Pflegeheim in Österreich
Stationäre Pflege bei hohem Betreuungsbedarf – Kosten, Finanzierung, Auswahl.
Ein Pflegeheim übernimmt die vollstationäre Pflege und Betreuung. Die Finanzierung erfolgt durch Pflegegeld, Pension und – bei Bedarf – Sozialhilfe des Landes. Der Regress auf Angehörige und das Vermögen der Bewohner:innen ist seit 2018 abgeschafft.
Schnellüberblick
| Zuständig | Bundesländer und Träger |
| Regress | Seit 1. 1. 2018 abgeschafft (Angehörige und Vermögen) |
| Selbstbehalt | 80 % der Pension, 80 % Pflegegeld ab Stufe 3 |
| Taschengeld | 20 % Pension bleiben zur freien Verfügung |
| Zusatzhilfe | Sozialhilfe des Bundeslandes, wenn Einkommen nicht ausreicht |
Voraussetzungen
- Pflegebedarf, der zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann
- Antrag / Bewilligung Sozialreferat (bei Kostenzuschuss)
- Freier Platz im gewählten Heim
Leistungen im Detail
- 24-Stunden-Pflege durch DGKP und Pflegeassistenz
- Ärztliche Versorgung, Medikamentenmanagement
- Unterkunft, Verpflegung, Reinigung, Wäsche
- Aktivierungs- und Freizeitprogramme
- Sozialdienste, seelsorgerische Angebote
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Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Schritt für Schritt
- 1
Bedarf und Wunsch klären
Region, Ausstattung, Trägerform besprechen.
- 2
Heim auswählen
Besichtigen, Erfahrungsberichte, Wartelisten prüfen.
- 3
Kostenkalkulation
Pension, Pflegegeld, Selbstbehalt und ggf. Sozialhilfe.
- 4
Antrag Sozialhilfe
Falls Einkommen nicht ausreicht – Land übernimmt Restkosten.
- 5
Einzug
Übernahme persönlicher Gegenstände, Medikation, Pflegedokumentation.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich mein Vermögen aufbrauchen?
+
Nein. Der Pflegeregress auf Vermögen und Angehörige ist seit 2018 abgeschafft.
Was verbleibt der pflegebedürftigen Person?
+
20 % der Pension als Taschengeld sowie das Pflegegeld ab Stufe 3 zu 20 %.
Was tun bei zu geringem Einkommen?
+
Sozialhilfe des Bundeslandes übernimmt die Differenz zu den Heimkosten.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.