SGB XI · §§ 18, 33

Pflegegrad beantragen

So stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse – vom ersten Anruf bis zum Bescheid.

Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Der Antrag ist formlos möglich und leitet automatisch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ein. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 18 SGB XI
Antragstellungformlos (telefonisch, schriftlich, online)
ZuständigPflegekasse der Krankenkasse
Begutachtung durchMedizinischer Dienst (MD)
Bearbeitungsfrist25 Arbeitstage
Leistungsbeginnab Antragstellung (rückwirkend)
Kostenkeine

Fristen und Bearbeitungszeiten

SituationFrist
Regelbearbeitung25 Arbeitstage ab Antrag
Palliativversorgung / Hospiz1 Woche
Krankenhaus / Reha (häusl. Pflege sichern)1 Woche
Fristüberschreitung durch Pflegekasse70 € pro Woche Verzögerung
Widerspruchsfrist1 Monat ab Zugang des Bescheids

Voraussetzungen

  • voraussichtliche Pflegebedürftigkeit von mindestens 6 Monaten
  • Vorversicherungszeit: 2 Jahre in der Pflegeversicherung innerhalb der letzten 10 Jahre
  • Wohnsitz in Deutschland (bzw. Anspruchsberechtigung nach SGB XI)
  • Antrag durch die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person

Leistungen im Detail

  • Pflegegeld ab Pflegegrad 2
  • Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2
  • Entlastungsbetrag (131 € / Monat) bereits ab Pflegegrad 1
  • Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 € / Monat)
  • Zuschuss Wohnraumanpassung (bis 4 180 € je Maßnahme)
  • kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • kostenlose Pflegekurse für Angehörige nach § 45 SGB XI

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Schritt für Schritt

  1. 1

    1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Formlos telefonisch, schriftlich oder online. Wichtig: Das Datum der Antragstellung entscheidet über den Leistungsbeginn – rückwirkend ab diesem Tag.

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    2. Antragsformular ausfüllen

    Die Pflegekasse sendet ein Formular zu. Sorgfältig und vollständig ausfüllen, alle Diagnosen und Beeinträchtigungen angeben.

  3. 3

    3. Unterlagen zusammenstellen

    Arztberichte, Medikamentenplan, Krankenhausentlassungen, ggf. Pflegetagebuch, Schwerbehindertenausweis.

  4. 4

    4. MD-Begutachtung vorbereiten

    Pflegetagebuch mindestens 1–2 Wochen führen. Alle Beeinträchtigungen dokumentieren – auch die 'schlechten Tage'.

  5. 5

    5. Hausbesuch durch den MD

    Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und beurteilt die Selbstständigkeit in sechs Modulen (NBA).

  6. 6

    6. Bescheid abwarten

    Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des MD-Gutachtens und stellt den Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen zu.

  7. 7

    7. Bescheid prüfen

    Gutachten anfordern und prüfen. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung: Widerspruch innerhalb 1 Monats.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular der Pflegekasse
  • Personalausweis / Aufenthaltstitel
  • Krankenversicherungsnachweis
  • aktuelle Arztberichte und Diagnosen
  • Medikamentenplan
  • Krankenhausentlassungsberichte
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Pflegetagebuch (mindestens 1–2 Wochen)
  • Kontaktdaten aller behandelnden Ärzte
  • ggf. Vorsorgevollmacht / Betreuungsurkunde

Expertenhinweise

Der Antrag kann formlos telefonisch gestellt werden – das Datum wird von der Pflegekasse festgehalten.

Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt, nicht erst ab Bescheid.

Bei Überschreitung der 25-Arbeitstage-Frist zahlt die Pflegekasse 70 € pro angefangener Woche.

Ein kostenloser Beratungsanspruch nach § 7a SGB XI besteht bereits vor dem Antrag.

Typische Fehler vermeiden

Antrag zu spät stellen – Leistungen gibt es erst ab Antragsdatum, nicht rückwirkend über den Antrag hinaus
Beeinträchtigungen beim Hausbesuch verharmlosen oder 'gute Tage' zeigen
kein Pflegetagebuch führen – erschwert die Beweislage
keine Bezugsperson zum Termin einladen
Gutachten nicht anfordern (Anspruch besteht automatisch)
Widerspruchsfrist (1 Monat) verstreichen lassen
Diagnosen oder Medikamente vergessen anzugeben

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Häufige Fragen (FAQ)

Wo stelle ich den Antrag auf einen Pflegegrad?

+

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der eigenen Krankenkasse angesiedelt ist. Formlos per Telefon, Brief oder Online-Formular möglich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

+

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. In Palliativsituationen oder bei Krankenhausaufenthalt gilt eine 1-Wochen-Frist.

Ab wann bekomme ich Leistungen?

+

Rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Deshalb ist es wichtig, den Antrag zeitnah zu stellen.

Wer bezahlt die Begutachtung?

+

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist für Versicherte kostenlos – sie wird von der Pflegekasse getragen.

Kann ich den Antrag online stellen?

+

Ja, die meisten Pflegekassen bieten Online-Formulare an. Alternativ ist ein formloser Anruf oder Brief ausreichend.

Was passiert bei einer Ablehnung?

+

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids kann Widerspruch eingelegt werden. Es folgt eine erneute Begutachtung.

Muss ich das MD-Gutachten anfordern?

+

Ja – seit 2013 besteht ein automatischer Anspruch auf Übersendung des Gutachtens. Es lohnt sich immer, das Gutachten zu prüfen.

Kann jemand anderes für mich den Antrag stellen?

+

Ja, mit einer Vollmacht oder Betreuungsurkunde können Angehörige den Antrag im Namen der pflegebedürftigen Person stellen.

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Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI §§ 7a, 18, 45 – Beratung, Begutachtung, Kurse
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.