Spezielle Situation

Demenz und Pflege in Österreich

Was Angehörige über Diagnose, Pflegegeld-Einstufung und Entlastung wissen sollten.

Demenz erfordert individuelle Betreuung – oft rund um die Uhr. Für die Pflegegeldeinstufung sieht die EinstV bei diagnostizierter Demenz einen fixen Erschwerniszuschlag von 25 Stunden/Monat sowie besondere Betreuungsmaßnahmen (z. B. zeitlich unkoordinierbare Betreuung) vor.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

DiagnoseDemenzabklärung durch Neurologie/Psychiatrie
Erschwerniszuschlag+ 25 Std./Monat (nachgewiesene Demenz)
Typische Stufe bei fortgeschrittener DemenzStufe 4–6
24-h-BetreuungAb Stufe 3 gefördert
BeratungDemenzservicestellen der Länder & Alzheimer Austria

Voraussetzungen

  • Diagnose durch Fachärzt:in (Neurologie / Psychiatrie)
  • Dokumentation der Symptome (Weglauftendenz, Orientierungsverlust, Ess-/Schlafprobleme)
  • Pflegetagebuch mit Beaufsichtigungszeiten

Leistungen im Detail

  • Pflegegeld inkl. Erschwerniszuschlag
  • Mobile Pflege, Heimhilfe, Tageszentren
  • 24-Stunden-Betreuung
  • Kurzzeitpflege zur Entlastung
  • Angehörigenberatung und Selbsthilfegruppen

Kostenlose Pflegeberatung Österreich

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Fachärztliche Abklärung

    Neurologie, Psychiatrie oder Memory Clinic.

  2. 2

    Pflegegeld beantragen

    Diagnose beilegen – Erschwerniszuschlag geltend machen.

  3. 3

    Beratung nutzen

    Alzheimer Austria, Demenzservicestellen der Länder.

  4. 4

    Entlastung organisieren

    Tageszentrum, mobile Pflege, 24-h-Betreuung.

  5. 5

    Wohnsituation anpassen

    Weglaufsicherung, Orientierungshilfen, Sturzprophylaxe.

Expertenhinweise

Bei Demenz ist die dauernde Beaufsichtigung (Stufe 6) oft der Schlüssel zur richtigen Einstufung.

Nutzen Sie die kostenlosen Angebote von Alzheimer Austria und den Landesservicestellen.

Typische Fehler vermeiden

Diagnose nicht in der Begutachtung erwähnt
Beaufsichtigungszeiten nicht im Pflegetagebuch erfasst
Nur körperliche Pflege dokumentiert – kognitive Beeinträchtigung fehlt
Keine Beratungsstelle einbezogen

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Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich bei Demenz automatisch eine höhere Stufe?

+

Nein, aber mit Erschwerniszuschlag von 25 Std./Monat und Beaufsichtigungsstunden ist eine höhere Einstufung möglich.

Kann ich 24-Stunden-Betreuung nutzen?

+

Ja – meist ab Pflegestufe 3, mit Förderung des Sozialministeriumservice.

Wo finde ich Unterstützung?

+

Alzheimer Austria, MAS Alzheimerhilfe, Demenzservicestellen der Länder.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.