Pflegekarenz in Österreich
Bis zu 3 Monate berufliche Auszeit für die Pflege eines Angehörigen.
Die Pflegekarenz ist eine einvernehmliche Freistellung vom Beruf zwischen ein und drei Monaten zur Pflege eines nahen Angehörigen. Rechtsgrundlage ist § 14c AVRAG. Während der Karenz besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 14c AVRAG |
| Dauer | 1 bis 3 Monate |
| Vereinbarung | Schriftlich mit Arbeitgeber |
| Kündigungsschutz | Ja, während gesamter Karenz |
| Pflegegeldstufe des Angehörigen | Ab Stufe 3 (bei Demenz/Minderjährigen ab Stufe 1) |
| Finanzielle Absicherung | Pflegekarenzgeld |
Voraussetzungen
- Naher Angehöriger mit Pflegegeldstufe 3 oder höher (bei Demenz oder Minderjährigen bereits ab Stufe 1)
- Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Ununterbrochenes Dienstverhältnis seit mindestens 3 Monaten
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit (Bescheid)
- Dauer 1 bis 3 Monate pro Anlassfall
Leistungen im Detail
- Freistellung vom Dienst 1–3 Monate
- Pflegekarenzgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes
- Sozialversicherungsschutz durch das Sozialministeriumservice
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Kombinierbar mit Familienhospizkarenz
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Schritt für Schritt
- 1
Pflegebedarf klären
Bescheid über Pflegegeld liegt vor.
- 2
Gespräch mit Arbeitgeber
Vereinbarung über Dauer und Beginn.
- 3
Schriftliche Vereinbarung
Muster über AK oder oesterreich.gv.at.
- 4
Pflegekarenzgeld beantragen
Beim Sozialministeriumservice.
- 5
Karenz antreten
Freistellung wirksam.
- 6
Wiedereinstieg planen
Rechtzeitig mit Arbeitgeber abstimmen.
Benötigte Unterlagen
- Pflegegeldbescheid
- Schriftliche Karenzvereinbarung
- Nachweis Verwandtschaftsverhältnis
- Antrag Pflegekarenzgeld
- Meldezettel
Expertenhinweise
Bei akuter Verschlechterung ist eine erneute Karenz für den gleichen Angehörigen möglich (nach Höherstufung).
Alternativ Pflegeteilzeit prüfen, wenn Vollfreistellung nicht möglich ist.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Habe ich Rechtsanspruch auf Pflegekarenz?
+
Nein – Pflegekarenz erfordert eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Wie lange dauert die Pflegekarenz?
+
Zwischen 1 und 3 Monaten pro Anlassfall.
Gibt es Geld während der Karenz?
+
Ja, Pflegekarenzgeld über das Sozialministeriumservice.
Wer zählt als naher Angehöriger?
+
Eltern, Kinder, Ehe-/Lebenspartner, Geschwister, Schwiegereltern, Enkel u. a.
Bin ich sozialversichert?
+
Ja, Kranken- und Pensionsversicherung laufen weiter.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.