Föderalismus · Pflegefinanzierung

Kantonale Unterschiede bei Pflege und Betreuung

Restfinanzierung, Ergänzungsleistungen und Spitex-Tarife sind kantonal geregelt.

Auch wenn Bundesrecht (KVG, ELG, ZGB) den Rahmen vorgibt, sind die Kantone für die konkrete Ausgestaltung der Pflegefinanzierung, für Restfinanzierung, Ergänzungsleistungen und die Anerkennung von Leistungserbringern zuständig. Das führt zu spürbaren Unterschieden.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

BundesrechtKVG, ELG, ZGB, IVG
Kantonal geregeltRestfinanzierung, EL-Höhe, Heimtaxen, Spitex-Anerkennung
WohnsitzMassgebend für Restfinanzierung
BeratungKantonale Sozialdienste und Pro Senectute regional

Voraussetzungen

  • Massgebend ist der Wohnkanton bzw. die Wohngemeinde.
  • Heimwechsel: Restfinanzierer bleibt in der Regel der Herkunftskanton.

Leistungen im Detail

  • Restfinanzierung der Pflegekosten nach kantonalem Recht.
  • Ergänzungsleistungen (bundesweit einheitlich berechnet, kantonal ausgezahlt).
  • Zusätzliche kantonale Beihilfen (z. B. Genf, Waadt).
  • Anerkennung öffentlicher und privater Spitex.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Wohnkanton und Wohngemeinde identifizieren

  2. 2

    Kantonale Regelung zur Restfinanzierung nachschlagen

  3. 3

    Kantonale Beratungsstellen einbeziehen

  4. 4

    Bei Wechsel: Restfinanzierung explizit klären

Typische Fehler vermeiden

Annehmen, alle Kantone hätten dieselben Tarife.
Restfinanzierung nach Wohnsitzwechsel nicht klären.
Kantonale Zusatzleistungen (z. B. Beihilfen) übersehen.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wieso zahlt jeder Kanton unterschiedlich?

+

Das KVG legt den maximalen Eigenanteil fest – Kanton und Gemeinde bestimmen den Rest und die anerkannten Höchsttaxen.

Muss ich zwingend in meinem Kanton ins Heim?

+

Nein, freie Heimwahl ist möglich. Die Restfinanzierung übernimmt Ihr Wohnkanton nach kantonalem Recht.

Wo finde ich meine kantonale Regelung?

+

Auf der Website Ihrer Kantonalen Gesundheitsdirektion und beim Sozialdienst der Wohngemeinde.

Passende Ratgeber Schweiz

Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen? Unsere Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen.

Persönliche Beratung

Ihre Anfrage – wir melden uns rasch.

Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.