Pflegehilfsmittel
Technische und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und stärken die Selbstständigkeit. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden monatlich pauschal übernommen; technische Hilfsmittel meist leihweise.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 40 SGB XI |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Verbrauchspauschale | 42 € pro Monat |
| Technische Hilfsmittel | leihweise oder mit 10 % Zuzahlung (max. 25 €) |
Beispiele zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
| Produkt | Zweck |
|---|---|
| Einmalhandschuhe | Hygiene bei Pflege |
| Mundschutz | Infektionsschutz |
| Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) | Schutz von Bett und Matratze |
| Fingerlinge / Schutzschürzen | Hygiene |
| Händedesinfektion | Infektionsschutz |
Voraussetzungen
- anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
- häusliche Pflege
- Antrag bei der Pflegekasse (formlos oder per Formular)
Leistungen im Detail
- technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf)
- zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Pauschale 42 € / Monat)
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Schritt für Schritt
- 1
Bedarf ermitteln
Welche Hilfsmittel entlasten die Pflege?
- 2
Antrag stellen
Formular oder formlos bei der Pflegekasse.
- 3
Lieferung erhalten
Über Sanitätshaus oder Vertragspartner der Kasse.
- 4
Regelmäßig prüfen
Bedarf und Zufriedenheit bewerten.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Pauschale 2026?
+
42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Wer hat Anspruch?
+
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege.
Was ist ein technisches Pflegehilfsmittel?
+
Zum Beispiel Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf – meist leihweise über die Pflegekasse.
Muss ich zuzahlen?
+
Bei technischen Hilfsmitteln 10 %, maximal 25 € pro Hilfsmittel.
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Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- GKV-Spitzenverband
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.