SGB XI · § 36

Pflegesachleistungen

Häusliche Pflegehilfe durch zugelassene ambulante Pflegedienste.

Pflegesachleistungen decken die pflegerische Versorgung durch professionelle Pflegedienste ab. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab – bis zum jeweiligen Höchstbetrag nach Pflegegrad.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 36 SGB XI
Anspruch abPflegegrad 2
Leistungserbringerzugelassene ambulante Pflegedienste
Abrechnungdirekt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse
Kombinierbar mitPflegegeld (Kombinationsleistung)

Pflegesachleistungen nach Pflegegrad (Stand 2026)

PflegegradMonatlicher Höchstbetrag
Pflegegrad 1kein Anspruch (nur Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31 497 €
Pflegegrad 41 859 €
Pflegegrad 52 299 €

Voraussetzungen

  • anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
  • häusliche Versorgung
  • Vertrag mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst

Leistungen im Detail

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Ernährung (Zubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
  • Mobilität (Aufstehen, Umlagern, Toilettengänge)
  • Betreuung und Aktivierung
  • hauswirtschaftliche Versorgung

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Pflegegrad prüfen

    Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

  2. 2

    Pflegedienst auswählen

    Regionale zugelassene Pflegedienste vergleichen (Leistungen, Preise, Verfügbarkeit).

  3. 3

    Pflegevertrag abschließen

    Leistungsumfang und Einsatzzeiten schriftlich festhalten.

  4. 4

    Kostenübernahme klären

    Pflegekasse informieren; Abrechnung erfolgt direkt.

  5. 5

    Regelmäßig prüfen

    Leistungen an veränderten Pflegebedarf anpassen.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheid über den Pflegegrad
  • Pflegevertrag
  • Leistungs- und Preisverzeichnis

Typische Fehler vermeiden

nicht anerkannten Pflegedienst beauftragen
Höchstbetrag überschreiten ohne Zuzahlung zu klären
Sachleistungen und Pflegegeld doppelt abrechnen
keine schriftliche Leistungsvereinbarung

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Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Pflegesachleistungen?

+

Häusliche Pflegehilfe durch professionelle ambulante Pflegedienste, die von der Pflegekasse bezahlt wird.

Wie hoch sind die Sachleistungen 2026?

+

796 € (PG 2), 1 497 € (PG 3), 1 859 € (PG 4) und 2 299 € (PG 5) pro Monat.

Was ist der Unterschied zum Pflegegeld?

+

Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person; Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Kann der Höchstbetrag überschritten werden?

+

Mehrkosten müssen privat gezahlt oder ggf. über den Entlastungsbetrag ergänzt werden.

Sind Sachleistungen auch für Betreuung nutzbar?

+

Ja, Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind Bestandteil der Sachleistungen.

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Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.