SGB XI · §§ 7a, 18, 45

Antrag & Verfahren

Von der ersten Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse bis zur persönlichen Beratung: Wir begleiten Sie durch alle Schritte – Antrag, kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Pflegekurse für Angehörige nach § 45 SGB XI.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • • Der Antrag auf einen Pflegegrad ist formlos und kostenlos möglich.
  • • Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt.
  • • Bearbeitungsfrist der Pflegekasse: 25 Arbeitstage – sonst 70 € pro Woche Entschädigung.
  • • Kostenloser Anspruch auf individuelle Pflegeberatung – auch schon vor dem Antrag.
  • • Pflegekurse für Angehörige sind kostenlos – in Präsenz, online oder zu Hause.
25 Arbeitstage

Pflegegrad beantragen

Von der Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse bis zum Bescheid – Schritt für Schritt.

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§ 7a SGB XI

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Kostenlose, individuelle Beratung durch einen Pflegeberater – gesetzlicher Anspruch.

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§ 45 SGB XI

Pflegekurse für Angehörige

Kostenlose Schulungen und individuelle Kurse zu Hause nach § 45 SGB XI.

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Hinweis zur Rechtslage

Alle Inhalte beziehen sich ausschließlich auf das SGB XI (Deutschland). Regelungen zu Österreich (BPGG) und Schweiz (AHV/IV) werden strikt getrennt geführt.