SGB XI · § 40a

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Apps und digitale Helfer für den Pflegealltag – bezuschusst durch die Pflegekasse.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind vom BfArM geprüfte Apps und digitale Anwendungen, die pflegebedürftige Menschen und Angehörige im Alltag unterstützen. Die Pflegekasse übernimmt seit § 40a SGB XI bis zu 53 € pro Monat für zugelassene Anwendungen sowie für ergänzende Unterstützungsleistungen.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 40a SGB XI
Höchstbetrag53 € / Monat
Anspruch abPflegegrad 1
ZulassungBfArM-Verzeichnis für Digitale Pflegeanwendungen
NutzungPflegebedürftige und pflegende Angehörige
Verordnungnicht zwingend erforderlich
Antragbei der Pflegekasse

Was leisten DiPA?

EinsatzbereichBeispielhafte Funktionen
SturzpräventionGleichgewichts- und Bewegungsübungen
Kognitives TrainingGedächtnis- und Konzentrationsübungen
KommunikationErinnerungsfunktionen, Medikamentenpläne
Pflegeplanungdigitale Pflegetagebücher, Terminverwaltung
Wissen für AngehörigeLehrvideos zu Pflegetechniken
EntlastungKommunikation mit Pflegediensten und Ärzten

Voraussetzungen

  • mindestens Pflegegrad 1
  • Anwendung im BfArM-Verzeichnis für Digitale Pflegeanwendungen gelistet
  • häusliche Pflege
  • geeignetes Endgerät (Smartphone, Tablet, PC)
  • Antrag bei der Pflegekasse

Leistungen im Detail

  • Kostenübernahme bis 53 € pro Monat (§ 40a SGB XI)
  • geprüfte Sicherheit und Datenschutz durch das BfArM
  • ergänzende Unterstützungsleistungen (z. B. durch Pflegedienste)
  • Auszahlung als Sachleistung direkt an den Anbieter
  • Nutzung auch durch pflegende Angehörige möglich
  • kombinierbar mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung

Kostenlose Pflegeberatung anfordern

Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.

Jetzt beraten lassen

Schritt für Schritt

  1. 1

    1. Pflegegrad prüfen

    Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen. Falls nicht: Pflegegrad beantragen.

  2. 2

    2. Passende DiPA auswählen

    Im BfArM-Verzeichnis für Digitale Pflegeanwendungen (bfarm.de) nach zugelassenen Anwendungen suchen.

  3. 3

    3. Antrag bei der Pflegekasse

    Formloser Antrag mit Angabe der gewünschten DiPA und der Anbieter-ID. Formulare oft online verfügbar.

  4. 4

    4. Bewilligungsbescheid abwarten

    Die Pflegekasse prüft und stellt den Bescheid aus. Die Kosten werden bis 53 €/Monat direkt an den Anbieter gezahlt.

  5. 5

    5. Anwendung nutzen

    Zugangsdaten vom Anbieter erhalten, App installieren, ggf. Einführung durch Pflegedienst oder Angehörige.

  6. 6

    6. Regelmäßig auswerten

    Nutzen prüfen. Bei fehlendem Mehrwert eine andere zugelassene DiPA beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegegradbescheid
  • Angabe der gewünschten DiPA (Name, Anbieter, ID)
  • Antragsformular der Pflegekasse
  • ggf. ärztliche Empfehlung (nicht zwingend)
  • Kontaktdaten des Anbieters

Expertenhinweise

DiPA sind offiziell geprüfte, sichere Anwendungen – nicht mit einfachen Consumer-Apps zu verwechseln.

Der Höchstbetrag von 53 €/Monat umfasst DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen.

Auch pflegende Angehörige können DiPA nutzen, wenn die Anwendung dies vorsieht.

Das BfArM veröffentlicht das offizielle Verzeichnis zugelassener DiPA – Stand ändert sich laufend.

Typische Fehler vermeiden

Anwendung ohne BfArM-Zulassung wählen – keine Kostenübernahme
Antrag rein privat abschließen und nachträglich Erstattung fordern
monatlichen Höchstbetrag von 53 € überschreiten wollen
keine Einführung durch Pflegedienst oder Angehörige nutzen
veraltete Anwendungen weiter beziehen, obwohl bessere DiPA verfügbar sind

Kostenlose Pflegeberatung anfordern

Wir helfen Ihnen bei Antrag, Einstufung und Leistungen.

Jetzt beraten lassen

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?

+

Vom BfArM geprüfte Apps und digitale Anwendungen, die pflegebedürftige Menschen und Angehörige im Alltag unterstützen – z. B. Sturzprävention, Gedächtnistraining oder digitale Pflegetagebücher.

Wer hat Anspruch auf DiPA?

+

Alle Menschen mit mindestens Pflegegrad 1, die die Anwendung in häuslicher Umgebung nutzen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

+

Bis zu 53 € pro Monat nach § 40a SGB XI – Kosten werden direkt an den zugelassenen Anbieter gezahlt.

Wo finde ich zugelassene DiPA?

+

Im offiziellen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter bfarm.de.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

+

Nein – eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt.

Kann ich mehrere DiPA gleichzeitig nutzen?

+

Ja – solange der Höchstbetrag von 53 € pro Monat nicht überschritten wird.

Kann auch mein Angehöriger die App nutzen?

+

Ja, viele DiPA sind ausdrücklich für pflegende Angehörige mitgedacht (z. B. Pflegetagebücher, Lernvideos).

Was passiert, wenn die App nicht hilft?

+

Sie können die Nutzung beenden und eine andere zugelassene DiPA beantragen. Die Pflegekasse berät bei der Auswahl.

Passende Ratgeber

Persönliche Beratung

Persönliche Beratung

Ihre Anfrage – wir melden uns zeitnah.

Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch (§§ 39a, 40a, 40b, 45a)
  • SGB V § 37b – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG)
  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
  • Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)
  • GKV-Spitzenverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.