Vorsorgevollmacht in Österreich
Selbstbestimmt vorsorgen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handelt, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Rechtsgrundlage ist das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG). Eingetragen wird sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | 2. ErwSchG (BGBl. I Nr. 59/2017) |
| Errichtung | Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein |
| Registrierung | ÖZVV – kostenpflichtig, verbindlich |
| Wirksam | Bei nachgewiesener Entscheidungsunfähigkeit |
| Kosten | Ab ca. € 200 (je nach Umfang) |
Voraussetzungen
- Volle Entscheidungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung
- Klare Regelung der Angelegenheiten (Gesundheit, Vermögen, Wohnort)
- Errichtung durch Rechtsanwalt/Notar/Erwachsenenschutzverein
- Eintragung im ÖZVV
Leistungen im Detail
- Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten
- Vertretung in Vermögensangelegenheiten
- Entscheidungen zu Wohnort und Aufenthalt
- Vermeidung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung
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Schritt für Schritt
- 1
Vertrauensperson auswählen
Wer soll für Sie handeln? Ggf. Vertreterkette definieren.
- 2
Umfang festlegen
Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt – auch Teilbereiche möglich.
- 3
Errichtung
Bei Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein.
- 4
Registrierung
Im ÖZVV eintragen – erst dann voll wirksam.
- 5
Aufbewahrung
Originale bei Errichter und Vertrauensperson.
Expertenhinweise
Die Vorsorgevollmacht ist der beste Weg, eine gerichtliche Erwachsenenvertretung zu vermeiden.
Kombination mit Patientenverfügung empfohlen.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer kann Vorsorgevollmachten errichten?
+
Jede geschäftsfähige Person – bei Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein.
Was kostet die Vorsorgevollmacht?
+
Ab ca. € 200 – abhängig von Umfang und Beratung.
Wann wird sie wirksam?
+
Erst bei nachgewiesener Entscheidungsunfähigkeit und Eintragung im ÖZVV.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.