24-Stunden-Betreuung in Österreich
Betreuung rund um die Uhr im eigenen Zuhause – legal, förderfähig, planbar.
Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht pflegebedürftigen Menschen ein Verbleiben im eigenen Zuhause. Zwei Betreuungskräfte wechseln sich meist im 14-Tage-Turnus ab. Die rechtliche Grundlage bilden Hausbetreuungsgesetz (HBeG) und Gewerbeordnung. Die Förderung erfolgt über das Sozialministeriumservice.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | Hausbetreuungsgesetz (HBeG) & GewO |
| Modelle | Selbstständig oder Angestellt |
| Voraussetzung Förderung | Ab Pflegegeldstufe 3 |
| Förderhöhe (selbstständig) | Bis € 800 / Monat |
| Förderhöhe (angestellt) | Bis € 1.600 / Monat |
| Zuständig | Sozialministeriumservice |
| Kosten (typisch) | € 2.500 – 3.500 / Monat |
Voraussetzungen
- Pflegegeldstufe 3 oder höher
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
- Betreuungsverhältnis nach HBeG (selbstständig oder angestellt)
- Einkommensgrenze für Fördergewährung (Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person)
- Nachweis über Registrierung / Anstellung der Betreuungskräfte
- Betreuungsvertrag mit qualifizierten Personenbetreuer:innen
Leistungen im Detail
- Grundbetreuung im Haushalt (Kochen, Reinigen, Wäsche)
- Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität
- Gesellschaft und Beaufsichtigung – auch nachts
- Delegierte pflegerische Tätigkeiten (nach § 3b GuKG)
- Delegierte ärztliche Tätigkeiten (nach § 50b ÄrzteG)
- Begleitung zu Terminen und Einkäufen
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Schritt für Schritt
- 1
Pflegebedarf klären
Pflegegeld-Antrag stellen bzw. Stufe prüfen – Förderung ab Stufe 3.
- 2
Vermittlungsagentur wählen
Zertifizierte Agentur (ÖQZ 24 empfohlen) oder direkt suchen.
- 3
Betreuungsvertrag abschließen
Werk-/Dienstvertrag; Zahlungs- und Turnusregelung schriftlich.
- 4
Anmeldung Gewerbe / Dienstverhältnis
Selbstständige: Gewerbeanmeldung + SVS. Angestellte: Anmeldung bei ÖGK.
- 5
Förderung beantragen
Antrag beim Sozialministeriumservice inkl. aller Unterlagen.
- 6
Betreuung starten
Ankunft, Einschulung, Übergabe der wichtigsten Abläufe.
- 7
Regelmäßige Überprüfung
Qualitätssicherung, Turnus-Wechsel, Vertragsanpassungen.
Benötigte Unterlagen
- Bescheid über Pflegegeldstufe (mind. 3)
- Meldezettel und Ausweis
- Betreuungsvertrag
- Gewerbeschein bzw. Anmeldung ÖGK
- Nachweis Einkommen der pflegebedürftigen Person
- Erklärung über Vermittlungsagentur
Expertenhinweise
Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Das ÖQZ-24-Zertifikat kennzeichnet geprüfte Vermittlungsagenturen.
Bei Fragen zu Delegation: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) einbeziehen.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel kostet die 24-Stunden-Betreuung?
+
Typisch € 2.500 – € 3.500 pro Monat je nach Modell, Agentur und Region.
Wer bekommt Förderung?
+
Pflegebedürftige ab Pflegegeldstufe 3, unter Einkommensgrenzen; Antrag beim Sozialministeriumservice.
Wie hoch ist die Förderung?
+
Bis € 800/Monat bei selbstständigen, bis € 1.600/Monat bei angestellten Betreuungskräften.
Ist die 24-Stunden-Betreuung legal?
+
Ja, wenn Betreuungskräfte über gültige Gewerbeberechtigung oder Anstellung verfügen.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
+
Ja, als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bei Pflegegeldbezug.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.