Vollstationäre Pflege
Dauerhafte Pflege im Pflegeheim.
Bei dauerhaft hohem Pflegebedarf übernimmt die Pflegekasse pauschale Leistungsbeträge. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) wird durch den Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer reduziert.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 43 SGB XI |
| Anspruch ab | Pflegegrad 2 |
| Eigenanteil | einrichtungseinheitlicher Pflegeanteil (EEE) |
| Leistungszuschlag | gestaffelt nach Aufenthaltsdauer |
| Zusätzlich | Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten (voll) |
Leistungsbeträge (Stand 2026)
| Pflegegrad | Monatlicher Zuschuss Pflegekasse |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € (Entlastungsbetrag) |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1 319 € |
| Pflegegrad 4 | 1 855 € |
| Pflegegrad 5 | 2 096 € |
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2 bis 5
- dauerhafter vollstationärer Pflegebedarf
- Aufnahme in zugelassener Pflegeeinrichtung
Leistungen im Detail
- pflegerische Versorgung
- medizinische Behandlungspflege
- soziale Betreuung
- Leistungszuschlag zum Eigenanteil (§ 43c SGB XI)
Kostenlose Pflegeberatung anfordern
Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.
Schritt für Schritt
- 1
Pflegegrad prüfen
Anspruch ab Pflegegrad 2.
- 2
Einrichtung wählen
Preise, Qualität, Lage, Wartelisten vergleichen.
- 3
Heimvertrag prüfen
Leistungen und Kosten transparent aufschlüsseln lassen.
- 4
Antrag stellen
Bei der Pflegekasse zur Übernahme der Leistungsbeträge.
- 5
Sozialhilfe klären
Bei Bedarf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.
Expertenhinweise
Leistungszuschlag zum EEE: 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr, 75 % ab dem 4. Jahr.
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt die pflegebedürftige Person selbst.
Typische Fehler vermeiden
Kostenlose Pflegeberatung anfordern
Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse 2026?
+
805 € (PG 2), 1 319 € (PG 3), 1 855 € (PG 4) und 2 096 € (PG 5).
Was ist der Leistungszuschlag?
+
Ein prozentualer Zuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der mit Aufenthaltsdauer steigt.
Welche Kosten trage ich selbst?
+
Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und den verbleibenden Pflegeanteil.
Was ist bei Zahlungsschwierigkeiten möglich?
+
Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.
Passende Ratgeber
Persönliche Beratung
Persönliche Beratung
Ihre Anfrage – wir melden uns zeitnah.
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Medizinischer Dienst Bund (MD)
- GKV-Spitzenverband
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.