Patientenverfügung in Österreich
Verbindlich oder beachtlich – welche Behandlung Sie ablehnen möchten.
Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen bei künftiger Entscheidungsunfähigkeit abgelehnt werden. Das PatVG unterscheidet zwei Formen: verbindlich (mit ärztlicher und rechtlicher Beratung) und beachtlich (ohne diese Formerfordernisse, aber weniger streng bindend).
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG, 2006 / Novelle 2018) |
| Verbindliche Form | Ärztliche Aufklärung + Rechtsberatung + Errichtung schriftlich |
| Beachtliche Form | Formlos, aber weniger bindend |
| Gültigkeit verbindlich | 8 Jahre, dann Erneuerung |
| Registrierung | Optional in Patientenverfügungsregister |
Voraussetzungen
- Volljährigkeit und Entscheidungsfähigkeit bei Errichtung
- Schriftliche Form
- Bei verbindlicher: ärztliche Aufklärung + rechtsförmliche Errichtung
- Konkrete Beschreibung der abgelehnten Behandlungen
Leistungen im Detail
- Selbstbestimmung über medizinische Behandlung
- Entlastung für Angehörige und Ärzt:innen
- Verbindliche oder beachtliche Wirkung
- Verhinderung ungewollter lebenserhaltender Maßnahmen
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Schritt für Schritt
- 1
Wünsche klären
Welche Behandlungen wollen Sie ablehnen? Welche Werte sind Ihnen wichtig?
- 2
Ärztliche Aufklärung
Für verbindliche Form durch Ärzt:in bestätigen lassen.
- 3
Rechtsberatung
Rechtsanwalt, Notar, Patientenanwaltschaft, Erwachsenenschutzverein.
- 4
Schriftliche Errichtung
Formular oder freier Text – unterzeichnen.
- 5
Registrierung / Aufbewahrung
Optional in Register; jedenfalls Vertrauensperson informieren.
- 6
Regelmäßig aktualisieren
Verbindliche Form alle 8 Jahre erneuern.
Expertenhinweise
Am besten mit Vorsorgevollmacht kombinieren – so bleibt die Entscheidungsstruktur klar.
Die Patientenanwaltschaften der Bundesländer beraten kostenlos.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied verbindlich vs. beachtlich?
+
Verbindlich = strenge Form, muss befolgt werden. Beachtlich = formlos, wird bei Entscheidungen berücksichtigt.
Wie lange gilt die verbindliche Patientenverfügung?
+
Acht Jahre – danach ist eine Erneuerung erforderlich.
Wer berät kostenlos?
+
Patientenanwaltschaften der Länder, Erwachsenenschutzvereine, teils Hospizteams.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.