Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich
Würdevolle Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen – ambulant und stationär.
Die Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich umfasst mobile Palliativteams, Palliativstationen, stationäre Hospize und Tageshospize. Sie ist kostenlos für Betroffene. Ergänzt wird sie durch die Familienhospizkarenz.
Schnellüberblick
| Angebote | Mobiles Palliativteam, Palliativstation, stationäres Hospiz, Tageshospiz |
| Kosten für Betroffene | Keine – vollständig finanziert |
| Träger | Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Landeskliniken u. a. |
| Familienhospizkarenz | Bis zu 5 Monate arbeitsrechtliche Freistellung |
| Rechtsgrundlage Karenz | § 14a/b AVRAG |
Voraussetzungen
- Schwere, unheilbare, fortschreitende Erkrankung
- Bedarf an palliativer Begleitung
- Zustimmung Betroffene/Angehörige
Leistungen im Detail
- Symptomkontrolle (Schmerz, Atemnot, Übelkeit)
- Psychosoziale und spirituelle Begleitung
- Beratung und Trauerbegleitung Angehöriger
- 24h-Rufbereitschaft (mobile Teams)
- Ehrenamtliche Hospizbegleitung
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Schritt für Schritt
- 1
Bedarf besprechen
Mit behandelndem Arzt / Krankenhaus.
- 2
Palliativteam einbinden
Über Caritas, Diakonie, Landesklinik – kostenlos.
- 3
Familienhospizkarenz beantragen
Bei Bedarf – arbeitsrechtliche Freistellung.
- 4
Wohnumfeld anpassen
Pflegebett, Sauerstoff, Schmerzpumpe – Organisation durch Team.
- 5
Trauerbegleitung
Auch nach dem Tod verfügbar – für Angehörige.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Kostet Hospizversorgung etwas?
+
Nein, die Angebote sind für Betroffene und Angehörige kostenfrei.
Was ist Familienhospizkarenz?
+
Freistellung bis 5 Monate für die Begleitung sterbender Angehöriger (§ 14a/b AVRAG).
Wo finde ich mobile Palliativteams?
+
Über den Dachverband Hospiz Österreich, Caritas, Diakonie und die Landeskliniken.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.