Kurzurlaub zur Betreuung Angehöriger
Bezahlte Freistellung bis 3 Tage pro Ereignis / max. 10 Tage pro Jahr.
Seit 1. Januar 2021 haben Arbeitnehmende in der Schweiz Anspruch auf einen bezahlten Kurzurlaub, um Familienangehörige oder Lebenspartner mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu betreuen. Die Regelung steht in Art. 329h OR.
Schnellüberblick
| Rechtsgrundlage | Art. 329h OR |
| Dauer | Max. 3 Tage / Ereignis, max. 10 Tage / Jahr |
| Lohn | Volle Lohnfortzahlung |
| Zielgruppe | Angehörige und Lebenspartner |
| Nachweis | Auf Verlangen ärztliches Zeugnis |
| Ausnahme | Bei Kindern gilt kein 10-Tages-Limit |
Voraussetzungen
- Arbeitsverhältnis nach OR.
- Betreute Person: Familienangehörige (Kinder, Eltern, Ehe-/Lebenspartner, Geschwister, Grosseltern, Enkel, Schwiegereltern) oder faktisch Lebenspartner (seit min. 5 Jahren Haushalt).
- Krankheits- oder Unfallsituation, die kurzfristige Betreuung erfordert.
- Arztzeugnis kann verlangt werden.
Leistungen im Detail
- Bis 3 Tage bezahlte Freistellung pro Ereignis.
- Bei Kindern kein 10-Tages-Limit pro Jahr.
- Volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Kein Abzug von Ferien oder Überstunden.
Kostenlose Pflegeberatung Schweiz
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.
Schritt für Schritt
- 1
Arbeitgeber unverzüglich informieren
- 2
Situation kurz beschreiben – Art der Betreuung
- 3
Falls verlangt: ärztliches Zeugnis nachreichen
- 4
Nach Einsatz: Anspruch neu prüfen (Jahreslimit beachten)
Typische Fehler vermeiden
Kostenlose Pflegeberatung Schweiz
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert der Kurzurlaub?
+
Bis 3 Tage pro Ereignis, bei Erwachsenen max. 10 Tage pro Jahr.
Wer bezahlt?
+
Der Arbeitgeber, im Rahmen der Lohnfortzahlung.
Brauche ich ein Arztzeugnis?
+
Auf Verlangen des Arbeitgebers ja.
Gilt das auch für den Konkubinatspartner?
+
Ja, wenn Sie seit mindestens 5 Jahren in gemeinsamem Haushalt leben.
Passende Ratgeber Schweiz
Persönliche Beratung
Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen? Unsere Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen.
Persönliche Beratung
Ihre Anfrage – wir melden uns rasch.
Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.