Kanton Bern

Pflege im Kanton Bern

Restfinanzierung, Spitex, Ergänzungsleistungen und regionale Beratung im Kanton Bern.

Im Kanton Bern koordiniert die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) die Pflegeversorgung. Restfinanzierung und Anerkennung der Leistungserbringer erfolgen kantonal.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

ZuständigKantonale Gesundheitsdirektion Bern
RestfinanzierungKantonale Verordnung nach KVG
SpitexKantonal anerkannte öffentliche und private Anbieter
ELBerechnung nach Bundesrecht, Auszahlung kantonal
BeratungPro Senectute regional, Sozialdienste der Gemeinden

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Kanton Bern
  • OKP-Versicherung
  • Ärztliche Anordnung für pflegerische Leistungen

Leistungen im Detail

  • Restfinanzierung durch den Kanton (mit Gemeindebeteiligung) nach kantonalem Sozialhilfegesetz.
  • Spitex-Organisationen mit Leistungsverträgen der Gemeinden; private Spitex mit kantonaler Anerkennung.
  • EL werden von der Ausgleichskasse Bern berechnet und ausgezahlt.
  • Regionale Anlaufstellen der Pro Senectute Kanton Bern und Alters-Fachstellen der Gemeinden.

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarfsabklärung mit Hausarzt oder Spitex

  2. 2

    Kantonale Beratungsstellen kontaktieren

  3. 3

    Anträge bei Ausgleichskasse / Sozialdienst einreichen

  4. 4

    Regelmässige Überprüfung der Leistungen

Typische Fehler vermeiden

Kantonale Zusatzangebote nicht abklären.
Ohne Vergleich zwischen Anbietern entscheiden.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer regelt die Pflegefinanzierung im Kanton Bern?

+

Die Kantonale Gesundheitsdirektion Bern und die zuständigen Gemeinden – im Rahmen von KVG Art. 25a.

An wen wende ich mich zuerst?

+

Ausgleichskasse Bern, Pro Senectute Kanton Bern, Alters- und Behindertenamt, Gemeindesozialdienste.

Gelten die Regeln auch für Zuzüger?

+

Ja, entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs.

Passende Ratgeber Schweiz

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.