Pflegegeldstufe 6 in Österreich
€ 1.641,10 pro Monat bei einem Pflegebedarf von > 180 Std. + zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen / dauernde Beaufsichtigung.
Die Pflegegeldstufe 6 nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) wird zuerkannt, wenn der Pflegebedarf > 180 Std. + zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen / dauernde Beaufsichtigung überschreitet. Sie erhalten monatlich € 1.641,10 als zweckgebundene Geldleistung – einkommens- und vermögensunabhängig.
Schnellüberblick
| Pflegegeldhöhe | € 1.641,10 / Monat |
| Pflegebedarf | > 180 Std. + zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen / dauernde Beaufsichtigung |
| Rechtsgrundlage | § 4 Abs. 2 BPGG – Stufe 6 |
| Typische Situation | Fortgeschrittene Demenz, Weglauftendenz, Selbst-/Fremdgefährdung. |
| Auszahlung | 12x jährlich |
| Einkommensprüfung | Nein |
Voraussetzungen
- Nachgewiesener Pflegebedarf von > 180 Std. + zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen / dauernde Beaufsichtigung
- Voraussichtliche Dauer mindestens 6 Monate
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
- Zusätzlich außergewöhnlicher Pflegeaufwand nach EinstV
- Ärztlich dokumentierte Diagnose und Funktionseinschränkungen
Leistungen im Detail
- Monatliches Pflegegeld: € 1.641,10
- Grundlage für weitere Leistungen (24-h-Betreuung, Angehörigenbonus)
- Nutzung mobiler Dienste und Heimhilfe möglich
- Voraussetzung für Förderung der 24-Stunden-Betreuung (ab Stufe 3)
Kostenlose Pflegeberatung Österreich
Wir unterstützen Sie kostenlos und unverbindlich bei Antrag, Einstufung und den nächsten Schritten.
Schritt für Schritt
- 1
Pflegebedarf dokumentieren
Pflegetagebuch über mind. 14 Tage führen.
- 2
Antrag einbringen
Bei PV, SVS oder zuständigem Träger – formlos oder mit Formular.
- 3
Begutachtung
Hausbesuch durch diplomierten Pflegesachverständigen.
- 4
Bescheid & Auszahlung
Bescheid mit Einstufung; Auszahlung rückwirkend ab Antragsmonat.
- 5
Höherstufung prüfen
Bei Verschlechterung neuen Antrag stellen.
Expertenhinweise
Stufe 6 bedeutet Fortgeschrittene Demenz, Weglauftendenz, Selbst-/Fremdgefährdung.
Bei Auslandsaufenthalt in EU/EWR ist der Bezug meist weiter möglich – informieren Sie den Träger.
Typische Fehler vermeiden
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist das Pflegegeld in Stufe 6?
+
€ 1.641,10 pro Monat (Stand 2025/2026).
Welcher Pflegebedarf ist für Stufe 6 nötig?
+
> 180 Std. + zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen / dauernde Beaufsichtigung.
Kann ich zusätzlich mobile Pflege in Anspruch nehmen?
+
Ja – Pflegegeld und Sachleistungen der Bundesländer sind kombinierbar.
Was tun bei falscher Einstufung?
+
Innerhalb von 3 Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht (§ 65 ASGG). Vorher Beratung nutzen.
Ab welcher Stufe wird die 24-Stunden-Betreuung gefördert?
+
Ab Pflegestufe 3 ist die Förderung der 24-Stunden-Betreuung möglich.
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Offizielle Quellen (Österreich)
- oesterreich.gv.at – Amtsportal der Republik Österreich
- sozialministerium.at – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), RIS – ris.bka.gv.at
- Pensionsversicherungsanstalt (PV) – pv.at
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) – svs.at
- Arbeiterkammer (AK) – arbeiterkammer.at
- Zuständige Bundesländer und Gemeinden
Alle Angaben ohne Gewähr. Beträge Stand 2025/2026 (Valorisierung durch das Sozialministerium). Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Pensionsversicherung (PV), die SVS oder eine anerkannte Pflegeberatung in Ihrem Bundesland.