Stationäre Langzeitpflege

Pflegeheim in Österreich

Stationäre Pflege bei hohem Betreuungsbedarf – Kosten, Finanzierung, Auswahl.

Ein Pflegeheim übernimmt die vollstationäre Pflege und Betreuung. Die Finanzierung erfolgt durch Pflegegeld, Pension und – bei Bedarf – Sozialhilfe des Landes. Der Regress auf Angehörige und das Vermögen der Bewohner:innen ist seit 2018 abgeschafft.

Nur offizielle Quellen (BPGG, Sozialministerium, PV, SVS)
Beträge Stand 2025/2026
Für Angehörige verständlich

Schnellüberblick

ZuständigBundesländer und Träger
RegressSeit 1. 1. 2018 abgeschafft (Angehörige und Vermögen)
Selbstbehalt80 % der Pension, 80 % Pflegegeld ab Stufe 3
Taschengeld20 % Pension bleiben zur freien Verfügung
ZusatzhilfeSozialhilfe des Bundeslandes, wenn Einkommen nicht ausreicht

Voraussetzungen

  • Pflegebedarf, der zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann
  • Antrag / Bewilligung Sozialreferat (bei Kostenzuschuss)
  • Freier Platz im gewählten Heim

Leistungen im Detail

  • 24-Stunden-Pflege durch DGKP und Pflegeassistenz
  • Ärztliche Versorgung, Medikamentenmanagement
  • Unterkunft, Verpflegung, Reinigung, Wäsche
  • Aktivierungs- und Freizeitprogramme
  • Sozialdienste, seelsorgerische Angebote

Kostenlose Pflegeberatung Österreich

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Schritt für Schritt

  1. 1

    Bedarf und Wunsch klären

    Region, Ausstattung, Trägerform besprechen.

  2. 2

    Heim auswählen

    Besichtigen, Erfahrungsberichte, Wartelisten prüfen.

  3. 3

    Kostenkalkulation

    Pension, Pflegegeld, Selbstbehalt und ggf. Sozialhilfe.

  4. 4

    Antrag Sozialhilfe

    Falls Einkommen nicht ausreicht – Land übernimmt Restkosten.

  5. 5

    Einzug

    Übernahme persönlicher Gegenstände, Medikation, Pflegedokumentation.

Typische Fehler vermeiden

Warteliste zu spät eingetragen
Zusatzkosten (Zimmerkategorie, Zusatzleistungen) nicht abgeklärt
Sozialhilfe nicht rechtzeitig beantragt

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Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich mein Vermögen aufbrauchen?

+

Nein. Der Pflegeregress auf Vermögen und Angehörige ist seit 2018 abgeschafft.

Was verbleibt der pflegebedürftigen Person?

+

20 % der Pension als Taschengeld sowie das Pflegegeld ab Stufe 3 zu 20 %.

Was tun bei zu geringem Einkommen?

+

Sozialhilfe des Bundeslandes übernimmt die Differenz zu den Heimkosten.

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Gewünschte Kontaktwege *

Offizielle Quellen (Österreich)

  • oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
  • sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
  • Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
  • Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
  • Zuständige Bundesländer und Gemeinden

Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.