Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Apps und digitale Helfer für den Pflegealltag – bezuschusst durch die Pflegekasse.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind vom BfArM geprüfte Apps und digitale Anwendungen, die pflegebedürftige Menschen und Angehörige im Alltag unterstützen. Die Pflegekasse übernimmt seit § 40a SGB XI bis zu 53 € pro Monat für zugelassene Anwendungen sowie für ergänzende Unterstützungsleistungen.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | § 40a SGB XI |
| Höchstbetrag | 53 € / Monat |
| Anspruch ab | Pflegegrad 1 |
| Zulassung | BfArM-Verzeichnis für Digitale Pflegeanwendungen |
| Nutzung | Pflegebedürftige und pflegende Angehörige |
| Verordnung | nicht zwingend erforderlich |
| Antrag | bei der Pflegekasse |
Was leisten DiPA?
| Einsatzbereich | Beispielhafte Funktionen |
|---|---|
| Sturzprävention | Gleichgewichts- und Bewegungsübungen |
| Kognitives Training | Gedächtnis- und Konzentrationsübungen |
| Kommunikation | Erinnerungsfunktionen, Medikamentenpläne |
| Pflegeplanung | digitale Pflegetagebücher, Terminverwaltung |
| Wissen für Angehörige | Lehrvideos zu Pflegetechniken |
| Entlastung | Kommunikation mit Pflegediensten und Ärzten |
Voraussetzungen
- mindestens Pflegegrad 1
- Anwendung im BfArM-Verzeichnis für Digitale Pflegeanwendungen gelistet
- häusliche Pflege
- geeignetes Endgerät (Smartphone, Tablet, PC)
- Antrag bei der Pflegekasse
Leistungen im Detail
- Kostenübernahme bis 53 € pro Monat (§ 40a SGB XI)
- geprüfte Sicherheit und Datenschutz durch das BfArM
- ergänzende Unterstützungsleistungen (z. B. durch Pflegedienste)
- Auszahlung als Sachleistung direkt an den Anbieter
- Nutzung auch durch pflegende Angehörige möglich
- kombinierbar mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung
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Schritt für Schritt
- 1
1. Pflegegrad prüfen
Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen. Falls nicht: Pflegegrad beantragen.
- 2
2. Passende DiPA auswählen
Im BfArM-Verzeichnis für Digitale Pflegeanwendungen (bfarm.de) nach zugelassenen Anwendungen suchen.
- 3
3. Antrag bei der Pflegekasse
Formloser Antrag mit Angabe der gewünschten DiPA und der Anbieter-ID. Formulare oft online verfügbar.
- 4
4. Bewilligungsbescheid abwarten
Die Pflegekasse prüft und stellt den Bescheid aus. Die Kosten werden bis 53 €/Monat direkt an den Anbieter gezahlt.
- 5
5. Anwendung nutzen
Zugangsdaten vom Anbieter erhalten, App installieren, ggf. Einführung durch Pflegedienst oder Angehörige.
- 6
6. Regelmäßig auswerten
Nutzen prüfen. Bei fehlendem Mehrwert eine andere zugelassene DiPA beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Pflegegradbescheid
- Angabe der gewünschten DiPA (Name, Anbieter, ID)
- Antragsformular der Pflegekasse
- ggf. ärztliche Empfehlung (nicht zwingend)
- Kontaktdaten des Anbieters
Expertenhinweise
DiPA sind offiziell geprüfte, sichere Anwendungen – nicht mit einfachen Consumer-Apps zu verwechseln.
Der Höchstbetrag von 53 €/Monat umfasst DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen.
Auch pflegende Angehörige können DiPA nutzen, wenn die Anwendung dies vorsieht.
Das BfArM veröffentlicht das offizielle Verzeichnis zugelassener DiPA – Stand ändert sich laufend.
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Häufige Fragen (FAQ)
Was sind Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?
+
Vom BfArM geprüfte Apps und digitale Anwendungen, die pflegebedürftige Menschen und Angehörige im Alltag unterstützen – z. B. Sturzprävention, Gedächtnistraining oder digitale Pflegetagebücher.
Wer hat Anspruch auf DiPA?
+
Alle Menschen mit mindestens Pflegegrad 1, die die Anwendung in häuslicher Umgebung nutzen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
+
Bis zu 53 € pro Monat nach § 40a SGB XI – Kosten werden direkt an den zugelassenen Anbieter gezahlt.
Wo finde ich zugelassene DiPA?
+
Im offiziellen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter bfarm.de.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
+
Nein – eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt.
Kann ich mehrere DiPA gleichzeitig nutzen?
+
Ja – solange der Höchstbetrag von 53 € pro Monat nicht überschritten wird.
Kann auch mein Angehöriger die App nutzen?
+
Ja, viele DiPA sind ausdrücklich für pflegende Angehörige mitgedacht (z. B. Pflegetagebücher, Lernvideos).
Was passiert, wenn die App nicht hilft?
+
Sie können die Nutzung beenden und eine andere zugelassene DiPA beantragen. Die Pflegekasse berät bei der Auswahl.
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Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch (§§ 39a, 40a, 40b, 45a)
- SGB V § 37b – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG)
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
- Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)
- GKV-Spitzenverband
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.