Mobile Pflege in Österreich
Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause – organisiert durch Trägerorganisationen.
Mobile Pflegedienste bieten Betreuung, Hilfe und pflegerische Leistungen zu Hause. Träger sind unter anderem Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Volkshilfe und das Rote Kreuz. Die Kostenbeteiligung ist einkommensabhängig und wird von den Bundesländern geregelt.
Schnellüberblick
| Zuständig | Bundesländer und Träger (Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk, Rotes Kreuz u. a.) |
| Leistungen | Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Beratung |
| Kostenbeteiligung | Einkommens- und stundenabhängig, je Bundesland unterschiedlich |
| Kombination | Mit Pflegegeld voll kombinierbar |
| Anmeldung | Direkt beim Träger oder Sozialabteilung des Landes |
Voraussetzungen
- Ständiger oder vorübergehender Pflege-/Betreuungsbedarf
- Wohnsitz im jeweiligen Bundesland
- Bedarfserhebung durch Träger
- Ggf. Verordnung durch Arzt (Behandlungspflege)
Leistungen im Detail
- Körperpflege, An- und Auskleiden
- Mobilisation, Lagerung, Prophylaxen
- Medikamentengabe nach ärztlicher Anordnung
- Wundversorgung, Injektionen (durch DGKP)
- Hauswirtschaftliche Hilfen (bei kombinierten Diensten)
- Beratung von Angehörigen
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Schritt für Schritt
- 1
Kontakt zum Träger
Erstgespräch, Bedarfserhebung, Kostenkalkulation.
- 2
Vereinbarung
Leistungsumfang, Zeiten, Ansprechperson schriftlich festhalten.
- 3
Kostenklärung
Selbstbehalt entsprechend Einkommen und Bundesland.
- 4
Start der Leistung
Pflege- und Betreuungspersonen kommen nach vereinbartem Plan.
- 5
Anpassung
Bei Änderung des Bedarfs Umfang jederzeit anpassbar.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer bezahlt die mobile Pflege?
+
Ein Teil trägt das Bundesland, den Rest die pflegebedürftige Person – abhängig von Einkommen und Umfang.
Kann ich mobilen Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren?
+
Ja – beides ist parallel möglich.
Wer sind typische Träger?
+
Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk, Rotes Kreuz und lokale Anbieter.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.