SGB XI · § 18

Pflegegrad erhöhen

Antrag auf Höherstufung, wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert.

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand dauerhaft, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden. Der MD prüft dann erneut nach NBA – häufigste Gründe: Fortschreiten von Demenz, Stürze, chronische Erkrankungen.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 18 SGB XI
Antragformlos bei der Pflegekasse
Bearbeitung25 Arbeitstage bis Bescheid
Rückwirkungab Antragsmonat
Voraussetzungdauerhafte Verschlechterung

Voraussetzungen

  • bereits anerkannter Pflegegrad
  • dauerhafte Verschlechterung der Selbstständigkeit
  • voraussichtliche Dauer mindestens 6 Monate

Leistungen im Detail

  • erneute MD-Begutachtung
  • Anpassung der Leistungen nach neuem Pflegegrad
  • rückwirkende Zahlung ab Antragsmonat

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarf prüfen

    Neue Einschränkungen mit Pflegedienst oder Beratung besprechen.

  2. 2

    Antrag stellen

    Formlos: „Ich beantrage die Höherstufung meines Pflegegrades.“

  3. 3

    Pflegetagebuch aktualisieren

    Neue Einschränkungen konkret dokumentieren.

  4. 4

    Begutachtung durch MD

    Erneuter Hausbesuch nach NBA.

  5. 5

    Bescheid prüfen

    Bei Ablehnung ist Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag
  • aktuelles Pflegetagebuch
  • neue Befunde / Klinikberichte
  • Medikamentenplan

Expertenhinweise

Beispiele: fortgeschrittene Demenz, Schlaganfall, Sturz mit Immobilität, chronische Wunden.

Pflegegrad wird nicht nur höher, sondern selten auch niedriger gestuft – Vorsicht bei ungenauer Antragsbegründung.

Typische Fehler vermeiden

Höherstufung ohne konkrete Begründung stellen
nur akute Verschlechterungen anführen (müssen dauerhaft sein)
kein aktualisiertes Pflegetagebuch

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft kann ich Höherstufung beantragen?

+

Jederzeit bei dauerhafter Verschlechterung – keine gesetzliche Sperrfrist.

Wann greift die Höherstufung?

+

Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

Kann der Pflegegrad auch herabgestuft werden?

+

Ja, wenn sich der Zustand verbessert. Daher Antrag nur bei tatsächlicher Verschlechterung.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

+

Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen.

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Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI §§ 14, 15, 18 – Begutachtung und Pflegegrade
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.