Kanton Waadt

Pflege im Kanton Waadt

Restfinanzierung, Spitex, Ergänzungsleistungen und regionale Beratung im Kanton Waadt.

Der Kanton Waadt (Vaud) verfügt über ein dichtes Netz kantonaler Spitex-Organisationen (AVASAD) und ein etabliertes System kantonaler Zusatzleistungen (PC / Aides financières individuelles).

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

ZuständigKantonale Gesundheitsdirektion Waadt
RestfinanzierungKantonale Verordnung nach KVG
SpitexKantonal anerkannte öffentliche und private Anbieter
ELBerechnung nach Bundesrecht, Auszahlung kantonal
BeratungPro Senectute regional, Sozialdienste der Gemeinden

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Kanton Waadt
  • OKP-Versicherung
  • Ärztliche Anordnung für pflegerische Leistungen

Leistungen im Detail

  • Restfinanzierung durch den Kanton Waadt gemäss LAPRAMS und LAJE.
  • Kantonale Spitex-Organisation AVASAD sowie kantonal anerkannte private Anbieter.
  • PC AVS/AI (EL) sowie kantonale Zusatzleistungen (PC Familles, PC Cantonales) – auf Französisch geführt.
  • Kantonale Programme zur Pflege zu Hause, Case Management für ältere Menschen.

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarfsabklärung mit Hausarzt oder Spitex

  2. 2

    Kantonale Beratungsstellen kontaktieren

  3. 3

    Anträge bei Ausgleichskasse / Sozialdienst einreichen

  4. 4

    Regelmässige Überprüfung der Leistungen

Typische Fehler vermeiden

Kantonale Zusatzangebote nicht abklären.
Ohne Vergleich zwischen Anbietern entscheiden.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer regelt die Pflegefinanzierung im Kanton Waadt?

+

Die Kantonale Gesundheitsdirektion Waadt und die zuständigen Gemeinden – im Rahmen von KVG Art. 25a.

An wen wende ich mich zuerst?

+

Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS/AI, Bureau régional d'information et de médiation santé (BRIO), Pro Senectute Vaud.

Gelten die Regeln auch für Zuzüger?

+

Ja, entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.