Pflegegeld in Österreich – 7 Pflegestufen im Überblick
Finanzielle Unterstützung bei dauerhaftem Pflegebedarf – bundesweit einheitlich geregelt.
Das österreichische Pflegegeld ist eine zweckgebundene Geldleistung nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG). Es soll den pflegebedingten Mehraufwand pauschal abgelten – unabhängig von Einkommen, Vermögen und der Ursache der Pflegebedürftigkeit. Zuständig sind die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder ein anderer Sozialversicherungsträger.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | Bundespflegegeldgesetz (BPGG) |
| Anspruch | Ständiger Pflegebedarf voraussichtlich mind. 6 Monate |
| Pflegebedarf | Ab > 65 Stunden pro Monat (Stufe 1) |
| Auszahlung | 12x jährlich, kein 13./14. Bezug |
| Zuständig | Pensionsversicherung, SVS oder Unfallversicherung |
| Antrag | Formlos oder mit Antragsformular |
| Wohnsitz | Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich |
| Einkommen/Vermögen | Wird NICHT geprüft |
Pflegegeld-Höhe 2025/2026 nach Pflegestufen
| Stufe | Pflegebedarf | Monatlicher Betrag |
|---|---|---|
| Stufe 1 | > 65 Std. / Monat | € 200,80 |
| Stufe 2 | > 95 Std. / Monat | € 370,30 |
| Stufe 3 | > 120 Std. / Monat | € 577,00 |
| Stufe 4 | > 160 Std. / Monat | € 865,10 |
| Stufe 5 | > 180 Std. + außergewöhnlicher Pflegeaufwand | € 1.175,20 |
| Stufe 6 | > 180 Std. + zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen / dauernde Beaufsichtigung | € 1.641,10 |
| Stufe 7 | > 180 Std. + praktische Bewegungsunfähigkeit / gleichzuachtender Zustand | € 2.156,60 |
Voraussetzungen
- Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung
- Voraussichtliche Dauer des Pflegebedarfs mindestens sechs Monate
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (EU/EWR-Ausnahmen möglich)
- Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat (Stufe 1)
- Grundleistung (Pension, Rente, Unfallrente) oder Anspruch nach § 3a BPGG
- Keine Einkommens- oder Vermögensprüfung
Wer hat Anspruch?
- Pensionist:innen der PV/SVS/BVAEB
- Bezieher:innen einer Unfallrente (AUVA)
- Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Pflegebedarf
- Personen ohne Grundleistung nach § 3a BPGG
- Beamte im Ruhestand über zuständigen Dienstgeber
Leistungen im Detail
- Monatliche Geldleistung, 12x jährlich
- Kombinierbar mit Sachleistungen (mobile Pflege, Heimhilfe)
- Grundlage für Förderung der 24-Stunden-Betreuung
- Grundlage für Angehörigenbonus, Pflegekarenzgeld u. a.
- Bei Auslandsaufenthalt in EU/EWR grundsätzlich exportierbar
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Schritt für Schritt
- 1
Antrag stellen
Formlos oder mit Formular bei der PV / SVS / BVAEB einbringen.
- 2
Terminvereinbarung Begutachtung
Ein diplomierter Pflege-Sachverständiger oder Arzt vereinbart einen Hausbesuch.
- 3
Pflegebegutachtung zu Hause
Erhebung des Pflegebedarfs anhand der Einstufungsverordnung (EinstV).
- 4
Bescheid
Bescheid mit Pflegestufe, Beginn und monatlichem Betrag.
- 5
Auszahlung
Rückwirkend ab Antragsmonat; Nachzahlung erfolgt automatisch.
- 6
Höherstufung bei Verschlechterung
Bei erhöhtem Bedarf jederzeit neuer Antrag möglich.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular oder formloses Schreiben
- Ärztliche Befunde, Krankenhausberichte, Diagnosen
- Medikamentenliste
- Pflegetagebuch / Pflegeprotokoll (empfohlen)
- e-card und Ausweis der pflegebedürftigen Person
- Vollmacht bei Antragstellung durch Angehörige
Expertenhinweise
Führen Sie mindestens 14 Tage vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch mit allen Hilfeleistungen.
Der Antrag wirkt auf den Monatsersten des Antragsmonats zurück – nicht auf den Zeitpunkt der Verschlechterung.
Gegen den Bescheid ist innerhalb von 3 Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht möglich (§ 65 ASGG).
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld in Österreich?
+
Personen mit ständigem Pflegebedarf von mindestens 6 Monaten und mehr als 65 Stunden pro Monat, mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.
Wird Einkommen oder Vermögen berücksichtigt?
+
Nein. Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung nach dem BPGG und einkommens- sowie vermögensunabhängig.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
+
Je nach Stufe 200,80 € (Stufe 1) bis 2.156,60 € (Stufe 7) monatlich (Stand 2025/2026, Valorisierung durch das Sozialministerium).
Wer zahlt das Pflegegeld aus?
+
Der zuständige Sozialversicherungsträger: PV bei ASVG-Pension, SVS bei Selbstständigen, BVAEB bei Beamt:innen, AUVA bei Unfallrente.
Was kann ich mit dem Pflegegeld bezahlen?
+
Es ist zweckgebunden für pflegebedingten Mehraufwand: Angehörige, mobile Dienste, Heimhilfe, 24-Stunden-Betreuung, Hilfsmittel u. a.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
+
Nein, das Pflegegeld ist steuerfrei.
Wie oft wird das Pflegegeld valorisiert?
+
Das Sozialministerium passt das Pflegegeld jährlich per Verordnung an (zuletzt jährliche Erhöhungen im Rahmen der Anpassungsfaktoren).
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.