Pflegesachleistungen
Häusliche Pflegehilfe durch zugelassene ambulante Pflegedienste.
Pflegesachleistungen decken die pflegerische Versorgung durch professionelle Pflegedienste ab. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab – bis zum jeweiligen Höchstbetrag nach Pflegegrad.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 36 SGB XI |
| Anspruch ab | Pflegegrad 2 |
| Leistungserbringer | zugelassene ambulante Pflegedienste |
| Abrechnung | direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse |
| Kombinierbar mit | Pflegegeld (Kombinationsleistung) |
Pflegesachleistungen nach Pflegegrad (Stand 2026)
| Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch (nur Entlastungsbetrag) |
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1 497 € |
| Pflegegrad 4 | 1 859 € |
| Pflegegrad 5 | 2 299 € |
Voraussetzungen
- anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
- häusliche Versorgung
- Vertrag mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst
Leistungen im Detail
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- Ernährung (Zubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
- Mobilität (Aufstehen, Umlagern, Toilettengänge)
- Betreuung und Aktivierung
- hauswirtschaftliche Versorgung
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Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.
Schritt für Schritt
- 1
Pflegegrad prüfen
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
- 2
Pflegedienst auswählen
Regionale zugelassene Pflegedienste vergleichen (Leistungen, Preise, Verfügbarkeit).
- 3
Pflegevertrag abschließen
Leistungsumfang und Einsatzzeiten schriftlich festhalten.
- 4
Kostenübernahme klären
Pflegekasse informieren; Abrechnung erfolgt direkt.
- 5
Regelmäßig prüfen
Leistungen an veränderten Pflegebedarf anpassen.
Benötigte Unterlagen
- Bescheid über den Pflegegrad
- Pflegevertrag
- Leistungs- und Preisverzeichnis
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Was sind Pflegesachleistungen?
+
Häusliche Pflegehilfe durch professionelle ambulante Pflegedienste, die von der Pflegekasse bezahlt wird.
Wie hoch sind die Sachleistungen 2026?
+
796 € (PG 2), 1 497 € (PG 3), 1 859 € (PG 4) und 2 299 € (PG 5) pro Monat.
Was ist der Unterschied zum Pflegegeld?
+
Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person; Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Kann der Höchstbetrag überschritten werden?
+
Mehrkosten müssen privat gezahlt oder ggf. über den Entlastungsbetrag ergänzt werden.
Sind Sachleistungen auch für Betreuung nutzbar?
+
Ja, Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind Bestandteil der Sachleistungen.
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Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- GKV-Spitzenverband
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.