Akut- und Übergangspflege · KVG

Akut- und Übergangspflege (AÜP)

Bis zu zwei Wochen intensive Pflege nach dem Spitalaufenthalt.

Die Akut- und Übergangspflege (AÜP) ermöglicht nach einem Spitalaufenthalt eine gezielte, ärztlich verordnete Pflege – ambulant durch die Spitex oder stationär im Pflegeheim. Ziel ist die Rückkehr in die gewohnte Selbstständigkeit.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

RechtsgrundlageKVG Art. 25a Abs. 2
DauerMax. 14 Tage
AnordnungSpitalarzt
OrtZu Hause (Spitex) oder im Pflegeheim
FinanzierungOKP + Kanton (kein Eigenanteil auf Pflege)
VoraussetzungVorheriger Spitalaufenthalt mit KVG-pflichtiger Behandlung

Voraussetzungen

  • Direkte Anschlussbetreuung nach einem Spitalaufenthalt.
  • Ärztliche Anordnung der AÜP durch den Spitalarzt.
  • Klar definiertes Behandlungsziel.
  • Anerkannter Leistungserbringer (Spitex oder Heim).

Leistungen im Detail

  • Pflegerische Massnahmen zur Wiedererlangung der Selbstständigkeit.
  • Ambulant oder stationär möglich.
  • Übernahme der Pflegekosten durch OKP und Kanton (kein Eigenanteil auf Pflege).
  • Hotellerie im Heim bleibt zulasten der Bewohnenden.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Anordnung im Spital

    Spitalarzt verordnet AÜP inkl. Ziele und Massnahmen.

  2. 2

    Einsatzort wählen

    Zu Hause via Spitex oder stationär im Pflegeheim.

  3. 3

    Bedarfsabklärung

    Übergabegespräch mit Spitex/Heim und Angehörigen.

  4. 4

    Umsetzung innert 14 Tagen

  5. 5

    Anschlussversorgung planen

    Reguläre Spitex, Rehabilitation, Pflegeheim.

Typische Fehler vermeiden

AÜP nicht im Spital anordnen lassen – nachträgliche Anordnung ist meist ausgeschlossen.
Über 14 Tage hinaus AÜP-Tarif erwarten – danach greift die normale Pflegefinanzierung.
Anschlusslösung nicht rechtzeitig planen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert die AÜP?

+

Maximal 14 Tage – danach normale Pflegefinanzierung nach KVG.

Gibt es einen Eigenanteil?

+

Nicht auf die Pflege. Hotelleriekosten (im Heim) sind selbst zu tragen.

Kann ich AÜP zu Hause beziehen?

+

Ja – durch eine anerkannte Spitex-Organisation.

Passende Ratgeber Schweiz

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.