Pflegereform 2023

Angehörigenbonus in Österreich

Jährlicher Bonus für pflegende Angehörige – bis € 1.500 pro Jahr.

Der Angehörigenbonus wurde mit der Pflegereform 2023 eingeführt. Er unterstützt Menschen, die Angehörige mit hohem Pflegebedarf zu Hause pflegen. Zuständig ist das Sozialministeriumservice; die Auszahlung erfolgt in zwei Halbjahresraten.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Höhe€ 1.500 pro Jahr (in 2 Raten)
VoraussetzungPflege eines Angehörigen mit Pflegegeldstufe ≥ 4
ZuständigSozialministeriumservice
AuszahlungZweimal jährlich
EinkommensgrenzeBruttojahreseinkommen bis € 30.000

Voraussetzungen

  • Pflege eines nahen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt oder überwiegend
  • Pflegegeldstufe des Angehörigen ≥ 4
  • Selbstversicherung in der Pensionsversicherung nach § 18a/b ASVG oder tatsächliche Pflegetätigkeit
  • Bruttoeinkommen der pflegenden Person unter € 30.000/Jahr

Leistungen im Detail

  • Bis € 1.500 pro Kalenderjahr
  • Steuerfrei
  • Zwei Halbjahresraten
  • Kombinierbar mit Pflegekarenzgeld, Pflegegeld u. a.

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Pflegegeldstufe, Einkommen, Haushaltssituation.

  2. 2

    Antrag Sozialministeriumservice

    Formular unter sozialministeriumservice.at.

  3. 3

    Nachweise beilegen

    Pflegegeldbescheid, Meldezettel, Einkommensnachweis.

  4. 4

    Bewilligung abwarten

    Bescheid mit Auszahlungsplan.

  5. 5

    Auszahlung

    Zweimal jährlich auf das Bankkonto.

Typische Fehler vermeiden

Einkommensgrenze überschritten – keine Prüfung
Nachweis über Pflegetätigkeit fehlt
Frist zur jährlichen Meldung von Änderungen versäumt

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer bekommt den Angehörigenbonus?

+

Pflegende Angehörige mit Einkommen unter € 30.000/Jahr, die Personen ab Pflegegeldstufe 4 pflegen.

Wie viel bekomme ich?

+

Bis € 1.500 pro Jahr, in zwei Halbjahresraten.

Ist der Bonus steuerpflichtig?

+

Nein, er ist steuerfrei.

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Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.