SGB XI · § 15 · PG 4

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

Pflegegrad 4 setzt eine schwerste Beeinträchtigung voraus (70 bis < 90 NBA-Punkte). Die Pflegekasse zahlt hohe Leistungen für ambulante und stationäre Versorgung.

Nur offizielle Quellen (BMG, SGB XI, MD)
Beträge 2026, laufend aktualisiert
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

Rechtsgrundlage§ 15 SGB XI
Beeinträchtigungschwerste
Punktebereich (NBA)70 bis < 90 Punkte
Pflegegeld800 € / Monat
Sachleistungen1 859 € / Monat
Vollstationär1 855 € / Monat

Leistungen bei Pflegegrad 4 (Stand 2026)

LeistungHöhe
Pflegegeld800 € / Monat
Pflegesachleistungen1 859 € / Monat
Entlastungsbetrag131 € / Monat
Verhinderungspflegebis 1 685 € / Jahr
Kurzzeitpflegebis 1 854 € / Jahr
Gemeinsamer Jahresbetragbis 3 539 €
Tages- / Nachtpflegebis 1 859 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € / Monat
Wohnraumanpassungbis 4 180 € je Maßnahme
Wohngruppenzuschlag224 € / Monat
Vollstationäre Pflege1 855 € / Monat

Voraussetzungen

  • schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • 70 bis unter 90 Gesamtpunkte im NBA
  • hoher pflegerischer Aufwand rund um die Uhr

Leistungen im Detail

  • hohe Pflegegeld- und Sachleistungsansprüche
  • vollstationäre Pflege mit Leistungszuschlag
  • Kombination mit Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages-/Nachtpflege
  • Wohngruppenzuschlag bei ambulant betreuter WG

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Antrag stellen

    Bei der Pflegekasse, mit vollständigen Unterlagen.

  2. 2

    MD-Begutachtung vorbereiten

    Pflegetagebuch, Angehörige und Pflegedienst einbeziehen.

  3. 3

    Bescheid prüfen

    Bei falscher Einstufung Widerspruch innerhalb eines Monats.

  4. 4

    Leistungen einrichten

    Ambulanter Pflegedienst, Tagespflege oder stationär.

Typische Fehler vermeiden

Vierteljährlicher Beratungsbesuch bei PG 4 versäumt (Kürzung möglich)
Leistungszuschlag im Pflegeheim nicht rechtzeitig aktivieren
keine Verhinderungspflege in Reserve

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Pflegegeld bei PG 4?

+

800 € pro Monat.

Wann Pflegegrad 4 statt 3?

+

Ab 70 NBA-Punkten und deutlich höherem Unterstützungsbedarf.

Wie oft Beratungsbesuch bei PG 4?

+

Vierteljährlich bei Pflegegeldbezug.

Was zahlt die Pflegekasse im Heim?

+

1 855 € monatlich zzgl. Leistungszuschlag zum Eigenanteil.

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Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • SGB XI §§ 14, 15, 18 – Begutachtung und Pflegegrade
  • Medizinischer Dienst Bund (MD)
  • GKV-Spitzenverband – Begutachtungs-Richtlinien
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2026. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine anerkannte Pflegeberatung.