Palliativpflege & Hospiz
Würdevolle Versorgung am Lebensende – zu Hause oder im Hospiz.
Palliativpflege und Hospizversorgung sichern schwerstkranken und sterbenden Menschen eine würdige, schmerz- und symptomorientierte Betreuung. Die Kosten übernehmen weitgehend die Krankenkasse (SGB V § 37b, § 39a) und die Pflegekasse. Angehörige werden ausdrücklich einbezogen und unterstützt.
Schnellüberblick
| Ziel | Lebensqualität, Symptomkontrolle, Würde |
| Ambulante Palliativversorgung (AAPV) | durch Hausarzt & Pflegedienst |
| Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) | durch PalliativCareTeams (§ 37b SGB V) |
| Stationäres Hospiz | vollstationär, familiäre Atmosphäre |
| Palliativstation | im Krankenhaus, akute Krisen |
| Kostenübernahme | Kranken- und Pflegekasse (bis 95 % / 100 %) |
| Eigenanteil Hospiz | keiner |
| Angehörige | Trauerbegleitung inklusive |
Palliativpflege und Hospiz im Vergleich
| Merkmal | Palliativpflege | Hospiz |
|---|---|---|
| Ort | zu Hause, Heim, Klinik | stationäres Hospiz |
| Ziel | Symptomkontrolle bei schwerer Erkrankung | Begleitung im letzten Lebensabschnitt |
| Zeitrahmen | auch längerfristig | Lebenserwartung: Tage bis Monate |
| Kostenträger | Krankenkasse (SGB V) + Pflegekasse | Kranken- + Pflegekasse (§ 39a) |
| Eigenanteil | keiner (bei SAPV) | keiner |
| Angehörigenarbeit | eingeschlossen | eingeschlossen (auch Trauerbegleitung) |
| Voraussetzung | unheilbare, fortschreitende Erkrankung | unheilbar, keine Krankenhausbehandlung mehr nötig |
Voraussetzungen
- unheilbare, fortschreitende Erkrankung
- begrenzte Lebenserwartung
- ärztliche Verordnung (Palliativpflege / SAPV / Hospiz)
- für Hospiz: keine Krankenhausbehandlung mehr erforderlich
- Wunsch nach palliativer Ausrichtung der Versorgung
Leistungen im Detail
- allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) durch Hausarzt und Pflegedienst
- spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) durch PalliativCareTeams
- stationäre Hospizversorgung (§ 39a Abs. 1 SGB V)
- ambulante Hospizdienste (§ 39a Abs. 2 SGB V) – ehrenamtliche Begleitung
- Palliativstationen in Krankenhäusern (akute Krisen)
- Kinderhospize und ambulante Kinderhospizdienste
- Trauerbegleitung für Angehörige
- Fristbeschleunigung: Pflegegrad in einer Woche bei Palliativsituationen
Kostenlose Pflegeberatung anfordern
Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.
Schritt für Schritt
- 1
1. Ärztliches Gespräch
Mit dem Hausarzt oder behandelnden Klinikarzt über palliative Ausrichtung sprechen und Verordnung ausstellen lassen.
- 2
2. Pflegegrad zügig beantragen
Bei Palliativsituation muss die Pflegekasse innerhalb 1 Woche entscheiden. Auf die Sondersituation hinweisen!
- 3
3. AAPV oder SAPV einleiten
Hausarzt bindet einen ambulanten Pflegedienst ein bzw. verordnet SAPV durch ein PalliativCareTeam.
- 4
4. Ambulanten Hospizdienst kontaktieren
Ehrenamtliche Begleitung für Betroffene und Angehörige – kostenlos, oft mehrere Stunden pro Woche.
- 5
5. Bei Bedarf stationäres Hospiz
Aufnahme über Antrag bei der Krankenkasse – Verordnung durch Arzt. Kein Eigenanteil.
- 6
6. Angehörige einbinden
Trauerbegleitung, Selbsthilfegruppen, Sterbebegleitung nach § 3 PflegeZG (bis zu 3 Monate Freistellung möglich).
Benötigte Unterlagen
- ärztliche Verordnung SAPV / Palliativpflege
- Bescheinigung über unheilbare Erkrankung
- Pflegegradbescheid (falls vorhanden)
- Antrag stationäres Hospiz bei der Krankenkasse
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Expertenhinweise
Bei Palliativsituation muss die Pflegekasse innerhalb einer Woche über den Pflegegrad entscheiden.
Ambulante Hospizdienste sind kostenlos und werden bundesweit angeboten.
SAPV wird komplett von der Krankenkasse übernommen – ohne Eigenanteil.
Für Kinder und Jugendliche gibt es spezialisierte Kinderhospize und Kinder-PalliativCareTeams.
Typische Fehler vermeiden
Kostenlose Pflegeberatung anfordern
Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Palliativpflege und Hospiz?
+
Palliativpflege ist die medizinisch-pflegerische Versorgung bei unheilbaren Erkrankungen – oft zu Hause. Ein Hospiz ist eine stationäre Einrichtung für die letzte Lebensphase, wenn Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist.
Wer bezahlt die Palliativpflege?
+
SAPV wird vollständig von der Krankenkasse übernommen. Zusätzliche Pflege läuft über die Pflegeversicherung (Pflegegrad).
Was kostet ein Aufenthalt im Hospiz?
+
Für Betroffene und Angehörige entstehen keine Eigenanteile. Kranken- und Pflegekasse übernehmen die Kosten (§ 39a SGB V).
Wer verordnet SAPV?
+
Der behandelnde Arzt – meist Hausarzt oder Klinikarzt. Voraussetzung ist eine komplexe Symptomlast oder besonderer Versorgungsbedarf.
Können Angehörige während der Pflege im Sterbeprozess freigestellt werden?
+
Ja – nach § 3 PflegeZG bis zu 3 Monate Freistellung, auch wenn der Angehörige nicht im eigenen Haushalt stirbt.
Was leisten ambulante Hospizdienste?
+
Ehrenamtliche Begleitung von Betroffenen und Angehörigen – Gespräche, Entlastung, Trauerbegleitung. Kostenlos und in ganz Deutschland verfügbar.
Wie schnell wird bei Palliativsituation ein Pflegegrad festgesetzt?
+
Innerhalb einer Woche. Auf die Palliativsituation muss beim Antrag hingewiesen werden.
Gibt es Angebote für Kinder?
+
Ja – Kinderhospize (stationär und ambulant) und spezialisierte Kinder-Palliativteams (SAPV-KJ) sind flächendeckend verfügbar.
Passende Ratgeber
Persönliche Beratung
Persönliche Beratung
Ihre Anfrage – wir melden uns zeitnah.
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch (§§ 39a, 40a, 40b, 45a)
- SGB V § 37b – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG)
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
- Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)
- GKV-Spitzenverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.