Ärztliche Begutachtung

Pflegegeld-Begutachtung in Österreich

So verläuft der Hausbesuch – und so bereiten Sie sich richtig vor.

Die Pflegebegutachtung ist die Grundlage für die Einstufung. Ein diplomierter Pflege-Sachverständiger oder Arzt kommt zu einem vereinbarten Termin ins häusliche Umfeld. Bewertet wird der Pflegebedarf nach der Einstufungsverordnung (EinstV) zum BPGG.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Wer begutachtet?Arzt oder diplomierter Pflegesachverständiger
OrtWohnung / Zuhause der pflegebedürftigen Person
DauerCa. 45–90 Minuten
GrundlageEinstufungsverordnung (EinstV)
KostenKeine
AngehörigeSollten anwesend sein

Voraussetzungen

  • Termin wird vom Sozialversicherungsträger vereinbart
  • Anwesenheit einer Vertrauensperson empfohlen
  • Pflegetagebuch für 14 Tage geführt
  • Alle Befunde und Medikamentenliste bereitgehalten
  • Realistische Schilderung eines typischen Pflegetags

Leistungen im Detail

  • Erhebung aller Betreuungs- und Hilfsverrichtungen
  • Zeitwertermittlung nach EinstV (z. B. An-/Auskleiden: 20 Min. / Vorgang)
  • Prüfung außergewöhnlicher Aufwand (ab Stufe 5)
  • Prüfung diagnosebezogene Mindesteinstufungen (z. B. schwere Demenz, Rollstuhlpflicht)
  • Erstellung des Gutachtens für den Träger

Kostenlose Pflegeberatung Österreich

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Termin vereinbaren

    Der Träger meldet sich – ggf. Wunschtermin nennen.

  2. 2

    Vorbereitung

    Pflegetagebuch, Befunde, Medikamentenliste, Ausweise bereitlegen.

  3. 3

    Vertrauensperson organisieren

    Angehörige oder Pflegeperson sollten anwesend sein.

  4. 4

    Begutachtung

    Fragen zum Alltag, Untersuchung, Wohnumfeld ansehen.

  5. 5

    Nachbereitung

    Notizen zum Gesprächsverlauf – wichtig für spätere Beschwerde.

  6. 6

    Warten auf Bescheid

    Bescheid trifft meist 4–8 Wochen später ein.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegetagebuch (14 Tage)
  • Ärztliche Befunde, Krankenhausberichte, Facharztberichte
  • Aktuelle Medikamentenliste
  • Behindertenpass, Ausweise
  • Hilfsmittel-Nachweise (Rollstuhl, Sauerstoff, Inkontinenz)
  • Kontaktdaten der behandelnden Ärzt:innen

Expertenhinweise

Schildern Sie einen realistisch schlechten – nicht einen guten – Tag.

Nennen Sie ALLE Hilfeleistungen, auch nächtliche Betreuung und Beaufsichtigung.

Bei Demenz ist die Beaufsichtigung als eigene Betreuungsmaßnahme anzugeben.

Typische Fehler vermeiden

Gute Tage geschildert – Pflegebedarf wird unterschätzt
Keine Vertrauensperson anwesend
Fähigkeiten überschätzt („geht schon noch“)
Kein Pflegetagebuch
Diagnosen und Medikamente nicht bereit
Wohnumfeld für Gutachter nicht zugänglich

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer führt die Begutachtung durch?

+

Ein von der PV/SVS beauftragter Arzt oder diplomierter Pflegesachverständiger.

Wie lange dauert der Termin?

+

Meist 45–90 Minuten – abhängig von Komplexität und Rückfragen.

Dürfen Angehörige dabei sein?

+

Ja – es wird sogar dringend empfohlen.

Was ist ein Pflegetagebuch?

+

Eine Aufzeichnung aller Hilfeleistungen über mindestens 14 Tage mit Dauer und Häufigkeit.

Kann die Begutachtung wiederholt werden?

+

Ja, bei Verschlechterung – oder nach Beschwerde beim ASG.

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Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.