Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)

Pflegekarenz in Österreich

Bis zu 3 Monate berufliche Auszeit für die Pflege eines Angehörigen.

Die Pflegekarenz ist eine einvernehmliche Freistellung vom Beruf zwischen ein und drei Monaten zur Pflege eines nahen Angehörigen. Rechtsgrundlage ist § 14c AVRAG. Während der Karenz besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 14c AVRAG
Dauer1 bis 3 Monate
VereinbarungSchriftlich mit Arbeitgeber
KündigungsschutzJa, während gesamter Karenz
Pflegegeldstufe des AngehörigenAb Stufe 3 (bei Demenz/Minderjährigen ab Stufe 1)
Finanzielle AbsicherungPflegekarenzgeld

Voraussetzungen

  • Naher Angehöriger mit Pflegegeldstufe 3 oder höher (bei Demenz oder Minderjährigen bereits ab Stufe 1)
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Ununterbrochenes Dienstverhältnis seit mindestens 3 Monaten
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit (Bescheid)
  • Dauer 1 bis 3 Monate pro Anlassfall

Leistungen im Detail

  • Freistellung vom Dienst 1–3 Monate
  • Pflegekarenzgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes
  • Sozialversicherungsschutz durch das Sozialministeriumservice
  • Kündigungs- und Entlassungsschutz
  • Kombinierbar mit Familienhospizkarenz

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Pflegebedarf klären

    Bescheid über Pflegegeld liegt vor.

  2. 2

    Gespräch mit Arbeitgeber

    Vereinbarung über Dauer und Beginn.

  3. 3

    Schriftliche Vereinbarung

    Muster über AK oder oesterreich.gv.at.

  4. 4

    Pflegekarenzgeld beantragen

    Beim Sozialministeriumservice.

  5. 5

    Karenz antreten

    Freistellung wirksam.

  6. 6

    Wiedereinstieg planen

    Rechtzeitig mit Arbeitgeber abstimmen.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegegeldbescheid
  • Schriftliche Karenzvereinbarung
  • Nachweis Verwandtschaftsverhältnis
  • Antrag Pflegekarenzgeld
  • Meldezettel

Expertenhinweise

Bei akuter Verschlechterung ist eine erneute Karenz für den gleichen Angehörigen möglich (nach Höherstufung).

Alternativ Pflegeteilzeit prüfen, wenn Vollfreistellung nicht möglich ist.

Typische Fehler vermeiden

Karenz nicht schriftlich vereinbart
Pflegekarenzgeld nicht rechtzeitig beantragt
Kündigungsschutz missachtet
Verwechslung mit Familienhospizkarenz

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Häufige Fragen (FAQ)

Habe ich Rechtsanspruch auf Pflegekarenz?

+

Nein – Pflegekarenz erfordert eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Wie lange dauert die Pflegekarenz?

+

Zwischen 1 und 3 Monaten pro Anlassfall.

Gibt es Geld während der Karenz?

+

Ja, Pflegekarenzgeld über das Sozialministeriumservice.

Wer zählt als naher Angehöriger?

+

Eltern, Kinder, Ehe-/Lebenspartner, Geschwister, Schwiegereltern, Enkel u. a.

Bin ich sozialversichert?

+

Ja, Kranken- und Pensionsversicherung laufen weiter.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.