Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit erst geringen Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit 12,5 bis unter 27 Punkten. Auch mit Pflegegrad 1 bestehen bereits konkrete Leistungsansprüche.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 15 SGB XI |
| Beeinträchtigung | gering |
| Punktebereich (NBA) | 12,5 bis < 27 Punkte |
| Pflegegeld | kein Anspruch |
| Sachleistungen | kein Anspruch |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel | 42 € / Monat Pauschale |
| Wohnraumanpassung | bis 4 180 € |
| Vollstationär | Zuschuss 131 € / Monat |
Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 2026)
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € / Monat |
| Technische Pflegehilfsmittel | leihweise / 10 % Zuzahlung, max. 25 € |
| Wohnraumanpassung | bis 4 180 € je Maßnahme |
| Wohngruppenzuschlag | 224 € / Monat |
| Pflegeberatung | kostenlos |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenlos |
| Zuschuss vollstationäre Pflege | 131 € / Monat |
Voraussetzungen
- gering ausgeprägte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte im NBA
- voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit mindestens 6 Monate
- Antrag bei der zuständigen Pflegekasse
Wer hat Anspruch?
- gesetzlich Versicherte mit anerkannter Pflegebedürftigkeit
- auch bei nur leichter Einschränkung – z. B. beginnende Demenz, körperliche Einschränkungen
Leistungen im Detail
- Entlastungsbetrag zweckgebunden nutzen
- Pflegehilfsmittel (Verbrauch + technisch)
- Wohnraumanpassung / barrierefreies Wohnen
- kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
- Pflegekurse für Angehörige
- Zuschuss bei vollstationärer Pflege
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Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.
Schritt für Schritt
- 1
Antrag stellen
Formlos oder per Formular bei der Pflegekasse (bei der Krankenkasse).
- 2
Pflegetagebuch führen
Alltag, Hilfebedarf und Einschränkungen dokumentieren.
- 3
MD-Begutachtung
Hausbesuch, Bewertung nach NBA in sechs Modulen.
- 4
Bescheid prüfen
Punkte und Modulergebnisse kontrollieren.
- 5
Leistungen abrufen
Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratung nutzen.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular / formloser Antrag
- Versichertenkarte
- ärztliche Befunde, Medikamentenplan
- Pflegetagebuch (mind. 1–2 Wochen)
Expertenhinweise
Auch bei PG 1 lohnt sich der Antrag: allein Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel summieren sich auf über 2 000 € jährlich.
Bei Verschlechterung ist eine Höherstufung jederzeit möglich.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
+
12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte im Neuen Begutachtungsassessment.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
+
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Welche Leistungen erhalte ich bei PG 1 tatsächlich?
+
Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittel 42 €, Wohnraumanpassung bis 4 180 €, Pflegeberatung und Pflegekurse.
Bekomme ich PG 1 rückwirkend?
+
Ja, ab dem Monat der Antragstellung.
Reicht PG 1 für eine Kurzzeitpflege?
+
Nein, Kurzzeit- und Verhinderungspflege setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus.
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Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI §§ 14, 15, 18 – Begutachtung und Pflegegrade
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.