Sozialministeriumservice

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Bis zu € 800 bzw. € 1.600 pro Monat Zuschuss – wer Anspruch hat und wie er beantragt wird.

Wer die 24-Stunden-Betreuung zu Hause organisiert, kann eine monatliche Förderung des Bundes über das Sozialministeriumservice erhalten. Voraussetzung ist eine Pflegegeldstufe von mindestens 3 sowie die legale Beschäftigung der Betreuungskräfte.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

ZuständigSozialministeriumservice (SMS)
VoraussetzungPflegegeldstufe 3 oder höher
Selbstständige BetreuungBis € 800 / Monat
Angestellte BetreuungBis € 1.600 / Monat
Nettoeinkommen (Richtwert)Bis € 2.500 / Monat
AntragsstelleSozialministeriumservice-Landesstellen

Voraussetzungen

  • Pflegegeldstufe mindestens 3
  • Ständiger Betreuungsbedarf
  • Betreuungsverhältnis nach HBeG oder GewO
  • Nettoeinkommen unterhalb der Richtgrenze
  • Aufenthalt und Betreuung in Österreich
  • Anmeldung/Registrierung der Betreuungskräfte (SVS oder ÖGK)

Leistungen im Detail

  • Monatliche Pauschalförderung
  • Zwei Modelle: selbstständig (€ 800) / angestellt (€ 1.600)
  • Kumulierbar mit Pflegegeld
  • Kein Anspruch auf Nachzahlung vor Antragsmonat

Kostenlose Pflegeberatung Österreich

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Pflegegeldstufe, Einkommen, Betreuungsmodell.

  2. 2

    Antragsformular besorgen

    Über sozialministeriumservice.at oder oesterreich.gv.at.

  3. 3

    Unterlagen zusammenstellen

    Bescheid, Betreuungsvertrag, Meldebestätigung, Einkommensnachweis.

  4. 4

    Antrag einbringen

    An die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice.

  5. 5

    Bescheid

    Bewilligungsbescheid mit monatlicher Auszahlung.

  6. 6

    Meldepflicht

    Änderungen (Einkommen, Betreuung) unverzüglich melden.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Pflegegeldbescheid (ab Stufe 3)
  • Betreuungsvertrag
  • Meldezettel und Ausweis
  • Gewerbeschein bzw. Anmeldebestätigung ÖGK
  • Einkommensnachweis (Pension, sonstige Einkünfte)

Expertenhinweise

Die Antragstellung kann direkt oder über die Vermittlungsagentur erfolgen.

Kombinierbar mit Pflegegeld und weiteren Zuschüssen der Bundesländer.

Typische Fehler vermeiden

Antrag zu spät gestellt – keine Rückwirkung
Einkommensgrenze überschritten – keine Prüfung
Änderungen (z. B. Wechsel Modell) nicht gemeldet
Betreuung ohne Gewerbeanmeldung
Falsche Landesstelle angeschrieben

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Förderung?

+

Bis € 800/Monat bei selbstständigen, bis € 1.600/Monat bei angestellten Betreuungskräften.

Ab welcher Pflegestufe?

+

Ab Pflegegeldstufe 3.

Wo beantrage ich die Förderung?

+

Beim Sozialministeriumservice der zuständigen Landesstelle.

Wird die Förderung besteuert?

+

Nein, die Förderung ist steuerfrei.

Muss ich Einkommen offenlegen?

+

Ja, das Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person wird geprüft.

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Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.