2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG)

Vorsorgevollmacht in Österreich

Selbstbestimmt vorsorgen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handelt, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Rechtsgrundlage ist das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG). Eingetragen wird sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage2. ErwSchG (BGBl. I Nr. 59/2017)
ErrichtungRechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein
RegistrierungÖZVV – kostenpflichtig, verbindlich
WirksamBei nachgewiesener Entscheidungsunfähigkeit
KostenAb ca. € 200 (je nach Umfang)

Voraussetzungen

  • Volle Entscheidungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung
  • Klare Regelung der Angelegenheiten (Gesundheit, Vermögen, Wohnort)
  • Errichtung durch Rechtsanwalt/Notar/Erwachsenenschutzverein
  • Eintragung im ÖZVV

Leistungen im Detail

  • Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten
  • Vertretung in Vermögensangelegenheiten
  • Entscheidungen zu Wohnort und Aufenthalt
  • Vermeidung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Vertrauensperson auswählen

    Wer soll für Sie handeln? Ggf. Vertreterkette definieren.

  2. 2

    Umfang festlegen

    Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt – auch Teilbereiche möglich.

  3. 3

    Errichtung

    Bei Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein.

  4. 4

    Registrierung

    Im ÖZVV eintragen – erst dann voll wirksam.

  5. 5

    Aufbewahrung

    Originale bei Errichter und Vertrauensperson.

Expertenhinweise

Die Vorsorgevollmacht ist der beste Weg, eine gerichtliche Erwachsenenvertretung zu vermeiden.

Kombination mit Patientenverfügung empfohlen.

Typische Fehler vermeiden

Nur handschriftlich – ohne Eintragung im ÖZVV
Zuständigkeit unklar (keine Ersatzperson)
Bereiche nicht klar formuliert

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer kann Vorsorgevollmachten errichten?

+

Jede geschäftsfähige Person – bei Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein.

Was kostet die Vorsorgevollmacht?

+

Ab ca. € 200 – abhängig von Umfang und Beratung.

Wann wird sie wirksam?

+

Erst bei nachgewiesener Entscheidungsunfähigkeit und Eintragung im ÖZVV.

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Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.