Pflegegeld in Deutschland
Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Nahestehende.
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird – meist durch Angehörige. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab; die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus durch die zuständige Pflegekasse.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 37 SGB XI |
| Anspruch ab | Pflegegrad 2 |
| Auszahlung | monatlich im Voraus |
| Empfänger | pflegebedürftige Person |
| Kombinierbar mit | Sachleistungen (Kombinationsleistung) |
| Beratungsbesuch | verpflichtend (§ 37 Abs. 3 SGB XI) |
Pflegegeld nach Pflegegrad (Stand 2026)
| Pflegegrad | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Voraussetzungen
- anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
- häusliche Pflege im eigenen Haushalt oder bei Angehörigen
- sichergestellte Pflege durch eine geeignete Pflegeperson
- Antrag bei der zuständigen Pflegekasse
Wer hat Anspruch?
- gesetzlich pflegebedürftige Personen
- Pflege wird selbst organisiert
- keine oder nur teilweise Nutzung eines Pflegedienstes
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Schritt für Schritt
- 1
Pflegegrad beantragen
Antrag bei der Pflegekasse (bei der Krankenkasse) formlos oder per Formular.
- 2
Begutachtung durch den MD
Der Medizinische Dienst prüft die Selbstständigkeit in sechs Modulen.
- 3
Bescheid abwarten
Rückwirkende Zahlung ab Antragsmonat.
- 4
Pflege organisieren
Pflegeperson benennen, Beratungsbesuch einplanen.
- 5
Auszahlung erhalten
Monatlich auf das angegebene Konto der pflegebedürftigen Person.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular der Pflegekasse
- Ausweis / Versichertenkarte
- ärztliche Befunde und Diagnosen
- Pflegetagebuch
Expertenhinweise
Der Beratungsbesuch ist bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.
Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen weitergezahlt.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer bekommt Pflegegeld?
+
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder Nahestehenden gepflegt werden.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
+
347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5) pro Monat.
An wen wird das Pflegegeld ausgezahlt?
+
An die pflegebedürftige Person. Sie kann es frei weitergeben, z. B. an die pflegende Angehörige.
Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
+
Nein, Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person und – im Rahmen sittlicher Pflicht – auch für Angehörige steuerfrei.
Was ist der Beratungsbesuch?
+
Ein verpflichtender Besuch eines Pflegedienstes oder anerkannten Beraters, der die häusliche Pflege sichert.
Kann Pflegegeld mit Sachleistungen kombiniert werden?
+
Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.
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Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- GKV-Spitzenverband
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.