Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Bis zu € 800 bzw. € 1.600 pro Monat Zuschuss – wer Anspruch hat und wie er beantragt wird.
Wer die 24-Stunden-Betreuung zu Hause organisiert, kann eine monatliche Förderung des Bundes über das Sozialministeriumservice erhalten. Voraussetzung ist eine Pflegegeldstufe von mindestens 3 sowie die legale Beschäftigung der Betreuungskräfte.
Schnellüberblick
| Zuständig | Sozialministeriumservice (SMS) |
| Voraussetzung | Pflegegeldstufe 3 oder höher |
| Selbstständige Betreuung | Bis € 800 / Monat |
| Angestellte Betreuung | Bis € 1.600 / Monat |
| Nettoeinkommen (Richtwert) | Bis € 2.500 / Monat |
| Antragsstelle | Sozialministeriumservice-Landesstellen |
Voraussetzungen
- Pflegegeldstufe mindestens 3
- Ständiger Betreuungsbedarf
- Betreuungsverhältnis nach HBeG oder GewO
- Nettoeinkommen unterhalb der Richtgrenze
- Aufenthalt und Betreuung in Österreich
- Anmeldung/Registrierung der Betreuungskräfte (SVS oder ÖGK)
Leistungen im Detail
- Monatliche Pauschalförderung
- Zwei Modelle: selbstständig (€ 800) / angestellt (€ 1.600)
- Kumulierbar mit Pflegegeld
- Kein Anspruch auf Nachzahlung vor Antragsmonat
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Schritt für Schritt
- 1
Voraussetzungen prüfen
Pflegegeldstufe, Einkommen, Betreuungsmodell.
- 2
Antragsformular besorgen
Über sozialministeriumservice.at oder oesterreich.gv.at.
- 3
Unterlagen zusammenstellen
Bescheid, Betreuungsvertrag, Meldebestätigung, Einkommensnachweis.
- 4
Antrag einbringen
An die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice.
- 5
Bescheid
Bewilligungsbescheid mit monatlicher Auszahlung.
- 6
Meldepflicht
Änderungen (Einkommen, Betreuung) unverzüglich melden.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Pflegegeldbescheid (ab Stufe 3)
- Betreuungsvertrag
- Meldezettel und Ausweis
- Gewerbeschein bzw. Anmeldebestätigung ÖGK
- Einkommensnachweis (Pension, sonstige Einkünfte)
Expertenhinweise
Die Antragstellung kann direkt oder über die Vermittlungsagentur erfolgen.
Kombinierbar mit Pflegegeld und weiteren Zuschüssen der Bundesländer.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Förderung?
+
Bis € 800/Monat bei selbstständigen, bis € 1.600/Monat bei angestellten Betreuungskräften.
Ab welcher Pflegestufe?
+
Ab Pflegegeldstufe 3.
Wo beantrage ich die Förderung?
+
Beim Sozialministeriumservice der zuständigen Landesstelle.
Wird die Förderung besteuert?
+
Nein, die Förderung ist steuerfrei.
Muss ich Einkommen offenlegen?
+
Ja, das Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person wird geprüft.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.