Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Kostenlose, individuelle Beratung durch einen persönlichen Pflegeberater.
Jede pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose, individuelle Pflegeberatung. Ein persönlicher Pflegeberater begleitet Sie durch alle Fragen rund um Leistungen, Anträge und die Organisation der Pflege.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 7a SGB XI |
| Kosten | kostenlos |
| Anspruch | alle Versicherten & Angehörige |
| Anbieter | Pflegekasse, Pflegestützpunkte |
| Ort | zu Hause, telefonisch oder in der Beratungsstelle |
| Beratung ab wann | auch schon vor Antragstellung |
| Beratungsschein | gültig 2 Wochen ab Ausstellung |
Beratungsangebote im Überblick
| Anbieter | Kosten | Besonderheit |
|---|---|---|
| Pflegeberater der Pflegekasse | kostenlos | gesetzlich verpflichtet nach § 7a |
| Pflegestützpunkte | kostenlos | trägerübergreifend, wohnortnah |
| Kompetenzzentren Demenz | kostenlos | spezialisiert auf Demenzerkrankungen |
| Anerkannte Beratungsstellen | kostenlos | Terminvereinbarung über Pflegekasse |
| Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 | kostenlos | bei Pflegegeldbezug verpflichtend |
Voraussetzungen
- Versicherter der sozialen Pflegeversicherung
- auch Angehörige und Ehrenamtliche haben Anspruch
- unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad vorliegt
- kein bürokratischer Antrag notwendig
Leistungen im Detail
- individuelle Analyse des Hilfebedarfs (Versorgungsplan)
- Beratung zu allen Leistungen der Pflegeversicherung
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Vermittlung von Pflegediensten und Hilfsmitteln
- Beratung zu Wohnraumanpassung und Barrierefreiheit
- Information zu Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege
- Beratung zu finanziellen Ansprüchen
- Koordination aller beteiligten Akteure (Case Management)
Kostenlose Pflegeberatung anfordern
Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.
Schritt für Schritt
- 1
1. Beratungsanspruch geltend machen
Anruf bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt – der Anspruch besteht sofort und ohne Antrag.
- 2
2. Termin vereinbaren
Innerhalb von 2 Wochen muss die Pflegekasse einen Beratungstermin anbieten – auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
- 3
3. Beratungsgespräch führen
Der Pflegeberater analysiert Ihre Situation, informiert über Leistungen und Anträge und erstellt einen individuellen Versorgungsplan.
- 4
4. Versorgungsplan umsetzen
Der Berater unterstützt bei Anträgen, Vermittlung von Diensten und Koordination – bis zur konkreten Umsetzung.
- 5
5. Regelmäßige Nachbetreuung
Bei Bedarf begleitet der Pflegeberater dauerhaft, überprüft die Versorgung und passt den Plan an.
Benötigte Unterlagen
- Versichertenkarte
- Bescheid der Pflegekasse (falls vorhanden)
- aktuelle Arztberichte
- Medikamentenplan
- Notizen zu offenen Fragen
Expertenhinweise
Die Beratung ist unabhängig, individuell und dauerhaft – nicht nur ein einmaliges Gespräch.
Auch pflegende Angehörige haben einen eigenen Beratungsanspruch.
Ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (bei Pflegegeldbezug) ist getrennt zu sehen – er ist verpflichtend.
Pflegestützpunkte sind trägerübergreifend und häufig wohnortnah erreichbar.
Typische Fehler vermeiden
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Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was kostet die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?
+
Nichts – die Beratung ist für Versicherte und Angehörige komplett kostenlos.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
+
Alle Versicherten der sozialen Pflegeversicherung sowie deren Angehörige und Ehrenamtliche – unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad vorliegt.
Wo findet die Beratung statt?
+
Auf Wunsch zu Hause, telefonisch, per Videoberatung oder in einer Beratungsstelle bzw. einem Pflegestützpunkt.
Wie schnell bekomme ich einen Beratungstermin?
+
Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Termin anbieten.
Muss ich einen Antrag stellen?
+
Nein – ein formloser Anruf bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt genügt.
Was ist ein Versorgungsplan?
+
Ein individueller, schriftlicher Plan mit allen Leistungen, Diensten und Maßnahmen, die für die konkrete Pflegesituation sinnvoll sind.
Ist die Beratung dauerhaft?
+
Ja, der Pflegeberater kann eine langfristige Begleitung übernehmen (Case Management) und den Plan bei Veränderungen anpassen.
Wer bietet die Beratung an?
+
Pflegeberater der Pflegekassen, Pflegestützpunkte, anerkannte Beratungsstellen und Kompetenzzentren.
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Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI §§ 7a, 18, 45 – Beratung, Begutachtung, Kurse
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- GKV-Spitzenverband
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.