SGB XI · § 15 · PG 1

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit erst geringen Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit 12,5 bis unter 27 Punkten. Auch mit Pflegegrad 1 bestehen bereits konkrete Leistungsansprüche.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 15 SGB XI
Beeinträchtigunggering
Punktebereich (NBA)12,5 bis < 27 Punkte
Pflegegeldkein Anspruch
Sachleistungenkein Anspruch
Entlastungsbetrag131 € / Monat
Pflegehilfsmittel42 € / Monat Pauschale
Wohnraumanpassungbis 4 180 €
VollstationärZuschuss 131 € / Monat

Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 2026)

LeistungHöhe
Entlastungsbetrag131 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € / Monat
Technische Pflegehilfsmittelleihweise / 10 % Zuzahlung, max. 25 €
Wohnraumanpassungbis 4 180 € je Maßnahme
Wohngruppenzuschlag224 € / Monat
Pflegeberatungkostenlos
Pflegekurse für Angehörigekostenlos
Zuschuss vollstationäre Pflege131 € / Monat

Voraussetzungen

  • gering ausgeprägte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte im NBA
  • voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit mindestens 6 Monate
  • Antrag bei der zuständigen Pflegekasse

Wer hat Anspruch?

  • gesetzlich Versicherte mit anerkannter Pflegebedürftigkeit
  • auch bei nur leichter Einschränkung – z. B. beginnende Demenz, körperliche Einschränkungen

Leistungen im Detail

  • Entlastungsbetrag zweckgebunden nutzen
  • Pflegehilfsmittel (Verbrauch + technisch)
  • Wohnraumanpassung / barrierefreies Wohnen
  • kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Zuschuss bei vollstationärer Pflege

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Antrag stellen

    Formlos oder per Formular bei der Pflegekasse (bei der Krankenkasse).

  2. 2

    Pflegetagebuch führen

    Alltag, Hilfebedarf und Einschränkungen dokumentieren.

  3. 3

    MD-Begutachtung

    Hausbesuch, Bewertung nach NBA in sechs Modulen.

  4. 4

    Bescheid prüfen

    Punkte und Modulergebnisse kontrollieren.

  5. 5

    Leistungen abrufen

    Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratung nutzen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular / formloser Antrag
  • Versichertenkarte
  • ärztliche Befunde, Medikamentenplan
  • Pflegetagebuch (mind. 1–2 Wochen)

Expertenhinweise

Auch bei PG 1 lohnt sich der Antrag: allein Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel summieren sich auf über 2 000 € jährlich.

Bei Verschlechterung ist eine Höherstufung jederzeit möglich.

Typische Fehler vermeiden

Antrag nicht stellen, weil man PG 1 „nicht wert“ hält
Entlastungsbetrag verfallen lassen (Rest bis 30.06. des Folgejahres)
Pflegehilfsmittel-Pauschale nicht abrufen
kein Pflegetagebuch zur Begutachtung

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?

+

12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte im Neuen Begutachtungsassessment.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

+

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Welche Leistungen erhalte ich bei PG 1 tatsächlich?

+

Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittel 42 €, Wohnraumanpassung bis 4 180 €, Pflegeberatung und Pflegekurse.

Bekomme ich PG 1 rückwirkend?

+

Ja, ab dem Monat der Antragstellung.

Reicht PG 1 für eine Kurzzeitpflege?

+

Nein, Kurzzeit- und Verhinderungspflege setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus.

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Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI §§ 14, 15, 18 – Begutachtung und Pflegegrade
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.