SGB XI · § 37

Pflegegeld in Deutschland

Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Nahestehende.

Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird – meist durch Angehörige. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab; die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus durch die zuständige Pflegekasse.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 37 SGB XI
Anspruch abPflegegrad 2
Auszahlungmonatlich im Voraus
Empfängerpflegebedürftige Person
Kombinierbar mitSachleistungen (Kombinationsleistung)
Beratungsbesuchverpflichtend (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Pflegegeld nach Pflegegrad (Stand 2026)

PflegegradMonatlicher Betrag
Pflegegrad 1kein Pflegegeld
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Voraussetzungen

  • anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
  • häusliche Pflege im eigenen Haushalt oder bei Angehörigen
  • sichergestellte Pflege durch eine geeignete Pflegeperson
  • Antrag bei der zuständigen Pflegekasse

Wer hat Anspruch?

  • gesetzlich pflegebedürftige Personen
  • Pflege wird selbst organisiert
  • keine oder nur teilweise Nutzung eines Pflegedienstes

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Pflegegrad beantragen

    Antrag bei der Pflegekasse (bei der Krankenkasse) formlos oder per Formular.

  2. 2

    Begutachtung durch den MD

    Der Medizinische Dienst prüft die Selbstständigkeit in sechs Modulen.

  3. 3

    Bescheid abwarten

    Rückwirkende Zahlung ab Antragsmonat.

  4. 4

    Pflege organisieren

    Pflegeperson benennen, Beratungsbesuch einplanen.

  5. 5

    Auszahlung erhalten

    Monatlich auf das angegebene Konto der pflegebedürftigen Person.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular der Pflegekasse
  • Ausweis / Versichertenkarte
  • ärztliche Befunde und Diagnosen
  • Pflegetagebuch

Expertenhinweise

Der Beratungsbesuch ist bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.

Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen weitergezahlt.

Typische Fehler vermeiden

Antrag zu spät stellen – Pflegegeld wird erst ab Antragsmonat gezahlt
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI versäumen (Kürzung / Wegfall möglich)
Änderungen des Pflegebedarfs nicht melden
Pflegegeld mit Sachleistungen falsch kombinieren

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer bekommt Pflegegeld?

+

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder Nahestehenden gepflegt werden.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

+

347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5) pro Monat.

An wen wird das Pflegegeld ausgezahlt?

+

An die pflegebedürftige Person. Sie kann es frei weitergeben, z. B. an die pflegende Angehörige.

Ist Pflegegeld steuerpflichtig?

+

Nein, Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person und – im Rahmen sittlicher Pflicht – auch für Angehörige steuerfrei.

Was ist der Beratungsbesuch?

+

Ein verpflichtender Besuch eines Pflegedienstes oder anerkannten Beraters, der die häusliche Pflege sichert.

Kann Pflegegeld mit Sachleistungen kombiniert werden?

+

Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.

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Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.