Heimhilfe in Österreich
Hauswirtschaftliche Unterstützung und einfache Betreuung zu Hause.
Die Heimhilfe unterstützt Menschen mit Pflegebedarf im Alltag – vor allem im hauswirtschaftlichen Bereich und bei einfacher Grundversorgung. Sie ist ein anerkannter Sozialbetreuungsberuf nach dem Sozialbetreuungsberufegesetz.
Schnellüberblick
| Berufsgesetz | Sozialbetreuungsberufegesetz (SBBG) |
| Aufgaben | Haushalt, Einkauf, einfache Betreuung |
| Trägerschaft | Landessozialdienste |
| Kombination | Mit mobiler Pflege und Pflegegeld |
| Kostenbeteiligung | Einkommensabhängig, je Bundesland |
Voraussetzungen
- Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung
- Meist Bezug von Pflegegeld oder ähnliche Beeinträchtigung
- Wohnsitz im Bundesland
- Bedarfserhebung durch Träger
Leistungen im Detail
- Reinigung, Wäsche, Einkauf
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Begleitung zu Terminen
- Unterstützung bei An-/Auskleiden
- Gespräche, soziale Aktivierung
- Medikamentenerinnerung (keine Abgabe)
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Schritt für Schritt
- 1
Kontakt Träger
Bedarfsklärung und Kostenkalkulation.
- 2
Vereinbarung
Leistungsumfang und Zeiten.
- 3
Start Heimhilfe
Regelmäßige Einsätze nach Plan.
- 4
Anpassung
Nach Bedarf steigerbar / kombinierbar.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Was macht eine Heimhilfe?
+
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und einfache Betreuung – keine medizinische Pflege.
Wer bezahlt Heimhilfe?
+
Bundesländer subventionieren; Selbstbehalt ist einkommensabhängig.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.