Palliative Versorgung

Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich

Würdevolle Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen – ambulant und stationär.

Die Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich umfasst mobile Palliativteams, Palliativstationen, stationäre Hospize und Tageshospize. Sie ist kostenlos für Betroffene. Ergänzt wird sie durch die Familienhospizkarenz.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

AngeboteMobiles Palliativteam, Palliativstation, stationäres Hospiz, Tageshospiz
Kosten für BetroffeneKeine – vollständig finanziert
TrägerCaritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Landeskliniken u. a.
FamilienhospizkarenzBis zu 5 Monate arbeitsrechtliche Freistellung
Rechtsgrundlage Karenz§ 14a/b AVRAG

Voraussetzungen

  • Schwere, unheilbare, fortschreitende Erkrankung
  • Bedarf an palliativer Begleitung
  • Zustimmung Betroffene/Angehörige

Leistungen im Detail

  • Symptomkontrolle (Schmerz, Atemnot, Übelkeit)
  • Psychosoziale und spirituelle Begleitung
  • Beratung und Trauerbegleitung Angehöriger
  • 24h-Rufbereitschaft (mobile Teams)
  • Ehrenamtliche Hospizbegleitung

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarf besprechen

    Mit behandelndem Arzt / Krankenhaus.

  2. 2

    Palliativteam einbinden

    Über Caritas, Diakonie, Landesklinik – kostenlos.

  3. 3

    Familienhospizkarenz beantragen

    Bei Bedarf – arbeitsrechtliche Freistellung.

  4. 4

    Wohnumfeld anpassen

    Pflegebett, Sauerstoff, Schmerzpumpe – Organisation durch Team.

  5. 5

    Trauerbegleitung

    Auch nach dem Tod verfügbar – für Angehörige.

Typische Fehler vermeiden

Palliativangebote zu spät genutzt
Familienhospizkarenz nicht rechtzeitig beantragt
Kein Kontakt zu ehrenamtlichen Hospizbegleiter:innen

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Häufige Fragen (FAQ)

Kostet Hospizversorgung etwas?

+

Nein, die Angebote sind für Betroffene und Angehörige kostenfrei.

Was ist Familienhospizkarenz?

+

Freistellung bis 5 Monate für die Begleitung sterbender Angehöriger (§ 14a/b AVRAG).

Wo finde ich mobile Palliativteams?

+

Über den Dachverband Hospiz Österreich, Caritas, Diakonie und die Landeskliniken.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.