Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Welche Bundes- und kantonalen Leistungen die Betreuung zu Hause finanzieren.
In der Schweiz gibt es kein zentrales Pflegegeld, sondern mehrere Leistungen, die sich ergänzen: Die Hilflosenentschädigung von AHV oder IV, Ergänzungsleistungen, der Assistenzbeitrag der IV sowie kantonale Beiträge. Dazu kommen Betreuungsgutschriften der AHV, die Angehörige vor Rentenlücken schützen.
Schnellüberblick
| Zentrale Bundesleistungen | Hilflosenentschädigung, EL, Assistenzbeitrag |
| Rentenschutz Angehörige | Betreuungsgutschriften AHV (fiktives Einkommen) |
| Krankenkasse | Spitex-Leistungen nach KVG (OKP + Restfinanzierung) |
| Kantonale Beiträge | Restfinanzierung, kantonale EL, Hilfsmittel, Beratungsdienste |
| Gemeinden | Sozialdienste, Freiwilligen- und Entlastungsangebote |
| Antrag | Ausgleichskasse, IV-Stelle, kantonale EL-Stelle, Krankenkasse |
Wichtige Leistungen im Überblick (Stand 2025, in CHF)
| Leistung | Höhe / Umfang | Träger |
|---|---|---|
| Hilflosenentschädigung AHV zu Hause | 315 – 1'260 pro Monat | Ausgleichskasse |
| Hilflosenentschädigung IV zu Hause | 493 – 1'970 pro Monat | IV-Stelle |
| Assistenzbeitrag IV | bis ~34.30 pro Stunde | IV-Stelle |
| Betreuungsgutschriften AHV | 45'360 pro Jahr (fiktiv) | Ausgleichskasse |
| Ergänzungsleistungen | Bedarfsabhängig | Kantonale EL-Stelle |
Voraussetzungen
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz.
- Für HE: mindestens 1 Jahr (AHV) bzw. 6 Monate (IV) andauernde Hilflosigkeit.
- Für Betreuungsgutschriften: HE-Grad mittel oder schwer und verwandtschaftliches Verhältnis.
- Für EL: rechtmässiger Aufenthalt und Einkommens- / Vermögensgrenzen erfüllt.
Leistungen im Detail
- Hilflosenentschädigung: Geldleistung an die pflegebedürftige Person – frei verwendbar.
- Ergänzungsleistungen: decken den anerkannten Lebensbedarf, wenn AHV/IV nicht reichen.
- Assistenzbeitrag: bezahlt Assistenzpersonen, damit ein selbstbestimmtes Leben zu Hause möglich ist.
- Betreuungsgutschriften: schützen die spätere AHV-Rente pflegender Angehöriger.
- Kantonale Beiträge zur Restfinanzierung von Spitex und Pflegeheim (Art. 25a KVG).
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Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.
Schritt für Schritt
- 1
Anspruch prüfen
Mit Hausarzt, Spitex oder Pro Senectute klären, welche Leistungen infrage kommen.
- 2
Hilflosenentschädigung beantragen
Formular bei Ausgleichskasse (AHV) oder IV-Stelle einreichen.
- 3
Ergänzungsleistungen prüfen
Anmeldung bei kantonaler EL-Stelle mit Einkommens- und Vermögensnachweisen.
- 4
Betreuungsgutschriften anmelden
Jährlich bei der AHV-Ausgleichskasse einreichen – rückwirkend max. 5 Jahre.
- 5
Kantonale Angebote ausschöpfen
Sozialdienste der Gemeinde, kantonale Beratungsstellen und Restfinanzierung Spitex/Pflegeheim einbeziehen.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es in der Schweiz Pflegegeld wie in Deutschland oder Österreich?
+
Nein. Die Schweiz kennt Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen, Assistenzbeitrag und Betreuungsgutschriften – die Leistungen sind unterschiedlich strukturiert.
Erhalten Angehörige einen Lohn für die Pflege?
+
Direkt nicht. In einzelnen Kantonen bieten anerkannte private Spitex-Organisationen Anstellungsmodelle für Angehörige an, ausserdem sichern Betreuungsgutschriften die AHV-Rente.
Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?
+
Ja, HE, EL, Spitex und kantonale Beiträge lassen sich oft kombinieren. Assistenzbeitrag und HE sind ebenfalls kumulierbar.
Passende Ratgeber Schweiz
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Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.