBA-Module 2 und 3 aus (DE).
Demenz & Pflege

E

ELCH
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (CH). Bedarfsleistung, wenn Rente und Einkommen den anerkannten Lebensbedarf nicht decken – steuerfrei, kantonal ausgezahlt.
Ergänzungsleistungen
EntlastungsbetragDE
131 €/Monat zweckgebunden (DE). Nach § 45b SGB XI für Betreuungs- und Entlastungsangebote, übertragbar in das Folgehalbjahr.
Entlastungsbetrag
Ergänzungsleistungen (EL)CH
Bedarfsleistungen zur AHV/IV (CH). Sichern das Existenzminimum, wenn Rente und Einkommen nicht ausreichen.
ErwachsenenvertretungAT
Vertretung nach 2. ErwSchG (AT). Vier Formen: Vorsorgevollmacht, gewählt, gesetzlich, gerichtlich. Löste 2018 die Sachwalterschaft ab.
Erwachsenenvertretung

F

FamilienpflegezeitDE
Teilzeit-Freistellung bis 24 Monate (DE). Nach FPfZG für berufstätige pflegende Angehörige – mit zinslosem Darlehen.
Familienpflegezeit

H

HauskrankenpflegeAT
Medizinische Pflege zu Hause durch DGKP (AT). Ärztlich verordnete Behandlungspflege nach GuKG – bis zu 28 Tage / Jahr über die Krankenkasse.
Hauskrankenpflege
HeimhilfeAT
Sozialbetreuungsberuf für Alltag & Haushalt (AT). Hauswirtschaftliche Unterstützung und einfache Betreuung nach dem Sozialbetreuungsberufegesetz.
Heimhilfe
Hilflosenentschädigung (CH)CH
Leistung der AHV/IV bei dauernder Hilflosigkeit. Grade leicht, mittel, schwer – Höhe abhängig von Träger (AHV/IV) und Aufenthalt (zu Hause/Heim).
Hilflosenentschädigung
Hilflosenentschädigung (HE)CH
Leistung der AHV/IV (CH). Für Personen mit dauernder Hilflosigkeit – Stufen leicht, mittel, schwer.
Hospiz & Palliativ (AT)AT
Mobile Palliativteams & stationäre Hospize. Kostenlos für Betroffene – ergänzt durch Familienhospizkarenz nach § 14a/b AVRAG.
Hospiz & Palliativ

I

IntensivpflegezuschlagCH
IV-Zusatzleistung für Kinder (CH). Für minderjährige HE-Bezüger mit besonders hohem Betreuungsaufwand (> 4 / 6 / 8 Std. / Tag).
Intensivpflegezuschlag
IVCH
Invalidenversicherung (CH). Zahlt Renten, Assistenzbeitrag, Intensivpflegezuschlag und Hilflosenentschädigung an Versicherte unter AHV-Alter.

K

KESBCH
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (CH). Ordnet Beistandschaften an, validiert Vorsorgeaufträge, beaufsichtigt gesetzliche Vertretungen.
Erwachsenenschutzrecht
KombinationsleistungDE
Mix aus Pflegegeld und Sachleistung. Wer Pflegesachleistungen nur teilweise nutzt, erhält anteilig Pflegegeld.
Kombinationsleistung
KurzzeitpflegeDE
Vollstationäre Pflege auf Zeit. Bis zu 8 Wochen/Jahr, max. 1 854 € (2026), z. B. nach Klinikaufenthalt.
Kurzzeitpflege
KVGCH
Krankenversicherungsgesetz (CH). Grundlage der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Pflegefinanzierung nach Art. 25a KVG.
Pflegefinanzierung KVG

M

MD (Medizinischer Dienst)DE
Begutachtungsdienst der Kranken- und Pflegekassen (DE). Prüft im Auftrag der Pflegekasse den Pflegegrad nach dem NBA.
MD-Begutachtung

N

NBADE
Neues Begutachtungsassessment (DE). 6 Module mit gewichteter Punktbewertung zur Feststellung des Pflegegrades.
NBA

P

Palliativpflege
Symptomorientierte Pflege bei unheilbarer Krankheit. Zielt auf Lebensqualität, Schmerz- und Symptomkontrolle – ambulant (AAPV/SAPV) und stationär.
Palliativpflege & Hospiz
Patientenverfügung
Verbindliche Behandlungswünsche im Voraus. Nach § 1827 BGB (DE) – wirksam bei Entscheidungsunfähigkeit.
Patientenverfügung
Patientenverfügung (AT)AT
Verbindliche oder beachtliche Form. Nach PatVG – verbindliche Form gilt 8 Jahre und erfordert ärztliche Aufklärung + Rechtsberatung.
Patientenverfügung
Patientenverfügung (CH)CH
Medizinische Wünsche vorab regeln. Nach Art. 370 ZGB – schriftlich, datiert, unterschrieben; unbefristet gültig.
Patientenverfügung Schweiz
Pensionsversicherungsanstalt (PV)AT
Zuständig für Pflegegeld bei ASVG-Pension. Größter österreichischer Pensions- und Pflegegeldträger – nimmt Anträge entgegen und beauftragt Gutachter.
PflegebedarfAT
Zeitwert in Stunden pro Monat (AT). Grundlage der Einstufung nach EinstV: > 65 Std. (Stufe 1) bis > 180 Std. + außergew. Aufwand (Stufe 5–7).
Begutachtung
Pflegegeld
Geldleistung für häusliche Pflege durch Angehörige. In DE 347–990 €/Monat (2026, Pflegegrad 2–5), in AT 7 Stufen, in CH über Hilflosenentschädigung.
Pflegegeld (DE)
Pflegegeld (AT)AT
Zweckgebundene Geldleistung nach BPGG. Einkommens- und vermögensunabhängige Geldleistung des Bundes zur Abgeltung pflegebedingter Mehrkosten – Stufen 1–7.
Pflegegeld Österreich
PflegegradDE
Einstufung des Pflegebedarfs (DE). 5 Grade – von geringer Beeinträchtigung (PG 1) bis schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (PG 5).
Pflegegrade
PflegehilfsmittelDE
Verbrauchshilfsmittel bis 42 €/Monat (DE). Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion u. ä. – Pauschale der Pflegekasse.
Pflegehilfsmittel
PflegekarenzAT
1–3 Monate Freistellung (AT). Einvernehmliche berufliche Auszeit nach § 14c AVRAG mit Pflegekarenzgeld.
Pflegekarenz
PflegekarenzgeldAT
Einkommensersatz während Karenz (AT). Höhe entspricht dem fiktiven Arbeitslosengeld – ausgezahlt vom Sozialministeriumservice.
Pflegekarenzgeld
PflegesachleistungDE
Pflege durch ambulanten Dienst. Direktabrechnung mit der Pflegekasse – bis 2 299 €/Monat (2026, PG 5).
Pflegesachleistungen
Pflegestufe (AT)AT
7 Stufen des österreichischen Pflegegeldes. Einstufung nach BPGG anhand Pflegeaufwand in Stunden pro Monat.
PflegeteilzeitAT
Reduzierte Arbeitszeit (AT). Nach § 14d AVRAG – Reduktion auf mind. 10 Wochenstunden für 1–3 Monate mit anteiligem Pflegekarenzgeld.
Pflegeteilzeit
PflegezeitDE
Bis 6 Monate Freistellung (DE). Nach PflegeZG für berufstätige Angehörige mit Kündigungsschutz.
Pflegezeit

R

RentenbeiträgeDE
Pflegekasse zahlt für Angehörige ein. Nach § 44 SGB XI erwerben pflegende Angehörige eigene Rentenansprüche.
Rentenbeiträge
RestfinanzierungCH
Kantons-/Gemeindeanteil an Pflegekosten (CH). Deckt die Differenz zwischen OKP-Beitrag, Eigenanteil und effektiven Pflegekosten – nach kantonalem Recht.
Pflegefinanzierung KVG

S

SAPVDE
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (DE). Nach § 37b SGB V – kostenfrei für Betroffene, verordnet durch Arzt.
SGB XIDE
Elftes Buch Sozialgesetzbuch (DE). Regelt die soziale Pflegeversicherung – Grundlage aller Leistungen und Pflegegrade in Deutschland.
SozialministeriumserviceAT
Bundesamt für Soziales (AT). Auszahlende Stelle für Pflegekarenzgeld, Angehörigenbonus und Förderung 24-Stunden-Betreuung.
SpitexCH
Ambulanter Pflegedienst (CH). Kantonal organisierte Hilfe und Pflege zu Hause – teils über die Krankenkasse abgerechnet.
SpitexCH
Spitalexterne Hilfe und Pflege (CH). Ambulante Pflege durch öffentliche oder private, kantonal anerkannte Organisationen.
Spitex
SVSAT
Sozialversicherung der Selbstständigen (AT). Zuständig für Pflegegeld und Sozialversicherung von Selbstständigen und Bauern.

T

TagespflegeDE
Teilstationäre Betreuung tagsüber. Bis 2 299 €/Monat (2026, PG 5). Ideal bei Demenz.
Tages- und Nachtpflege

V

VerhinderungspflegeDE
Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson (DE). Bis 1 685 €/Jahr – für Urlaub, Krankheit oder Erholung der Angehörigen.
Verhinderungspflege
VorsorgeauftragCH
Vertretung bei Urteilsunfähigkeit (CH). Nach Art. 360 ZGB – handschriftlich oder öffentlich beurkundet, wird bei Urteilsunfähigkeit durch die KESB validiert.
Vorsorgeauftrag
Vorsorgevollmacht
Bevollmächtigung für den Vorsorgefall. Vermeidet gerichtliche Betreuung – regelt Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen und Behördenangelegenheiten.
Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht (AT)AT
Vertretung nach 2. ErwSchG. Wird bei Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet und im ÖZVV eingetragen.
Vorsorgevollmacht Österreich

W

WiderspruchDE
Einspruch gegen Pflegegrad-Bescheid. Innerhalb 1 Monats nach Zustellung schriftlich bei der Pflegekasse einzulegen (DE).
Widerspruch
WohnraumanpassungDE
Zuschuss bis 4 180 € je Maßnahme (DE). Für barrierefreien Umbau der Wohnung – nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Wohnraumanpassung

Z

Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)DE
Register der Bundesnotarkammer (DE). Speichert Existenz und Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung. Einmalig 20,50 €.

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