Pflege im Kanton Bern
Restfinanzierung, Spitex, Ergänzungsleistungen und regionale Beratung im Kanton Bern.
Im Kanton Bern koordiniert die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) die Pflegeversorgung. Restfinanzierung und Anerkennung der Leistungserbringer erfolgen kantonal.
Schnellüberblick
| Zuständig | Kantonale Gesundheitsdirektion Bern |
| Restfinanzierung | Kantonale Verordnung nach KVG |
| Spitex | Kantonal anerkannte öffentliche und private Anbieter |
| EL | Berechnung nach Bundesrecht, Auszahlung kantonal |
| Beratung | Pro Senectute regional, Sozialdienste der Gemeinden |
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Kanton Bern
- OKP-Versicherung
- Ärztliche Anordnung für pflegerische Leistungen
Leistungen im Detail
- Restfinanzierung durch den Kanton (mit Gemeindebeteiligung) nach kantonalem Sozialhilfegesetz.
- Spitex-Organisationen mit Leistungsverträgen der Gemeinden; private Spitex mit kantonaler Anerkennung.
- EL werden von der Ausgleichskasse Bern berechnet und ausgezahlt.
- Regionale Anlaufstellen der Pro Senectute Kanton Bern und Alters-Fachstellen der Gemeinden.
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Schritt für Schritt
- 1
Bedarfsabklärung mit Hausarzt oder Spitex
- 2
Kantonale Beratungsstellen kontaktieren
- 3
Anträge bei Ausgleichskasse / Sozialdienst einreichen
- 4
Regelmässige Überprüfung der Leistungen
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer regelt die Pflegefinanzierung im Kanton Bern?
+
Die Kantonale Gesundheitsdirektion Bern und die zuständigen Gemeinden – im Rahmen von KVG Art. 25a.
An wen wende ich mich zuerst?
+
Ausgleichskasse Bern, Pro Senectute Kanton Bern, Alters- und Behindertenamt, Gemeindesozialdienste.
Gelten die Regeln auch für Zuzüger?
+
Ja, entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs.
Passende Ratgeber Schweiz
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Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.