Pflege im Kanton Zürich
Restfinanzierung, Spitex, Ergänzungsleistungen und regionale Beratung im Kanton Zürich.
Der Kanton Zürich verfügt über ein dicht ausgebautes Netz an Spitex-Organisationen und Pflegeheimen. Die Restfinanzierung ist im kantonalen Pflegegesetz geregelt und wird von der Wohngemeinde übernommen.
Schnellüberblick
| Zuständig | Kantonale Gesundheitsdirektion Zürich |
| Restfinanzierung | Kantonale Verordnung nach KVG |
| Spitex | Kantonal anerkannte öffentliche und private Anbieter |
| EL | Berechnung nach Bundesrecht, Auszahlung kantonal |
| Beratung | Pro Senectute regional, Sozialdienste der Gemeinden |
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Kanton Zürich
- OKP-Versicherung
- Ärztliche Anordnung für pflegerische Leistungen
Leistungen im Detail
- Restfinanzierung durch die Wohngemeinde nach kantonalem Pflegegesetz.
- Öffentliche Spitex-Regionalorganisationen sowie zahlreiche private Anbieter (kantonal anerkannt).
- EL werden von der SVA Zürich berechnet und ausgezahlt; zusätzlich Prämienverbilligungen der Gemeinden.
- Regionale Beratungsstellen von Pro Senectute Kanton Zürich und Sozialdiensten der Städte.
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Schritt für Schritt
- 1
Bedarfsabklärung mit Hausarzt oder Spitex
- 2
Kantonale Beratungsstellen kontaktieren
- 3
Anträge bei Ausgleichskasse / Sozialdienst einreichen
- 4
Regelmässige Überprüfung der Leistungen
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer regelt die Pflegefinanzierung im Kanton Zürich?
+
Die Kantonale Gesundheitsdirektion Zürich und die zuständigen Gemeinden – im Rahmen von KVG Art. 25a.
An wen wende ich mich zuerst?
+
SVA Zürich, kommunaler Sozialdienst, Pro Senectute Kanton Zürich, Spitex-Organisationen.
Gelten die Regeln auch für Zuzüger?
+
Ja, entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs.
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Offizielle Quellen (Schweiz)
- ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
- admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
- spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
- Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.