Pflegegrad erhöhen
Antrag auf Höherstufung, wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert.
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand dauerhaft, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden. Der MD prüft dann erneut nach NBA – häufigste Gründe: Fortschreiten von Demenz, Stürze, chronische Erkrankungen.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 18 SGB XI |
| Antrag | formlos bei der Pflegekasse |
| Bearbeitung | 25 Arbeitstage bis Bescheid |
| Rückwirkung | ab Antragsmonat |
| Voraussetzung | dauerhafte Verschlechterung |
Voraussetzungen
- bereits anerkannter Pflegegrad
- dauerhafte Verschlechterung der Selbstständigkeit
- voraussichtliche Dauer mindestens 6 Monate
Leistungen im Detail
- erneute MD-Begutachtung
- Anpassung der Leistungen nach neuem Pflegegrad
- rückwirkende Zahlung ab Antragsmonat
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Schritt für Schritt
- 1
Bedarf prüfen
Neue Einschränkungen mit Pflegedienst oder Beratung besprechen.
- 2
Antrag stellen
Formlos: „Ich beantrage die Höherstufung meines Pflegegrades.“
- 3
Pflegetagebuch aktualisieren
Neue Einschränkungen konkret dokumentieren.
- 4
Begutachtung durch MD
Erneuter Hausbesuch nach NBA.
- 5
Bescheid prüfen
Bei Ablehnung ist Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
Benötigte Unterlagen
- formloser Antrag
- aktuelles Pflegetagebuch
- neue Befunde / Klinikberichte
- Medikamentenplan
Expertenhinweise
Beispiele: fortgeschrittene Demenz, Schlaganfall, Sturz mit Immobilität, chronische Wunden.
Pflegegrad wird nicht nur höher, sondern selten auch niedriger gestuft – Vorsicht bei ungenauer Antragsbegründung.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie oft kann ich Höherstufung beantragen?
+
Jederzeit bei dauerhafter Verschlechterung – keine gesetzliche Sperrfrist.
Wann greift die Höherstufung?
+
Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Kann der Pflegegrad auch herabgestuft werden?
+
Ja, wenn sich der Zustand verbessert. Daher Antrag nur bei tatsächlicher Verschlechterung.
Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?
+
Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen.
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Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI §§ 14, 15, 18 – Begutachtung und Pflegegrade
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.