Medizinische Hauspflege

Hauskrankenpflege in Österreich

Qualifizierte medizinisch-pflegerische Versorgung zu Hause durch DGKP.

Die Hauskrankenpflege umfasst medizinisch-pflegerische Leistungen im häuslichen Umfeld, die von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) erbracht werden. Grundlage sind ärztliche Verordnungen. Teile werden über die Krankenkasse (ÖGK/BVAEB/SVS) finanziert.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

RechtsgrundlageGuKG · § 144 ASVG
Erbracht durchDGKP (Diplomiertes Pflegepersonal)
VoraussetzungÄrztliche Verordnung
KostenträgerKrankenkasse (ÖGK/BVAEB/SVS) + Selbstbehalt
DauerBis zu 28 Tage pro Jahr über KV, danach über Bundesland

Voraussetzungen

  • Ärztliche Verordnung
  • Medizinische Notwendigkeit
  • Wohnsitz in Österreich
  • Übernahme durch Krankenkasse geklärt

Leistungen im Detail

  • Wundversorgung, Verbände
  • Injektionen, Infusionen
  • Katheter-, Sondenversorgung
  • Portversorgung, Blutabnahme
  • Behandlungspflege nach GuKG
  • Anleitung Angehöriger

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Ärztliche Verordnung

    Hausarzt oder Krankenhaus stellt Verordnung aus.

  2. 2

    Kostenübernahme

    Krankenkasse prüft Bewilligung.

  3. 3

    Wahl des Trägers

    Vertragsträger der Krankenkasse (Caritas, Diakonie, Volkshilfe u. a.).

  4. 4

    Leistungserbringung

    Regelmäßige Einsätze durch DGKP.

  5. 5

    Fortsetzung

    Nach 28 Tagen Übergang in Landesleistung möglich.

Typische Fehler vermeiden

Kostenübernahme nicht rechtzeitig geklärt
Nicht-Vertragsträger gewählt – Selbstzahlung
Verwechslung mit mobiler Pflege oder Heimhilfe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer bezahlt Hauskrankenpflege?

+

Die Krankenkasse übernimmt medizinisch verordnete Leistungen bis zu 28 Tage; darüber hinaus greifen Landesleistungen.

Wer darf Hauskrankenpflege durchführen?

+

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) nach GuKG.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.