Patientenverfügung Schweiz
Legen Sie vorab fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen.
Die Patientenverfügung ist ein Rechtsinstrument nach Art. 370 ZGB. Sie ermöglicht es, im urteilsfähigen Zustand festzulegen, welche medizinischen Massnahmen im Fall der Urteilsunfähigkeit ergriffen oder unterlassen werden sollen.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | Art. 370–373 ZGB |
| Formvorschrift | Schriftlich, datiert, unterschrieben |
| Gültigkeit | Unbefristet – regelmässige Überprüfung empfohlen |
| Aufbewahrung | Beim Hausarzt, Angehörigen, Hinweis auf Krankenkassenkarte |
| Widerruf | Jederzeit bei Urteilsfähigkeit |
| Beratung | SRK, Pro Senectute, FMH, Dialog Ethik |
Voraussetzungen
- Urteilsfähigkeit bei der Errichtung.
- Volljährigkeit.
- Schriftliche Form mit Datum und Unterschrift.
Leistungen im Detail
- Verbindliche Vorgaben zu medizinischen Massnahmen (z. B. Reanimation, künstliche Ernährung, palliative Behandlung).
- Ergänzt durch die Bezeichnung einer vertretungsberechtigten Person.
- Behandelnde Ärzte müssen die Verfügung berücksichtigen.
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Schritt für Schritt
- 1
Werte und Wünsche klären
Ggf. mit Angehörigen, Hausarzt und Beratungsstelle besprechen.
- 2
Vorlage wählen
z. B. FMH, SRK, Pro Senectute, Dialog Ethik.
- 3
Verfügung schriftlich verfassen und unterschreiben
- 4
Vertretungsperson bestimmen und informieren
- 5
Dokument sicher aufbewahren und Hinweis auf Versicherungskarte anbringen
- 6
Regelmässig überprüfen
Alle 2 Jahre oder bei Änderungen im Gesundheitszustand.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Ist eine handschriftliche Form nötig?
+
Nein – schriftlich reicht, wichtig sind Datum und Unterschrift.
Muss sich der Arzt daran halten?
+
Ja, sofern keine begründeten Zweifel an Urteilsfähigkeit und aktuellem Willen bestehen.
Wie lange gilt sie?
+
Unbefristet – Empfehlung: alle 2 Jahre erneuern oder bestätigen.
Was, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
+
Vertretungsberechtigte Personen (Angehörige gemäss ZGB) entscheiden nach mutmasslichem Willen.
Passende Ratgeber Schweiz
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Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.