Sachleistung der Bundesländer

Mobile Pflege in Österreich

Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause – organisiert durch Trägerorganisationen.

Mobile Pflegedienste bieten Betreuung, Hilfe und pflegerische Leistungen zu Hause. Träger sind unter anderem Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Volkshilfe und das Rote Kreuz. Die Kostenbeteiligung ist einkommensabhängig und wird von den Bundesländern geregelt.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

ZuständigBundesländer und Träger (Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk, Rotes Kreuz u. a.)
LeistungenGrundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Beratung
KostenbeteiligungEinkommens- und stundenabhängig, je Bundesland unterschiedlich
KombinationMit Pflegegeld voll kombinierbar
AnmeldungDirekt beim Träger oder Sozialabteilung des Landes

Voraussetzungen

  • Ständiger oder vorübergehender Pflege-/Betreuungsbedarf
  • Wohnsitz im jeweiligen Bundesland
  • Bedarfserhebung durch Träger
  • Ggf. Verordnung durch Arzt (Behandlungspflege)

Leistungen im Detail

  • Körperpflege, An- und Auskleiden
  • Mobilisation, Lagerung, Prophylaxen
  • Medikamentengabe nach ärztlicher Anordnung
  • Wundversorgung, Injektionen (durch DGKP)
  • Hauswirtschaftliche Hilfen (bei kombinierten Diensten)
  • Beratung von Angehörigen

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Kontakt zum Träger

    Erstgespräch, Bedarfserhebung, Kostenkalkulation.

  2. 2

    Vereinbarung

    Leistungsumfang, Zeiten, Ansprechperson schriftlich festhalten.

  3. 3

    Kostenklärung

    Selbstbehalt entsprechend Einkommen und Bundesland.

  4. 4

    Start der Leistung

    Pflege- und Betreuungspersonen kommen nach vereinbartem Plan.

  5. 5

    Anpassung

    Bei Änderung des Bedarfs Umfang jederzeit anpassbar.

Typische Fehler vermeiden

Selbstbehalte nicht vorab kalkuliert
Nicht alle Fördermöglichkeiten des Landes ausgeschöpft
Kombination mit Heimhilfe nicht geprüft
Pflegegeld nicht rechtzeitig beantragt

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer bezahlt die mobile Pflege?

+

Ein Teil trägt das Bundesland, den Rest die pflegebedürftige Person – abhängig von Einkommen und Umfang.

Kann ich mobilen Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren?

+

Ja – beides ist parallel möglich.

Wer sind typische Träger?

+

Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk, Rotes Kreuz und lokale Anbieter.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.