Sozialbetreuungsberuf

Heimhilfe in Österreich

Hauswirtschaftliche Unterstützung und einfache Betreuung zu Hause.

Die Heimhilfe unterstützt Menschen mit Pflegebedarf im Alltag – vor allem im hauswirtschaftlichen Bereich und bei einfacher Grundversorgung. Sie ist ein anerkannter Sozialbetreuungsberuf nach dem Sozialbetreuungsberufegesetz.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

BerufsgesetzSozialbetreuungsberufegesetz (SBBG)
AufgabenHaushalt, Einkauf, einfache Betreuung
TrägerschaftLandessozialdienste
KombinationMit mobiler Pflege und Pflegegeld
KostenbeteiligungEinkommensabhängig, je Bundesland

Voraussetzungen

  • Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung
  • Meist Bezug von Pflegegeld oder ähnliche Beeinträchtigung
  • Wohnsitz im Bundesland
  • Bedarfserhebung durch Träger

Leistungen im Detail

  • Reinigung, Wäsche, Einkauf
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Begleitung zu Terminen
  • Unterstützung bei An-/Auskleiden
  • Gespräche, soziale Aktivierung
  • Medikamentenerinnerung (keine Abgabe)

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Kontakt Träger

    Bedarfsklärung und Kostenkalkulation.

  2. 2

    Vereinbarung

    Leistungsumfang und Zeiten.

  3. 3

    Start Heimhilfe

    Regelmäßige Einsätze nach Plan.

  4. 4

    Anpassung

    Nach Bedarf steigerbar / kombinierbar.

Typische Fehler vermeiden

Heimhilfe mit Hauskrankenpflege verwechselt
Kombinationsmöglichkeiten mit mobiler Pflege nicht genutzt

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Häufige Fragen (FAQ)

Was macht eine Heimhilfe?

+

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und einfache Betreuung – keine medizinische Pflege.

Wer bezahlt Heimhilfe?

+

Bundesländer subventionieren; Selbstbehalt ist einkommensabhängig.

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Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.