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Angehörigenpflege in der Schweiz

Alles Wichtige für pflegende Angehörige – Leistungen, Finanzierung, Rechte und Entlastung.

In der Schweiz übernehmen Angehörige einen grossen Teil der Betreuung und Pflege zu Hause. Der Bund und die Kantone bieten dafür verschiedene Unterstützungen: Hilflosenentschädigung von AHV oder IV, Betreuungsgutschriften, Betreuungsurlaub, Ergänzungsleistungen sowie Angebote von Spitex, Entlastungsdiensten und kantonalen Fachstellen. Dieser Bereich fasst die wichtigsten Leistungen zusammen und zeigt, welche nächsten Schritte für Angehörige sinnvoll sind.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

ZielgruppePflegende Angehörige und Familien in der Schweiz
Finanzielle LeistungenHilflosenentschädigung, EL, Assistenzbeitrag, Betreuungsgutschriften
ArbeitsrechtKurzurlaub bis 10 Tage/Jahr, Betreuungsurlaub bis 14 Wochen
Ambulante PflegeSpitex (öffentlich und privat) nach KVG
EntlastungSRK, Pro Senectute, Pro Infirmis, kantonale Dienste
BeratungKostenlos und unverbindlich über Pflegehilfe24.net

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in der Schweiz der pflegebedürftigen Person.
  • Regelmässige Betreuung oder Pflege durch Angehörige – im gemeinsamen Haushalt oder in der Nähe.
  • Für einzelne Leistungen (HE, Betreuungsurlaub) sind ärztliche Nachweise oder Verfügungen nötig.
  • Keine Ausbildungspflicht für Angehörige – für kantonal anerkannte Anstellungsmodelle bei privater Spitex gelten eigene Voraussetzungen.

Wer hat Anspruch?

  • Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Partnerschaften.
  • Eltern, Kinder, Geschwister, Grosseltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder.
  • Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit gemeinsamem Haushalt (in der Regel seit 5 Jahren).
  • Weitere nahestehende Personen im Rahmen kantonaler Entlastungs- und Beratungsangebote.

Leistungen im Detail

  • Hilflosenentschädigung (AHV oder IV) für die pflegebedürftige Person.
  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV bei tiefem Einkommen und Vermögen.
  • Assistenzbeitrag der IV – Anstellung von Assistenzpersonen (nicht Ehegatten).
  • Betreuungsgutschriften der AHV: Rentenschutz für pflegende Angehörige.
  • Betreuungsurlaub (14 Wochen) für Eltern schwer kranker Kinder – nach Art. 329i OR.
  • Kurzurlaub bis 3 Tage/Ereignis, max. 10 Tage/Jahr – Art. 329h OR.
  • Spitex-Leistungen nach KVG (Abklärung, Grund- und Behandlungspflege).
  • Entlastungsdienste, Tages- und Nachtangebote, Ferienbetten.
  • Kantonale Anstellungsmodelle für Angehörige über anerkannte private Spitex-Organisationen.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Situation klären

    Bedarf, Diagnosen und bestehende Leistungen zusammentragen – Hausarzt und Spitex einbeziehen.

  2. 2

    Hilflosenentschädigung prüfen

    Anmeldung bei Ausgleichskasse (AHV) oder IV-Stelle des Wohnkantons.

  3. 3

    Finanzierung sichern

    Ergänzungsleistungen, Restfinanzierung KVG, kantonale Beiträge prüfen.

  4. 4

    Betreuung organisieren

    Spitex-Einsätze, Entlastungsdienste und Tagesstrukturen koordinieren.

  5. 5

    Eigene Rechte sichern

    Betreuungsgutschriften jährlich beantragen, Arbeitgeber informieren, Vorsorgeauftrag prüfen.

  6. 6

    Beratung nutzen

    Kostenlose Pflegeberatung – wir zeigen die passenden nächsten Schritte.

Expertenhinweise

Angehörige haben in der Schweiz keine gesetzliche Pflegepflicht – Unterstützung ist freiwillig, aber gesellschaftlich unverzichtbar.

Frühe Vorsorge (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) entlastet die ganze Familie, wenn Urteilsunfähigkeit eintritt.

Ehegatten und Eltern können in der Regel nicht als Assistenzpersonen der IV angestellt werden – die private Spitex bietet in einzelnen Kantonen alternative Modelle.

Typische Fehler vermeiden

Alles allein tragen wollen und Entlastung erst in der Krise suchen.
Hilflosenentschädigung nicht beantragen – Anspruch besteht oft schon bei leichter Hilflosigkeit (IV).
Betreuungsgutschriften nicht jährlich anmelden – rückwirkend nur 5 Jahre möglich.
Kurzurlaub und Betreuungsurlaub verwechseln – unterschiedliche Voraussetzungen.
Spitex nur mit privater Anbieterin planen, obwohl öffentliche Spitex Restfinanzierung sichert.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer gilt in der Schweiz als pflegender Angehöriger?

+

Als pflegende Angehörige gelten Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder und Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt, die regelmässig Betreuung oder Pflege übernehmen.

Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?

+

Direkte Leistungen fliessen an die pflegebedürftige Person (Hilflosenentschädigung, EL, Assistenzbeitrag). Angehörige profitieren indirekt und über Betreuungsgutschriften, Betreuungsurlaub sowie kantonale Anstellungsmodelle bei privater Spitex.

Was übernimmt die Spitex?

+

Die Spitex erbringt nach KVG die Bedarfsabklärung, Grundpflege und Behandlungspflege. Betreuung und Haushalt sind separat zu regeln.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzurlaub und Betreuungsurlaub?

+

Der Kurzurlaub nach Art. 329h OR dauert bis zu 3 Tage pro Ereignis (max. 10 Tage pro Jahr). Der Betreuungsurlaub nach Art. 329i OR umfasst bis zu 14 Wochen für Eltern schwer kranker Kinder mit Betreuungsentschädigung.

Wo finde ich Hilfe in meinem Kanton?

+

Erste Anlaufstellen sind die kantonale Spitex-Organisation, Pro Senectute, Pro Infirmis, das Schweizerische Rote Kreuz sowie die Sozialdienste der Gemeinde. Unsere Pflegeberatung vermittelt gerne weiter.

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Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen? Unsere Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.