Teilstationäre Betreuung

Tageszentren in Österreich

Tagsüber betreut – abends zu Hause. Entlastung für pflegende Angehörige.

Tageszentren bieten Menschen mit Pflegebedarf tagsüber ein strukturiertes Programm mit Aktivierung, Verpflegung und pflegerischer Betreuung. Angehörige können weiter arbeiten oder Auszeit nehmen.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

ZielgruppeMenschen mit Pflegebedarf, insb. bei Demenz
ÖffnungszeitenWerktags, teils auch am Wochenende
KostenbeteiligungEinkommensabhängig, je Bundesland
FahrtdienstMeist inkludiert oder gegen Aufpreis

Voraussetzungen

  • Pflegebedarf und Bedarf an Tagesbetreuung
  • Wohnsitz im Bundesland
  • Anmeldung im Tageszentrum

Leistungen im Detail

  • Betreuung und Beaufsichtigung
  • Aktivierende Angebote (Gedächtnistraining, Bewegung, Kreativität)
  • Warme Mahlzeiten
  • Pflegerische Grundversorgung
  • Fahrtdienst von/zur Wohnung

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Tageszentrum finden

    Über Sozialabteilung, Träger oder oesterreich.gv.at.

  2. 2

    Besichtigung

    Räumlichkeiten, Personal, Programm ansehen.

  3. 3

    Anmeldung

    Vereinbarung mit Träger; Kostenbeteiligung klären.

  4. 4

    Besuch starten

    Regelmäßige Tage vereinbaren.

Typische Fehler vermeiden

Nur ein Anbieter geprüft – regionale Unterschiede beachten
Fahrtdienstkosten übersehen

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Häufige Fragen (FAQ)

Für wen sind Tageszentren geeignet?

+

Menschen mit Pflegebedarf, insbesondere Demenz, deren Angehörige tagsüber entlastet werden möchten.

Kann ich einzelne Tage buchen?

+

Ja, meist ist die Zahl der Tage pro Woche frei wählbar.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.