SGB XI · § 15 · PG 2

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

Mit Pflegegrad 2 beginnt der volle Leistungskatalog der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag. Voraussetzung sind 27 bis unter 47,5 NBA-Punkte.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 15 SGB XI
Beeinträchtigungerheblich
Punktebereich (NBA)27 bis < 47,5 Punkte
Pflegegeld347 € / Monat
Sachleistungen796 € / Monat
Entlastungsbetrag131 € / Monat
Verhinderungspflegebis 1 685 € / Jahr
Kurzzeitpflegebis 1 854 € / Jahr
Vollstationär805 € / Monat

Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2026)

LeistungHöhe
Pflegegeld347 € / Monat
Pflegesachleistungen796 € / Monat
Entlastungsbetrag131 € / Monat
Verhinderungspflegebis 1 685 € / Jahr
Kurzzeitpflegebis 1 854 € / Jahr
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- + Kurzzeitpflegebis 3 539 €
Tages- / Nachtpflegebis 796 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € / Monat
Wohnraumanpassungbis 4 180 € je Maßnahme
Wohngruppenzuschlag224 € / Monat
Vollstationäre Pflege805 € / Monat

Voraussetzungen

  • erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte im NBA
  • voraussichtliche Dauer mindestens 6 Monate
  • Antrag bei der Pflegekasse

Wer hat Anspruch?

  • Menschen mit deutlichen Einschränkungen in Mobilität, Selbstversorgung oder Kognition
  • Personen mit chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Antrag stellen

    Bei der Pflegekasse formlos oder per Formular.

  2. 2

    Pflegetagebuch führen

    Hilfebedarf über mindestens 1–2 Wochen dokumentieren.

  3. 3

    Begutachtung

    MD-Hausbesuch nach NBA-Modulen.

  4. 4

    Bescheid prüfen

    Punkte, Module, Rückwirkung ab Antragsmonat.

  5. 5

    Leistungen wählen

    Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombination.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Versichertenkarte
  • ärztliche Befunde
  • Medikamentenplan
  • Pflegetagebuch

Typische Fehler vermeiden

Pflegetagebuch fehlt oder ist zu allgemein
gute Tage überbetonen – der schlechtere Zustand ist relevant
Beratungsbesuche versäumen (bei Pflegegeld halbjährlich Pflicht)
Entlastungsbetrag ungenutzt lassen

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Häufige Fragen (FAQ)

Ab wie vielen Punkten gilt Pflegegrad 2?

+

Ab 27 bis unter 47,5 Punkten im NBA.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei PG 2?

+

347 € pro Monat (Stand 2026).

Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?

+

Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.

Wann muss der Beratungsbesuch stattfinden?

+

Bei PG 2 und 3 halbjährlich, wenn nur Pflegegeld bezogen wird.

Zählen Angehörige als Pflegeperson?

+

Ja, auch nicht verwandte Nahestehende können pflegen und Pflegegeld erhalten.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI §§ 14, 15, 18 – Begutachtung und Pflegegrade
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.