Checkliste MD-Begutachtung
Was Sie vor, während und nach dem Besuch des Medizinischen Dienstes wissen und vorbereiten sollten.
Quelle: BMG – Ratgeber Pflege
Checklisten, Musteranträge und Vorlagen für Pflege und Vorsorge.
Alle Downloads basieren auf offiziellen Quellen (BMG, BMJ, GKV, MDS) und sind für Angehörige praxisgerecht aufbereitet.
Was Sie vor, während und nach dem Besuch des Medizinischen Dienstes wissen und vorbereiten sollten.
Quelle: BMG – Ratgeber Pflege
Alle Unterlagen und Angaben, die Sie für den Antrag bei der Pflegekasse brauchen.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Formloser Musterantrag zur Feststellung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse.
Quelle: BMG-Ratgeber
Vorlage für den Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid – inkl. Begründungsstruktur.
Quelle: BIVA-Pflegeschutzbund
Antrag auf Kostenerstattung bei privater Ersatzpflege (§ 39 SGB XI).
Quelle: GKV-Spitzenverband
Strukturierte Dokumentation aller pflegerelevanten Tätigkeiten – geordnet nach den 6 NBA-Modulen.
Quelle: MDS – Medizinischer Dienst
Rechtssichere Muster für die Bereiche Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen und Behörden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Konkrete, situationsbezogene Formulierungen nach § 1827 BGB – für Ärzte verbindlich.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Wünsche für den Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung festhalten.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Alle Leistungen und Beträge im Vergleich – kompakt auf einer Seite.
Quelle: Pflegehilfe24.net
Pflegegeld, Sachleistung, Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege – Beträge auf einen Blick.
Quelle: Pflegehilfe24.net
Freistellungsrechte, Fristen und finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige.
Quelle: BAFzA
Voraussetzungen, Förderung und rechtlicher Rahmen der 24-Stunden-Betreuung in Österreich.
Quelle: Sozialministerium
Voraussetzungen und Antragstellung der Hilflosenentschädigung der AHV/IV.
Quelle: ahv-iv.ch
Wir senden Ihnen gerne ergänzende Vorlagen zu oder erklären Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Vorname, Nachname und Telefonnummer genügen – alles andere ist freiwillig.