Pflegegeld-Begutachtung in Österreich
So verläuft der Hausbesuch – und so bereiten Sie sich richtig vor.
Die Pflegebegutachtung ist die Grundlage für die Einstufung. Ein diplomierter Pflege-Sachverständiger oder Arzt kommt zu einem vereinbarten Termin ins häusliche Umfeld. Bewertet wird der Pflegebedarf nach der Einstufungsverordnung (EinstV) zum BPGG.
Schnellüberblick
| Wer begutachtet? | Arzt oder diplomierter Pflegesachverständiger |
| Ort | Wohnung / Zuhause der pflegebedürftigen Person |
| Dauer | Ca. 45–90 Minuten |
| Grundlage | Einstufungsverordnung (EinstV) |
| Kosten | Keine |
| Angehörige | Sollten anwesend sein |
Voraussetzungen
- Termin wird vom Sozialversicherungsträger vereinbart
- Anwesenheit einer Vertrauensperson empfohlen
- Pflegetagebuch für 14 Tage geführt
- Alle Befunde und Medikamentenliste bereitgehalten
- Realistische Schilderung eines typischen Pflegetags
Leistungen im Detail
- Erhebung aller Betreuungs- und Hilfsverrichtungen
- Zeitwertermittlung nach EinstV (z. B. An-/Auskleiden: 20 Min. / Vorgang)
- Prüfung außergewöhnlicher Aufwand (ab Stufe 5)
- Prüfung diagnosebezogene Mindesteinstufungen (z. B. schwere Demenz, Rollstuhlpflicht)
- Erstellung des Gutachtens für den Träger
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Schritt für Schritt
- 1
Termin vereinbaren
Der Träger meldet sich – ggf. Wunschtermin nennen.
- 2
Vorbereitung
Pflegetagebuch, Befunde, Medikamentenliste, Ausweise bereitlegen.
- 3
Vertrauensperson organisieren
Angehörige oder Pflegeperson sollten anwesend sein.
- 4
Begutachtung
Fragen zum Alltag, Untersuchung, Wohnumfeld ansehen.
- 5
Nachbereitung
Notizen zum Gesprächsverlauf – wichtig für spätere Beschwerde.
- 6
Warten auf Bescheid
Bescheid trifft meist 4–8 Wochen später ein.
Benötigte Unterlagen
- Pflegetagebuch (14 Tage)
- Ärztliche Befunde, Krankenhausberichte, Facharztberichte
- Aktuelle Medikamentenliste
- Behindertenpass, Ausweise
- Hilfsmittel-Nachweise (Rollstuhl, Sauerstoff, Inkontinenz)
- Kontaktdaten der behandelnden Ärzt:innen
Expertenhinweise
Schildern Sie einen realistisch schlechten – nicht einen guten – Tag.
Nennen Sie ALLE Hilfeleistungen, auch nächtliche Betreuung und Beaufsichtigung.
Bei Demenz ist die Beaufsichtigung als eigene Betreuungsmaßnahme anzugeben.
Typische Fehler vermeiden
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer führt die Begutachtung durch?
+
Ein von der PV/SVS beauftragter Arzt oder diplomierter Pflegesachverständiger.
Wie lange dauert der Termin?
+
Meist 45–90 Minuten – abhängig von Komplexität und Rückfragen.
Dürfen Angehörige dabei sein?
+
Ja – es wird sogar dringend empfohlen.
Was ist ein Pflegetagebuch?
+
Eine Aufzeichnung aller Hilfeleistungen über mindestens 14 Tage mit Dauer und Häufigkeit.
Kann die Begutachtung wiederholt werden?
+
Ja, bei Verschlechterung – oder nach Beschwerde beim ASG.
Passende Ratgeber Österreich
Persönliche Beratung
Sie sind unsicher, welche Pflegeleistungen in Ihrer Situation möglich sind? Unsere Pflegeberater unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei den nächsten Schritten.
Persönliche Beratung
Ihre Anfrage – wir melden uns rasch.
Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.