SGB XI · § 40 Abs. 4

Wohnraumanpassung

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Bauliche Anpassungen wie Türverbreiterungen, barrierefreie Bäder oder Treppenlifte werden mit bis zu 4 180 € je Maßnahme bezuschusst. Bei mehreren Berechtigten im Haushalt sind bis zu 16 720 € möglich.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 40 Abs. 4 SGB XI
Anspruch abPflegegrad 1
Zuschussbis 4 180 € je Maßnahme
Mehrere Berechtigtebis 16 720 € je Maßnahme
VoraussetzungGenehmigung vor Umbaubeginn

Beispiele förderfähiger Maßnahmen

MaßnahmeZweck
Bodengleiche DuscheBarrierefreies Badezimmer
TürverbreiterungRollstuhlgängigkeit
TreppenliftZugang zu Wohnebenen
RampenZugang zu Haus / Wohnung
Haltegriffe, Umbau WCSturzprävention

Voraussetzungen

  • anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
  • Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege oder ermöglicht selbstständigere Lebensführung
  • Genehmigung der Pflegekasse vor Ausführung

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarf feststellen

    Wohnberatung nutzen (Kommune, Wohlfahrtsverbände).

  2. 2

    Angebote einholen

    Kostenvoranschläge von Fachbetrieben.

  3. 3

    Antrag stellen

    Bei der Pflegekasse, mit Beschreibung und Kostenvoranschlag.

  4. 4

    Genehmigung abwarten

    Umbau erst nach Zusage beginnen.

  5. 5

    Rechnung einreichen

    Nach Fertigstellung, mit Zahlungsbeleg.

Typische Fehler vermeiden

Umbau vor Genehmigung starten
Antrag ohne Kostenvoranschlag stellen
Wohnberatung nicht einbeziehen
Mieter: fehlende Zustimmung des Vermieters

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Zuschuss 2026?

+

Bis zu 4 180 € je Maßnahme, bis zu 16 720 € bei mehreren Berechtigten.

Was gilt als eine Maßnahme?

+

Alle Umbauten, die auf einmal geplant und ausgeführt werden.

Muss ich vorher fragen?

+

Ja, die Pflegekasse muss die Maßnahme vor Umbaubeginn genehmigen.

Gilt der Zuschuss auch für Mietwohnungen?

+

Ja, mit Zustimmung des Vermieters.

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Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.