Kanton Genf

Pflege im Kanton Genf

Restfinanzierung, Spitex, Ergänzungsleistungen und regionale Beratung im Kanton Genf.

Der Kanton Genf (Genève) kennt eines der grosszügigsten Systeme kantonaler Zusatzleistungen der Schweiz (PCC – Prestations complémentaires cantonales). Die IMAD ist die zentrale Spitex-Organisation.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

ZuständigKantonale Gesundheitsdirektion Genf
RestfinanzierungKantonale Verordnung nach KVG
SpitexKantonal anerkannte öffentliche und private Anbieter
ELBerechnung nach Bundesrecht, Auszahlung kantonal
BeratungPro Senectute regional, Sozialdienste der Gemeinden

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Kanton Genf
  • OKP-Versicherung
  • Ärztliche Anordnung für pflegerische Leistungen

Leistungen im Detail

  • Restfinanzierung durch den Kanton Genf; grosszügige kantonale Zusatzleistungen.
  • IMAD (Institution genevoise de maintien à domicile) als kantonale Hauptorganisation, zusätzlich anerkannte private Anbieter.
  • PC fédérales (EL) und kantonale PCC – zusammen häufig existenzsichernd.
  • Case Management «Point Info Seniors»; Pro Senectute Genève; Sozialdienste der Stadt Genf.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarfsabklärung mit Hausarzt oder Spitex

  2. 2

    Kantonale Beratungsstellen kontaktieren

  3. 3

    Anträge bei Ausgleichskasse / Sozialdienst einreichen

  4. 4

    Regelmässige Überprüfung der Leistungen

Typische Fehler vermeiden

Kantonale Zusatzangebote nicht abklären.
Ohne Vergleich zwischen Anbietern entscheiden.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer regelt die Pflegefinanzierung im Kanton Genf?

+

Die Kantonale Gesundheitsdirektion Genf und die zuständigen Gemeinden – im Rahmen von KVG Art. 25a.

An wen wende ich mich zuerst?

+

Service des prestations complémentaires (SPC), IMAD, Pro Senectute Genève, Hospice général.

Gelten die Regeln auch für Zuzüger?

+

Ja, entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs.

Passende Ratgeber Schweiz

Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen? Unsere Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen.

Persönliche Beratung

Ihre Anfrage – wir melden uns rasch.

Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.