SGB XI · § 40

Pflegehilfsmittel

Technische und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und stärken die Selbstständigkeit. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden monatlich pauschal übernommen; technische Hilfsmittel meist leihweise.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 40 SGB XI
Anspruch abPflegegrad 1
Verbrauchspauschale42 € pro Monat
Technische Hilfsmittelleihweise oder mit 10 % Zuzahlung (max. 25 €)

Beispiele zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

ProduktZweck
EinmalhandschuheHygiene bei Pflege
MundschutzInfektionsschutz
Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)Schutz von Bett und Matratze
Fingerlinge / SchutzschürzenHygiene
HändedesinfektionInfektionsschutz

Voraussetzungen

  • anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
  • häusliche Pflege
  • Antrag bei der Pflegekasse (formlos oder per Formular)

Leistungen im Detail

  • technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf)
  • zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Pauschale 42 € / Monat)

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarf ermitteln

    Welche Hilfsmittel entlasten die Pflege?

  2. 2

    Antrag stellen

    Formular oder formlos bei der Pflegekasse.

  3. 3

    Lieferung erhalten

    Über Sanitätshaus oder Vertragspartner der Kasse.

  4. 4

    Regelmäßig prüfen

    Bedarf und Zufriedenheit bewerten.

Typische Fehler vermeiden

Antrag ohne Pflegegrad stellen
Vertragspartner der Pflegekasse ignorieren
Pauschale nicht monatlich abrufen (nicht ansparbar über Jahresende hinaus)

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Pauschale 2026?

+

42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Wer hat Anspruch?

+

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege.

Was ist ein technisches Pflegehilfsmittel?

+

Zum Beispiel Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf – meist leihweise über die Pflegekasse.

Muss ich zuzahlen?

+

Bei technischen Hilfsmitteln 10 %, maximal 25 € pro Hilfsmittel.

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Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.