Akut- und Übergangspflege (AÜP)
Bis zu zwei Wochen intensive Pflege nach dem Spitalaufenthalt.
Die Akut- und Übergangspflege (AÜP) ermöglicht nach einem Spitalaufenthalt eine gezielte, ärztlich verordnete Pflege – ambulant durch die Spitex oder stationär im Pflegeheim. Ziel ist die Rückkehr in die gewohnte Selbstständigkeit.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | KVG Art. 25a Abs. 2 |
| Dauer | Max. 14 Tage |
| Anordnung | Spitalarzt |
| Ort | Zu Hause (Spitex) oder im Pflegeheim |
| Finanzierung | OKP + Kanton (kein Eigenanteil auf Pflege) |
| Voraussetzung | Vorheriger Spitalaufenthalt mit KVG-pflichtiger Behandlung |
Voraussetzungen
- Direkte Anschlussbetreuung nach einem Spitalaufenthalt.
- Ärztliche Anordnung der AÜP durch den Spitalarzt.
- Klar definiertes Behandlungsziel.
- Anerkannter Leistungserbringer (Spitex oder Heim).
Leistungen im Detail
- Pflegerische Massnahmen zur Wiedererlangung der Selbstständigkeit.
- Ambulant oder stationär möglich.
- Übernahme der Pflegekosten durch OKP und Kanton (kein Eigenanteil auf Pflege).
- Hotellerie im Heim bleibt zulasten der Bewohnenden.
Kostenlose Pflegeberatung Schweiz
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.
Schritt für Schritt
- 1
Anordnung im Spital
Spitalarzt verordnet AÜP inkl. Ziele und Massnahmen.
- 2
Einsatzort wählen
Zu Hause via Spitex oder stationär im Pflegeheim.
- 3
Bedarfsabklärung
Übergabegespräch mit Spitex/Heim und Angehörigen.
- 4
Umsetzung innert 14 Tagen
- 5
Anschlussversorgung planen
Reguläre Spitex, Rehabilitation, Pflegeheim.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die AÜP?
+
Maximal 14 Tage – danach normale Pflegefinanzierung nach KVG.
Gibt es einen Eigenanteil?
+
Nicht auf die Pflege. Hotelleriekosten (im Heim) sind selbst zu tragen.
Kann ich AÜP zu Hause beziehen?
+
Ja – durch eine anerkannte Spitex-Organisation.
Passende Ratgeber Schweiz
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Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.