Alters- und Pflegeheim · KVG

Pflegeheim in der Schweiz

Finanzierung, Aufnahme, Kosten und Leistungen im stationären Bereich.

Ein Pflegeheim wird nötig, wenn die Betreuung zu Hause nicht mehr ausreicht. Die Pflegekosten werden zwischen Krankenversicherung, Bewohnerin/Bewohner (Eigenanteil) und Kanton bzw. Gemeinde aufgeteilt. Zusätzlich tragen Bewohnende die Hotellerie- und Betreuungskosten selbst.

Nur offizielle Schweizer Quellen (BSV, AHV/IV, admin.ch, Spitex, kantonale Stellen)
Beträge und Regelungen Stand 2025
Für Angehörige in der Schweiz verständlich erklärt

Schnellüberblick

RechtsgrundlageKVG Art. 25a, kantonale Pflegegesetze
KostenstrukturPflege · Betreuung · Hotellerie
Eigenanteil PflegeMax. 20 % des höchsten OKP-Beitrags (ca. CHF 23 / Tag)
HotellerieVollständig selbst zu tragen
UnterstützungEL, HE, Sozialhilfe
AnbieterÖffentliche, gemeinnützige und private Heime

Kostenübersicht (Richtwerte, Stand 2025)

KostenblockWer bezahlt?Bemerkung
PflegeOKP + Eigenanteil + Kanton/GemeindeNach Pflegestufe
BetreuungBewohnende (ggf. EL)Individuell je Heim
Hotellerie (Zimmer, Verpflegung)Bewohnende (ggf. EL)CHF 150–300 / Tag üblich

Voraussetzungen

  • Ambulante Versorgung reicht nicht mehr aus.
  • Pflegebedarf ist ärztlich dokumentiert.
  • Freier Platz im gewählten Heim.
  • Wohnsitz im Kanton (Restfinanzierung).

Leistungen im Detail

  • 24-Stunden-Präsenz von Fachpersonal.
  • Pflege gemäss KVG.
  • Betreuung, Aktivierung, Sozialdienst.
  • Hotellerie: Zimmer, Verpflegung, Wäsche.
  • Palliativpflege am Lebensende.

Kostenlose Pflegeberatung Schweiz

Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich – von der Antragstellung bis zur Organisation der Betreuung.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarf klären

    Mit Hausarzt, Spitex oder Sozialdienst des Spitals besprechen.

  2. 2

    Heim aussuchen

    Wartelisten prüfen, Besichtigung, Referenzen.

  3. 3

    Eintrittsgespräch und Verträge

    Pflege- und Hotellerietarife klar aufführen lassen.

  4. 4

    Finanzierung sichern

    Rente, EL, HE, Vermögen, allenfalls Sozialhilfe.

  5. 5

    Umzug organisieren

  6. 6

    Regelmässige Standortgespräche

Expertenhinweise

Prüfen Sie frühzeitig den Anspruch auf EL – sie decken oft die Lücke.

Ein Kanton mit tieferer Höchsttaxe kann finanziell entlasten – aber Wechsel muss möglich sein.

Palliative Betreuung sollte im Vertrag geregelt sein.

Typische Fehler vermeiden

EL nicht beantragen, weil Vermögen vorhanden ist – Freibeträge werden häufig unterschritten.
Betreuungs- und Hotellerie-Tarife nicht schriftlich fixieren.
Vermögensverschenkungen kurz vor Heimeintritt – EL-Stelle rechnet an.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet ein Pflegeheim in der Schweiz?

+

Je nach Kanton, Heim und Pflegestufe zwischen CHF 6'000 und CHF 12'000 pro Monat. Der Eigenanteil der Pflege ist gedeckelt; die Hotellerie ist der grösste Kostenblock.

Wer zahlt, wenn das Vermögen aufgebraucht ist?

+

Ergänzungsleistungen und – falls nicht ausreichend – die Sozialhilfe des Wohnkantons.

Habe ich freie Heimwahl?

+

Grundsätzlich ja, sofern die Restfinanzierung Ihres Wohnkantons zusteht.

Werden Angehörige zur Kasse gebeten?

+

Verwandtenunterstützung ist selten und stark eingeschränkt (unter engen Voraussetzungen).

Passende Ratgeber Schweiz

Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen? Unsere Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Schweiz)

  • ch.ch – Das Schweizer Behördenportal
  • bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV
  • admin.ch – Der Bundesrat / Bundesverwaltung
  • spitex.ch – Spitex Verband Schweiz
  • Kantonale Ausgleichskassen, IV-Stellen und Sozialdienste

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge und Regelungen Stand 2025 – massgebend sind die offiziellen Publikationen des BSV, der Ausgleichskassen, IV-Stellen und der zuständigen kantonalen Stellen.