Kombinationsleistung
Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombinieren.
Wer Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, erhält den nicht genutzten Anteil anteilig als Pflegegeld. Das ermöglicht flexible Kombinationen aus professionellem Pflegedienst und häuslicher Pflege durch Angehörige.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 38 SGB XI |
| Voraussetzung | Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen |
| Berechnung | Restanteil Sachleistung → anteiliges Pflegegeld |
| Bindung | 6 Monate an gewählte Aufteilung |
Beispielrechnung Pflegegrad 3 (2026)
| Anteil Sachleistung | Anteil Pflegegeld | Auszahlung Pflegegeld |
|---|---|---|
| 100 % | 0 % | 0 € |
| 70 % | 30 % | 179,70 € |
| 50 % | 50 % | 299,50 € |
| 0 % | 100 % | 599,00 € |
Voraussetzungen
- anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
- gleichzeitige Nutzung von Pflegedienst und häuslicher Pflege
- Meldung der Aufteilung bei der Pflegekasse
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Schritt für Schritt
- 1
Bedarf ermitteln
Prüfen, welcher Anteil professionell abgedeckt werden soll.
- 2
Pflegedienst beauftragen
Leistungen und Einsatzzeiten vereinbaren.
- 3
Pflegekasse informieren
Prozentuale Aufteilung schriftlich mitteilen.
- 4
Auszahlung erhalten
Restanteil Pflegegeld monatlich auf das Konto.
- 5
Anpassung nach 6 Monaten
Aufteilung kann danach neu gewählt werden.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
+
Nicht ausgeschöpfte Sachleistungen werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Wann lohnt sich die Kombination?
+
Wenn ein Pflegedienst nur Teile der Pflege übernimmt und Angehörige den Rest sicherstellen.
Wie lange bin ich an die Aufteilung gebunden?
+
In der Regel sechs Monate.
Wer berechnet den Restanteil?
+
Die Pflegekasse anhand der Abrechnungen des Pflegedienstes.
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Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- GKV-Spitzenverband
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.