Wohnraumanpassung
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Bauliche Anpassungen wie Türverbreiterungen, barrierefreie Bäder oder Treppenlifte werden mit bis zu 4 180 € je Maßnahme bezuschusst. Bei mehreren Berechtigten im Haushalt sind bis zu 16 720 € möglich.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Zuschuss | bis 4 180 € je Maßnahme |
| Mehrere Berechtigte | bis 16 720 € je Maßnahme |
| Voraussetzung | Genehmigung vor Umbaubeginn |
Beispiele förderfähiger Maßnahmen
| Maßnahme | Zweck |
|---|---|
| Bodengleiche Dusche | Barrierefreies Badezimmer |
| Türverbreiterung | Rollstuhlgängigkeit |
| Treppenlift | Zugang zu Wohnebenen |
| Rampen | Zugang zu Haus / Wohnung |
| Haltegriffe, Umbau WC | Sturzprävention |
Voraussetzungen
- anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
- Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege oder ermöglicht selbstständigere Lebensführung
- Genehmigung der Pflegekasse vor Ausführung
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Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.
Schritt für Schritt
- 1
Bedarf feststellen
Wohnberatung nutzen (Kommune, Wohlfahrtsverbände).
- 2
Angebote einholen
Kostenvoranschläge von Fachbetrieben.
- 3
Antrag stellen
Bei der Pflegekasse, mit Beschreibung und Kostenvoranschlag.
- 4
Genehmigung abwarten
Umbau erst nach Zusage beginnen.
- 5
Rechnung einreichen
Nach Fertigstellung, mit Zahlungsbeleg.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Zuschuss 2026?
+
Bis zu 4 180 € je Maßnahme, bis zu 16 720 € bei mehreren Berechtigten.
Was gilt als eine Maßnahme?
+
Alle Umbauten, die auf einmal geplant und ausgeführt werden.
Muss ich vorher fragen?
+
Ja, die Pflegekasse muss die Maßnahme vor Umbaubeginn genehmigen.
Gilt der Zuschuss auch für Mietwohnungen?
+
Ja, mit Zustimmung des Vermieters.
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Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- GKV-Spitzenverband
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.