AHV · Art. 29septies AHVG

Betreuungsgutschriften der AHV

Fiktives Einkommen für Angehörige, die pflegebedürftige Verwandte betreuen.

Betreuungsgutschriften der AHV sind fiktive Einkommen, die bei der späteren AHV-Rente angerechnet werden. Sie schützen pflegende Angehörige vor Renteneinbussen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege reduzieren oder aufgeben.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

RechtsgrundlageArt. 29septies AHVG
ZielgruppeAngehörige, die Verwandte mit HE mittel/schwer betreuen
HöheDreifache jährliche Minimalrente (2025: CHF 45'360)
AnrechnungAls Erwerbseinkommen im Zeitpunkt der AHV-Berechnung
AntragJährlich bei der Ausgleichskasse einzureichen
WichtigKein direkter Geldbetrag, sondern Rentenschutz

Voraussetzungen

  • Betreute Person bezieht Hilflosenentschädigung mittel oder schwer.
  • Verwandtschaftliches Verhältnis (Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Grosseltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder oder Lebenspartner mit gemeinsamem Haushalt seit 5 Jahren).
  • Regelmässige Betreuung im gemeinsamen Haushalt oder in max. 30 km Entfernung.
  • Jährlicher Antrag bei der Ausgleichskasse (spätestens innert 5 Jahren).

Leistungen im Detail

  • Erhöhung des massgebenden Einkommens für die AHV-Rentenberechnung.
  • Kein direkter Geldbetrag – Wirkung erst bei Rentenbezug.
  • Ergänzung zu Erziehungsgutschriften (nicht kumulierbar für dasselbe Jahr).

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Betreute Person hat HE mittel oder schwer? Verwandtschaft und Nähe erfüllt?

  2. 2

    Formular «Antrag Betreuungsgutschrift» besorgen

    Bei Ausgleichskasse oder ahv-iv.ch.

  3. 3

    Antrag mit Nachweisen einreichen

    Bestätigung der HE, Meldeadresse, Angaben zum Betreuungsaufwand.

  4. 4

    Jährliche Bestätigung

    Antrag jedes Jahr neu stellen – Gutschrift wirkt pro Kalenderjahr.

  5. 5

    Wirkung im Rentenalter

    Berücksichtigung bei der AHV-Rentenberechnung.

Typische Fehler vermeiden

Antrag jahrelang aufschieben – rückwirkend nur 5 Jahre möglich.
Vergessen, den Antrag jedes Jahr zu erneuern.
Erziehungs- und Betreuungsgutschriften für dasselbe Jahr kumulieren wollen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich Geld?

+

Nein – Betreuungsgutschriften sind fiktives Einkommen und wirken sich erst auf Ihre AHV-Rente aus.

Bis wann kann ich rückwirkend beantragen?

+

Bis zu 5 Jahre zurück.

Ist die betreute Person meine Mutter, die im Nachbardorf wohnt – zählt das?

+

Ja, solange die Distanz nicht mehr als 30 km beträgt und Sie regelmässig betreuen.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.