AHV · IV · EL · Kantone

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Welche Bundes- und kantonalen Leistungen die Betreuung zu Hause finanzieren.

In der Schweiz gibt es kein zentrales Pflegegeld, sondern mehrere Leistungen, die sich ergänzen: Die Hilflosenentschädigung von AHV oder IV, Ergänzungsleistungen, der Assistenzbeitrag der IV sowie kantonale Beiträge. Dazu kommen Betreuungsgutschriften der AHV, die Angehörige vor Rentenlücken schützen.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

Zentrale BundesleistungenHilflosenentschädigung, EL, Assistenzbeitrag
Rentenschutz AngehörigeBetreuungsgutschriften AHV (fiktives Einkommen)
KrankenkasseSpitex-Leistungen nach KVG (OKP + Restfinanzierung)
Kantonale BeiträgeRestfinanzierung, kantonale EL, Hilfsmittel, Beratungsdienste
GemeindenSozialdienste, Freiwilligen- und Entlastungsangebote
AntragAusgleichskasse, IV-Stelle, kantonale EL-Stelle, Krankenkasse

Wichtige Leistungen im Überblick (Stand 2025, in CHF)

LeistungHöhe / UmfangTräger
Hilflosenentschädigung AHV zu Hause315 – 1'260 pro MonatAusgleichskasse
Hilflosenentschädigung IV zu Hause493 – 1'970 pro MonatIV-Stelle
Assistenzbeitrag IVbis ~34.30 pro StundeIV-Stelle
Betreuungsgutschriften AHV45'360 pro Jahr (fiktiv)Ausgleichskasse
ErgänzungsleistungenBedarfsabhängigKantonale EL-Stelle

Voraussetzungen

  • Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz.
  • Für HE: mindestens 1 Jahr (AHV) bzw. 6 Monate (IV) andauernde Hilflosigkeit.
  • Für Betreuungsgutschriften: HE-Grad mittel oder schwer und verwandtschaftliches Verhältnis.
  • Für EL: rechtmässiger Aufenthalt und Einkommens- / Vermögensgrenzen erfüllt.

Leistungen im Detail

  • Hilflosenentschädigung: Geldleistung an die pflegebedürftige Person – frei verwendbar.
  • Ergänzungsleistungen: decken den anerkannten Lebensbedarf, wenn AHV/IV nicht reichen.
  • Assistenzbeitrag: bezahlt Assistenzpersonen, damit ein selbstbestimmtes Leben zu Hause möglich ist.
  • Betreuungsgutschriften: schützen die spätere AHV-Rente pflegender Angehöriger.
  • Kantonale Beiträge zur Restfinanzierung von Spitex und Pflegeheim (Art. 25a KVG).

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Mit Hausarzt, Spitex oder Pro Senectute klären, welche Leistungen infrage kommen.

  2. 2

    Hilflosenentschädigung beantragen

    Formular bei Ausgleichskasse (AHV) oder IV-Stelle einreichen.

  3. 3

    Ergänzungsleistungen prüfen

    Anmeldung bei kantonaler EL-Stelle mit Einkommens- und Vermögensnachweisen.

  4. 4

    Betreuungsgutschriften anmelden

    Jährlich bei der AHV-Ausgleichskasse einreichen – rückwirkend max. 5 Jahre.

  5. 5

    Kantonale Angebote ausschöpfen

    Sozialdienste der Gemeinde, kantonale Beratungsstellen und Restfinanzierung Spitex/Pflegeheim einbeziehen.

Typische Fehler vermeiden

Nur eine Leistung beantragen und weitere Ansprüche übersehen.
Ergänzungsleistungen aus Scham nicht anmelden – EL sind ein Rechtsanspruch.
Betreuungsgutschriften jahrelang aufschieben und Fristen verpassen.
Rechnungen der Spitex nicht auf Restfinanzierung des Kantons prüfen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es in der Schweiz Pflegegeld wie in Deutschland oder Österreich?

+

Nein. Die Schweiz kennt Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen, Assistenzbeitrag und Betreuungsgutschriften – die Leistungen sind unterschiedlich strukturiert.

Erhalten Angehörige einen Lohn für die Pflege?

+

Direkt nicht. In einzelnen Kantonen bieten anerkannte private Spitex-Organisationen Anstellungsmodelle für Angehörige an, ausserdem sichern Betreuungsgutschriften die AHV-Rente.

Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?

+

Ja, HE, EL, Spitex und kantonale Beiträge lassen sich oft kombinieren. Assistenzbeitrag und HE sind ebenfalls kumulierbar.

Passende Ratgeber Schweiz

Persönliche Beratung

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.