Stationäre Entlastung

Kurzzeitpflege in Österreich

Vorübergehende stationäre Pflege zur Entlastung von Angehörigen.

Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende stationäre Betreuung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige eine Auszeit benötigen. Die Angebote sind je Bundesland unterschiedlich organisiert.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

ZweckÜbergangs- und Entlastungspflege
DauerMeist 4–12 Wochen (je Bundesland)
OrtPflegeheim, Kurzzeitpflegestation
KostenbeteiligungEinkommens-/vermögensabhängig, je Bundesland
PflegegeldWird während Kurzzeitpflege weiterbezahlt

Voraussetzungen

  • Pflegebedarf und ärztliche/pflegerische Einschätzung
  • Antrag / Meldung beim Sozialreferat des Landes
  • Freier Platz im Pflegeheim

Leistungen im Detail

  • 24-Stunden-Betreuung im Pflegeheim
  • Medizinische und pflegerische Versorgung
  • Verpflegung und Unterkunft
  • Beschäftigungsangebote
  • Beratung Angehöriger für die Zeit danach

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarf klären

    Krankenhaus-Entlassung, Urlaub der Angehörigen, akute Verschlechterung.

  2. 2

    Platz suchen

    Pflegeheime oder Übergangsstationen kontaktieren.

  3. 3

    Antrag beim Land

    Kostenzuschuss beantragen.

  4. 4

    Aufnahme

    Übergabe von Medikation, Pflegeplan, persönlichen Gegenständen.

  5. 5

    Rückkehr planen

    Häusliche Versorgung, Hilfsmittel, mobile Pflege organisieren.

Typische Fehler vermeiden

Zu späte Suche – kein freier Platz
Pflegegeld irrtümlich abgemeldet
Kostenbeteiligung des Landes nicht geprüft

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert Kurzzeitpflege?

+

Meist 4–12 Wochen, je Bundesland unterschiedlich.

Bekomme ich weiter Pflegegeld?

+

Ja, das Pflegegeld läuft während der Kurzzeitpflege weiter.

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Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.