Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG)

Patientenverfügung in Österreich

Verbindlich oder beachtlich – welche Behandlung Sie ablehnen möchten.

Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen bei künftiger Entscheidungsunfähigkeit abgelehnt werden. Das PatVG unterscheidet zwei Formen: verbindlich (mit ärztlicher und rechtlicher Beratung) und beachtlich (ohne diese Formerfordernisse, aber weniger streng bindend).

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

RechtsgrundlagePatientenverfügungs-Gesetz (PatVG, 2006 / Novelle 2018)
Verbindliche FormÄrztliche Aufklärung + Rechtsberatung + Errichtung schriftlich
Beachtliche FormFormlos, aber weniger bindend
Gültigkeit verbindlich8 Jahre, dann Erneuerung
RegistrierungOptional in Patientenverfügungsregister

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit und Entscheidungsfähigkeit bei Errichtung
  • Schriftliche Form
  • Bei verbindlicher: ärztliche Aufklärung + rechtsförmliche Errichtung
  • Konkrete Beschreibung der abgelehnten Behandlungen

Leistungen im Detail

  • Selbstbestimmung über medizinische Behandlung
  • Entlastung für Angehörige und Ärzt:innen
  • Verbindliche oder beachtliche Wirkung
  • Verhinderung ungewollter lebenserhaltender Maßnahmen

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Wünsche klären

    Welche Behandlungen wollen Sie ablehnen? Welche Werte sind Ihnen wichtig?

  2. 2

    Ärztliche Aufklärung

    Für verbindliche Form durch Ärzt:in bestätigen lassen.

  3. 3

    Rechtsberatung

    Rechtsanwalt, Notar, Patientenanwaltschaft, Erwachsenenschutzverein.

  4. 4

    Schriftliche Errichtung

    Formular oder freier Text – unterzeichnen.

  5. 5

    Registrierung / Aufbewahrung

    Optional in Register; jedenfalls Vertrauensperson informieren.

  6. 6

    Regelmäßig aktualisieren

    Verbindliche Form alle 8 Jahre erneuern.

Expertenhinweise

Am besten mit Vorsorgevollmacht kombinieren – so bleibt die Entscheidungsstruktur klar.

Die Patientenanwaltschaften der Bundesländer beraten kostenlos.

Typische Fehler vermeiden

Formulierungen zu unklar
Ärztliche Aufklärung fehlt (verbindliche Form)
Kein:e Angehörige:r kennt die Verfügung
Ablauffrist der 8 Jahre nicht beachtet

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied verbindlich vs. beachtlich?

+

Verbindlich = strenge Form, muss befolgt werden. Beachtlich = formlos, wird bei Entscheidungen berücksichtigt.

Wie lange gilt die verbindliche Patientenverfügung?

+

Acht Jahre – danach ist eine Erneuerung erforderlich.

Wer berät kostenlos?

+

Patientenanwaltschaften der Länder, Erwachsenenschutzvereine, teils Hospizteams.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.