Erwachsenenvertretung in Österreich
Vier Formen – von der gewählten bis zur gerichtlichen Vertretung.
Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2017) hat die frühere Sachwalterschaft abgelöst. Es kennt vier Formen: Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Ziel ist die weitestgehende Selbstbestimmung.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | 2. ErwSchG |
| Vier Formen | Vorsorgevollmacht · gewählt · gesetzlich · gerichtlich |
| Registrierung | ÖZVV |
| Beratung | Erwachsenenschutzvereine (VertretungsNetz, NÖ-LAG u. a.) |
| Dauer gerichtl. Vertretung | Max. 3 Jahre, dann Erneuerung nötig |
Voraussetzungen
- Fehlende oder eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit
- Kein Vorrang durch Vorsorgevollmacht
- Keine geeignete Alternative (z. B. Unterstützung durch Angehörige)
Leistungen im Detail
- Vertretung in klar umschriebenen Angelegenheiten
- Kontrolle durch Gericht (bei gerichtlicher Form)
- Beratung und Begleitung durch Erwachsenenschutzvereine
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Schritt für Schritt
- 1
Vorsorgevollmacht prüfen
Vorrangig – wenn vorhanden, greift diese.
- 2
Gewählte Vertretung
Bei noch teilweiser Entscheidungsfähigkeit – bei Notar / Anwalt / Verein.
- 3
Gesetzliche Vertretung
Nächste Angehörige registrieren sich für definierte Bereiche.
- 4
Gerichtliche Vertretung
Als letzte Möglichkeit – Antrag beim Bezirksgericht.
- 5
Regelmäßige Prüfung
Alle 3 Jahre Erneuerung notwendig.
Typische Fehler vermeiden
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zur Sachwalterschaft?
+
Die Sachwalterschaft wurde 2018 durch die abgestufte Erwachsenenvertretung ersetzt – Selbstbestimmung hat Vorrang.
Wer wird zum Erwachsenenvertreter?
+
Vorrangig Angehörige, Vertrauenspersonen oder Erwachsenenschutzvereine.
Kann ich Erwachsenenvertretung ablehnen?
+
Sie können vorsorgen mit einer Vorsorgevollmacht – dann greift diese vorrangig.
Passende Ratgeber Österreich
Persönliche Beratung
Sie sind unsicher, welche Pflegeleistungen in Ihrer Situation möglich sind? Unsere Pflegeberater unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei den nächsten Schritten.
Persönliche Beratung
Ihre Anfrage – wir melden uns rasch.
Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.