Angehörigenbonus in Österreich
Jährlicher Bonus für pflegende Angehörige – bis € 1.500 pro Jahr.
Der Angehörigenbonus wurde mit der Pflegereform 2023 eingeführt. Er unterstützt Menschen, die Angehörige mit hohem Pflegebedarf zu Hause pflegen. Zuständig ist das Sozialministeriumservice; die Auszahlung erfolgt in zwei Halbjahresraten.
Schnellüberblick
| Höhe | € 1.500 pro Jahr (in 2 Raten) |
| Voraussetzung | Pflege eines Angehörigen mit Pflegegeldstufe ≥ 4 |
| Zuständig | Sozialministeriumservice |
| Auszahlung | Zweimal jährlich |
| Einkommensgrenze | Bruttojahreseinkommen bis € 30.000 |
Voraussetzungen
- Pflege eines nahen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt oder überwiegend
- Pflegegeldstufe des Angehörigen ≥ 4
- Selbstversicherung in der Pensionsversicherung nach § 18a/b ASVG oder tatsächliche Pflegetätigkeit
- Bruttoeinkommen der pflegenden Person unter € 30.000/Jahr
Leistungen im Detail
- Bis € 1.500 pro Kalenderjahr
- Steuerfrei
- Zwei Halbjahresraten
- Kombinierbar mit Pflegekarenzgeld, Pflegegeld u. a.
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Schritt für Schritt
- 1
Voraussetzungen prüfen
Pflegegeldstufe, Einkommen, Haushaltssituation.
- 2
Antrag Sozialministeriumservice
Formular unter sozialministeriumservice.at.
- 3
Nachweise beilegen
Pflegegeldbescheid, Meldezettel, Einkommensnachweis.
- 4
Bewilligung abwarten
Bescheid mit Auszahlungsplan.
- 5
Auszahlung
Zweimal jährlich auf das Bankkonto.
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer bekommt den Angehörigenbonus?
+
Pflegende Angehörige mit Einkommen unter € 30.000/Jahr, die Personen ab Pflegegeldstufe 4 pflegen.
Wie viel bekomme ich?
+
Bis € 1.500 pro Jahr, in zwei Halbjahresraten.
Ist der Bonus steuerpflichtig?
+
Nein, er ist steuerfrei.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.