SGB XI · § 41

Tages- und Nachtpflege

Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts.

Die teilstationäre Pflege entlastet Angehörige und fördert die Selbstständigkeit. Sie ergänzt die häusliche Pflege – Fahrdienst, Verpflegung und Betreuung sind eingeschlossen.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 41 SGB XI
Anspruch abPflegegrad 2
Kombinierbar mitPflegegeld und Sachleistungen (voll)
Beförderungeingeschlossen
VerpflegungEigenanteil

Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad (Stand 2026)

PflegegradMonatlicher Höchstbetrag
Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31 497 €
Pflegegrad 41 859 €
Pflegegrad 52 299 €

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • Bedarf an teilstationärer Betreuung
  • Nutzung einer zugelassenen Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung

Leistungen im Detail

  • pflegerische Versorgung
  • medizinische Behandlungspflege
  • soziale Betreuung, Aktivierung
  • Beförderung von und zur Einrichtung
  • Verpflegung (Eigenanteil)

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Einrichtung suchen

    Zugelassene Tages- oder Nachtpflegeplätze in der Nähe.

  2. 2

    Probetag vereinbaren

    Ablauf und Betreuung kennenlernen.

  3. 3

    Vertrag abschließen

    Leistungsumfang, Einsatztage, Kosten.

  4. 4

    Pflegekasse informieren

    Kostenübernahme im Rahmen des Höchstbetrags.

Typische Fehler vermeiden

Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung nicht einplanen
Kombinationsmöglichkeit mit Pflegegeld übersehen (100 %)
Fahrdienst nicht vertraglich klären

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist Tages- und Nachtpflege?

+

Teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung tagsüber oder nachts, mit Rückkehr in die eigene Wohnung.

Wie hoch sind die Leistungen 2026?

+

Wie Pflegesachleistungen: 796 €–2 299 € je nach Pflegegrad.

Wird der Fahrdienst bezahlt?

+

Ja, Beförderung ist in der Leistung enthalten.

Kann ich zusätzlich Pflegegeld erhalten?

+

Ja, Tages-/Nachtpflege ist ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistungen möglich.

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Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.