MD-Begutachtung
So läuft der Hausbesuch des Medizinischen Dienstes ab.
Der Medizinische Dienst (MD) prüft im Auftrag der Pflegekasse den Pflegebedarf. Ergebnis ist ein Gutachten mit Punktwert nach NBA und Empfehlung des Pflegegrades. Gute Vorbereitung entscheidet über die Einstufung.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 18 SGB XI |
| Termin | Hausbesuch (i. d. R. angekündigt) |
| Dauer | ca. 60 Minuten |
| Gutachter | Pflegefachkraft oder Arzt des MD |
| Ergebnis | Punktwert nach NBA, Empfehlung Pflegegrad |
| Frist Bescheid | 25 Arbeitstage ab Antrag |
Voraussetzungen
- gestellter Antrag auf Pflegegrad
- Bereitschaft zum Hausbesuch
- möglichst Anwesenheit einer Vertrauensperson
Leistungen im Detail
- Bewertung nach dem NBA (6 Module)
- individuelle Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Reha, Pflegekursen
- Grundlage für den Pflegegrad-Bescheid
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Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.
Schritt für Schritt
- 1
Terminankündigung
MD meldet sich per Post oder Telefon.
- 2
Vorbereitung
Pflegetagebuch, Befunde, Hilfsmittel bereitlegen. Angehörige einladen.
- 3
Hausbesuch
Gespräch, kleine Tests (Aufstehen, Greifen), Wohnungsbegehung.
- 4
Nachbereitung
Notizen zum Gespräch anfertigen.
- 5
Bescheid
Pflegekasse übernimmt in der Regel Einschätzung des MD.
Benötigte Unterlagen
- Pflegetagebuch (mind. 1–2 Wochen)
- aktuelle ärztliche Befunde und Facharztberichte
- Krankenhaus-/Reha-Berichte
- Medikamentenplan
- Liste der Hilfsmittel
- Kontaktdaten von Pflegepersonen und Pflegedienst
Expertenhinweise
Nicht den „guten Tag“ zeigen: schildern Sie realistisch den Alltag mit allen Einschränkungen.
Angehörige oder Pflegedienst sollten anwesend sein und ergänzen können.
Ein Pflegetagebuch ist das wichtigste Vorbereitungsmaterial.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer kommt zur Begutachtung?
+
Eine Pflegefachkraft oder ein Arzt des Medizinischen Dienstes.
Wie lange dauert der Hausbesuch?
+
In der Regel etwa 60 Minuten.
Was ist ein Pflegetagebuch?
+
Eine Dokumentation über 1–2 Wochen, in der alle Hilfen und Einschränkungen festgehalten werden.
Was, wenn der Termin ungünstig liegt?
+
Termin kann verschoben werden – rechtzeitig beim MD melden.
Wann kommt der Bescheid?
+
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
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Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI §§ 14, 15, 18 – Begutachtung und Pflegegrade
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.