SGB XI · § 39

Verhinderungspflege

Ersatzpflege bei Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung.

Ist die private Pflegeperson vorübergehend verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 39 SGB XI
Anspruch abPflegegrad 2
Dauerbis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr
Jahresbetrag1 685 € (bis 3 539 € kombiniert mit Kurzzeitpflege)
Vorpflegezeitseit 07/2025 entfallen

Leistungshöhe Verhinderungspflege (Stand 2026)

PositionBetrag / Zeitraum
Grundbetrag Verhinderungspflege1 685 € / Jahr
Gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege3 539 € / Jahr
Weiterzahlung Pflegegeld50 % für bis zu 8 Wochen
Höchstdauer8 Wochen / Jahr

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • häusliche Pflege durch eine Pflegeperson
  • vorübergehende Verhinderung der Pflegeperson

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarf feststellen

    Zeitraum und Ersatzpflegekraft festlegen.

  2. 2

    Ersatzpflege organisieren

    Angehörige, Nachbarn, Pflegedienst oder Kurzzeitpflegeeinrichtung.

  3. 3

    Antrag stellen

    Formular der Pflegekasse ausfüllen (auch nachträglich möglich).

  4. 4

    Kostennachweise sammeln

    Rechnungen, Fahrtkosten, Verdienstausfall.

  5. 5

    Abrechnung einreichen

    Pflegekasse erstattet bis zum Jahresbetrag.

Typische Fehler vermeiden

Vorpflegezeit falsch einschätzen (seit 07/2025 entfallen)
keine Belege sammeln
Ersatzpflegeperson im 1. Grad verwandt: nur bis Pflegegeldhöhe + Auslagen
Antrag zu spät stellen

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Verhinderungspflege gibt es 2026?

+

Bis zu 1 685 € pro Jahr, in Kombination mit Kurzzeitpflege bis zu 3 539 €.

Wie lange ist Verhinderungspflege möglich?

+

Bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

Wird das Pflegegeld weitergezahlt?

+

Ja, zu 50 % für die Dauer der Verhinderungspflege (max. 8 Wochen).

Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?

+

Pflegedienste, Nachbarn, Freunde, entfernte oder – mit Einschränkung – nahe Angehörige.

Gilt noch eine Vorpflegezeit?

+

Nein, seit 1. Juli 2025 entfällt die 6-monatige Vorpflegezeit.

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Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.