Kurzzeitpflege in Österreich
Vorübergehende stationäre Pflege zur Entlastung von Angehörigen.
Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende stationäre Betreuung – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige eine Auszeit benötigen. Die Angebote sind je Bundesland unterschiedlich organisiert.
Schnellüberblick
| Zweck | Übergangs- und Entlastungspflege |
| Dauer | Meist 4–12 Wochen (je Bundesland) |
| Ort | Pflegeheim, Kurzzeitpflegestation |
| Kostenbeteiligung | Einkommens-/vermögensabhängig, je Bundesland |
| Pflegegeld | Wird während Kurzzeitpflege weiterbezahlt |
Voraussetzungen
- Pflegebedarf und ärztliche/pflegerische Einschätzung
- Antrag / Meldung beim Sozialreferat des Landes
- Freier Platz im Pflegeheim
Leistungen im Detail
- 24-Stunden-Betreuung im Pflegeheim
- Medizinische und pflegerische Versorgung
- Verpflegung und Unterkunft
- Beschäftigungsangebote
- Beratung Angehöriger für die Zeit danach
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Schritt für Schritt
- 1
Bedarf klären
Krankenhaus-Entlassung, Urlaub der Angehörigen, akute Verschlechterung.
- 2
Platz suchen
Pflegeheime oder Übergangsstationen kontaktieren.
- 3
Antrag beim Land
Kostenzuschuss beantragen.
- 4
Aufnahme
Übergabe von Medikation, Pflegeplan, persönlichen Gegenständen.
- 5
Rückkehr planen
Häusliche Versorgung, Hilfsmittel, mobile Pflege organisieren.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert Kurzzeitpflege?
+
Meist 4–12 Wochen, je Bundesland unterschiedlich.
Bekomme ich weiter Pflegegeld?
+
Ja, das Pflegegeld läuft während der Kurzzeitpflege weiter.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.